Der Senat ist eines der vier wichtigsten Organe der Stiftungsuniversität. Die aktuelle Besetzung finden Sie unter Mitglieder des Senats.
Die Mitglieder des Senats werden in freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl auf Grundlage der geltenden Wahlordnung gewählt.
Wesentliche Bedeutung kommt dem Erweiterten Senat zu, dem neben den Hauptmitgliedern auch die Stellvertreter*innen angehören. Dieser ist für die Wahl und Abwahl der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsident*innen der Goethe-Universität zuständig.
Weitere Zuständigkeiten finden Sie in dem § 42 Abs. 2 HessHG und in §§ 3, 8 GO.
Der Senat tagt im Regelfall einmal im Monat. Zu den Sitzungen lädt die Präsidentin/der Präsident unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Sitzung ist hochschulöffentlich. Der Sitzungsverlauf sowie die Beschlussfassungen sind im Detail in der Geschäftsordnung der Gremien geregelt.