Interne Meldestelle für Hinweise 

Die Goethe-Universität befürwortet eine Kultur des Ansprechens und Hinsehens und möchte deshalb alle Beschäftigte dazu ermutigen, Informationen zu tatsächlichen oder möglichen Rechtsverstößen oder sonstige Missständen, die im beruflichen Kontext zur Goethe-Universität stehen, intern zu melden. Die Goethe-Universität hat hierfür eine interne Meldestelle bei Risk & Compliance eingerichtet und den spezialisierten Dienstleister „Hinweisgeberexperte“ beauftragt, das Hinweisgebersystem zu betreiben.


Wer kann melden?

Alle Beschäftigten der Goethe-Universität, unabhängig von ihrer Stellung, können Hinweise abgeben. Daneben können auch Dritte, wie Geschäftspartner und Lieferanten, Hinweise abgeben, sofern diese im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Beziehung zur Goethe-Universität stehen. 

Der geforderte berufliche Zusammenhang ist zwar weit zu verstehen, bei Meldungen durch Studierende aber grundsätzlich zu verneinen. Studierende wenden sich deshalb bitte weiterhin an die Ombudspersonen für Studierende.


Wie kann gemeldet werden?

Die Abgabe von Hinweisen ist grundsätzlich an keinerlei Form gebunden. Sie können selbst entscheiden wie Sie melden möchten: 

Hinweise können über ein elektronisches Hinweisgebersystem abgegeben werden. Das Hinweisgebersystem-Portal ermöglicht die Abgabe von Meldungen zu jeder Tages- und Nachtzeit. Es ermöglicht eine vertrauliche Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und den externen Experten, die den Hinweis entgegennehmen und bearbeiten. Zudem können Hinweise über das Portal anonym und ohne Rückverfolgbarkeit abgegeben werden. 

Link zum digitalen System: https://goetheuniversitaet.hinweisgeberexpertemeldeplattform.de


Wie das Hinweisgebersystem Sie schützt:

  • Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
  • Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt. 
  • Es werden keinerlei Daten zur Identifizierung erhoben.
  • Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich. 
  • Ihre IP-Adresse wird zu keinem Zeitpunkt gespeichert.
  • Sollten Sie es wünschen, wird Ihre Anonymität vom externen Dienstleister gewahrt.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht missbraucht werden darf. Verleumdung und üble Nachrede können arbeitsrechtliche, zivilrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Hinweise können auch mündlich (z.B. telefonisch), schriftlich (z.B. postalisch oder per E-Mail abgegeben werden). Auf Wunsch der hinweisgebenden Person ist aber auch eine physische Zusammenkunft möglich: 

Hinweisgeberexperte.de – Compliance Beratung + Service GmbH 
E-Mail: info@hinweisgeberexperte.de | Tel.: 089-21527433 

Bei Hinweisen auf Fehlverhalten oder Verstöße können Sie sich auch direkt GU-intern an die Referentin für Compliance wenden: 

Nadine Quadflieg
E-Mail: compliance@uni-frankfurt.de | Tel.: 069-79812230

Haben Sie Diskriminierung erlebt oder beobachtet?

Bei Hinweisen auf Diskriminierung können Sie sich direkt an die Antidiskriminierungsbeauftragte oder die Gleichstellungsbeauftragte der Goethe-Universität wenden. Das Beratungsangebot ist vertraulich und kann, wenn gewünscht, auch anonym in Anspruch genommen werden.

Die Perspektive, Erfahrungen und Bedürfnisse der Betroffenen stehen im Fokus der Beratung. Weitere Schritte werden nur mit dem Einverständnis der ratsuchenden Person unternommen. 

Kontaktadressen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle: www.antidiskriminierung.uni-frankfurt.de