Schulpraktikum im Ausland
Wie Sie der 'Ordnung für die Durchführung der Praxismodule (Grundpraktikum und Praxissemester) in den Lehramtsstudiengängen' [URL] auf Seite 19 §33 Praxissemester im Ausland entnehmen können, kann das Praxissemester an einer Schule im Ausland absolviert werden.
Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen, entnehmen Sie dem "§33 Praxissemester im Ausland".
Bitte beachten Sie auch §37 (3) zur Anrechnung von Studienleistungen (S. 21) der 'Ordnung für die Durchführung der Praxismodule (Grundpraktikum und Praxissemester) in den Lehramtsstudiengängen' [URL]:
"Für die Anrechnung einer Tätigkeit als Schulassistent*in muss der Auslandsaufenthalt mindestens drei Monate betragen. Der*die Studierende vereinbart einen Termin im Bereich International Teacher Education, um Kriterien, Anforderungen und Auflagen für eine mögliche Anrechnung zu besprechen. Dort wird auch schließlich die Anrechnungsprüfung vorgenommen."
Zusätzlich nehmen Sie Bitte den Flyer "Anrechnung einer Tätigkeit als Schulassistent*in im Ausland" [PDF] zur Kenntnis.
Darüber hinaus beantworten wir weitergehende Fragen in unserer Sprechstunde und erstellen mit Ihnen einen realistischen Zeitplan für Ihren Auslandsaufenthalt. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt per E-Mail auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.