Bildschirmarbeitsplatzbrille


Sie arbeiten an einem Bildschirmarbeitsplatz und benötigen eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?

Gemäß ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) Teil 4 müssen Arbeitgeber den Beschäftigten an Bildschirmgeräten in regelmäßigen Abständen eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt anbieten. Danach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, zumindest einen Teil der Kosten der Bildschirmarbeitsplatzbrille zu übernehmen, wenn eine entsprechende Bescheinigung von einer Betriebsärztin/ von einem Betriebsarzt vorliegt.

Diesbezüglich lassen Sie sich einen Termin für die Vorsorge und Beratung bei der Arbeitsmedizinischen Sprechstunde geben.

Wenn bei der Vorsorge festgestellt wird, dass Sie eine Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen, erhalten Sie direkt einen Bestellschein, mit dem Sie sich beim Optiker eine entsprechende Bildschirmarbeitsplatzbrille anfertigen lassen können. Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt zur Beschaffung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen


Ihre Ansprechparterinnen sind: 

Anna Stürmer

Sabrina Ackermann


Mo - Fr: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mo - Do: 13:30 Uhr - 15:00 Uhr


Telefon: 069/798-13629  

E-Mailorga-BA@uni-frankfurt.de