- Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Praktikum absolvieren? Welche Voraussetzungen gelten für das Ausland?
Gemäß
§ 1 JAO müssen Studierende der Rechtswissenschaft in der
vorlesungsfreien Zeit an praktischen Studienzeiten von insgesamt
mindestens drei Monaten Dauer teilnehmen. In Hessen ist dies ein
einmonatiges Gruppenpraktikum bei Gericht und jeweils zwei mind.
einmonatige Praktika bei einer Wahlstelle. Alle Informationen dazu
finden Sie auch nochmal auf der Seite des JPA.
Praktika müssen grundsätzlich immer drei Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 1 Monat dauern. Lediglich 4 Wochen sind NICHT ausreichend!
- Die Praktika müssen vollständig in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
- Die Praktika müssen einen Einblick in die Rechts- und Verwaltungspraxis liefern.
Grundsätzlich
gelten auch für Auslandspraktika dieselben Voraussetzungen. Achtung: Sollten Sie ein Auslandspraktikum innerhalb
eines Auslandssemesters absolvieren, so beachten Sie, dass bei einem
Auslandssemester die jeweiligen vorlesungsfreien Zeiten der dortigen
Universität gelten.
Alle Praktika können auf dem Vordruck
"Bescheinigung über die Teilnahme an den praktischen Studienzeiten"
eingetragen werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Verwendung des
Vordrucks bei im Ausland erbrachten Praktika die Ausbildungsstätte
deutlich hervorgehen muss.
- Meine Praktikumsstätte
benötigt eine Bestätigung, dass es sich bei diesem um ein
Pflichtpraktikum im Sinne des Juristenausbildunggesetzes handelt. Wo
bekomme ich diese Bestätigung?
Eine Bescheinigung
darüber wird in unserer Fachstudienberatung ausgestellt. Bitte schreiben
Sie uns eine Mail an: studienberatung@jura.uni-frankfurt.de. Fügen Sie
bitte Ihrer Mail die Gothe Card und ein Schreiben o.ä. Ihrer
Praktikumsstelle bei, aus dem hervorgeht von wann bis wann Sie das
Praktikum machen werden. Weiterhin benötigen wir die Angabe in welchem
Fachsemester Sie zur Zeit sind.
- Wie lange muss ein Wahlpraktikum absolviert werden, wie berechnet sich die Monatsfrist ?
Ein
Wahlpraktikum muss für die Dauer von einen Monat absolviert werden,
keine 4- Wochen. Die Monatsfrist berechnet sich vom ersten Tag
des Praktikums (z.B. 23. Juli) bis zum Tag des nachfolgenden Monats, der
diesem Tag vorausgeht (hier der 22. August). Wochenenden sowie
Feiertage spielen hierbei keine Rolle (§ 188 BGB).Das Praktikum muss
vollständig in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
- Wo finde ich den Belegbogen (Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung) und wie fülle ich diesen aus?
Der Belegbogen dient zum Nachweis eines ordnungsgemäßen rechtswissenschaftlichen Studiums und muss bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung für jedes Semester abgegeben werden. Den Vordruck finden Sie im
Formularcenter. Ein ordnungsgemäßes Studium bedeutet in diesem Kontext, dass Sie alle im Juristenausbildungsgesetz vorgesehenen Veranstaltungen auch tatsächlich einmal gehört haben sollten.Am einfachsten ist es, wenn man pro Semester einen Belegbogen ausfüllt. Hier trägt man die Veranstaltungen ein, die man innerhalb des Semesters besucht hat. Es ist ausreichend, Vorlesung und Tutorium zu einer Veranstaltung zusammenzufassen (bspw. VL + Tutorium) und diese mit dem DozentInnen zu versehen. Es ist nicht nötig einzelne TutorInnen zu benennen. Beachten Sie bitte auch, dass Sie selbstverständlich keine Leistung in einem Fach erbracht haben können, bevor Sie die jeweilige Veranstaltung besucht haben.
Eine Hilfestellung beim Ausfüllen des Belegbogens bietet unser Vorlesungsverzeichnis, innerhalb dessen Sie sich auch bereits vergangene Semester anschauen können (hierfür oben rechts auf der Seite auf das aktuelle Semester klicken). Die einschlägigen Semesterwochenstunden (SWS) finden Sie im Vorlesungsverzeichnis und in der Anlage zur aktuellen Studienordnung.