FAQs zum Master-Studium

Optionalbereich: Sie wählen ein Optionalmodul aus und absolvieren dieses vollständig. Die anderen Optionalmodule haben dann keine Bedeutung mehr für Sie. Zur Wahl stehen:
  • CompLit-OM-1 – Spracherwerb: offen für Schwerpunkte AVL, AVM, AVT, ANG und GER. Sie besuchen zwei Sprachkurse à 2 SWS aus dem Seminarangebot der Goethe-Uni und legen die Prüfungen ab, die in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehen sind.
  • CompLit-OM-2 - Freies Studium: offen für alle Schwerpunkte. Sie besuchen mindestens zwei Veranstaltungen aus den Masterstudiengängen anderer Philologien, der Philosophie, der Kunstgeschichte, der Filmwissenschaften oder nach Absprache anderer Fächer und schreiben abschließend einen unbenoteten Arbeitsbericht.
  • CompLit-OM-3 - Szenische Forschung: Dieses Modul können nur Studierende der Schwerpunkte AVM und AVT absolvieren.
Für die Anrechnung des Freien Studiums sind die Modulbeauftragten des Masters „Comparative Literature“ zuständig.

Modulzuordnungen sind grundsätzlich verbindlich. In begründeten Einzelfällen können die Seminare jedoch auf Anfrage bis Mitte des jeweiligen Semesters für weitere Module geöffnet werden. Danach sind Modulöffnungen ausgeschlossen.

Prüfungsanmeldung: Die Anmeldung zur Prüfung in allen Veranstaltungen der AVL erfolgt elektronisch über das LSF, s. hierzu die Informationsseiten des HRZ. Die Anmeldung bei Ihren Dozierenden ersetzt nicht die Anmeldung im elektronischen Prüfungsverwaltungssystem!
Eine elektronische Anmeldung ist nicht möglich bei kooptierten Seminarveranstaltungen. In diesem Fall lassen Sie sich einen entsprechenden Schein ausstellen, auf dessen Grundlage Ihnen der/die Modulbeauftragte einen regulären AVL-Schein ausstellt.

Modulprüfungen: Sie haben drei Versuche, eine Modulprüfung zu bestehen. Nachdem Sie sich zur Prüfung angemeldet haben, gilt automatisch der erste Prüfungstermin. Verpassen Sie diesen oder bestehen die Prüfung nicht, werden Sie automatisch zum Nachholtermin angemeldet. Wenn Sie auch diesen nicht wahrnehmen oder nicht bestehen, müssen Sie die Veranstaltung oder eine äquivalente Veranstaltung unmittelbar noch einmal besuchen. Dann bleibt Ihnen noch ein Versuch, zu dem Sie sich dann jedoch erneut anmelden müssen.

Anmeldung zur Masterprüfung: Die Anmeldung zur Masterprüfung kann jederzeit beim Prüfungsamt erfolgen, sobald Sie 70 CP gesammelt haben. Den Termin der Anmeldung bestimmen Sie in Absprache mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer, mit der/dem auch das Thema besprochen werden muss. Für die Anmeldung benötigen Sie einen von Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung.

Der angemeldete Titel der Masterarbeit ist verbindlich. Um den Titel der Masterarbeit zu ändern, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer Prüferin/Ihres Prüfers Der Ausdruck einer Email genügt. Dieses Schreiben reichen Sie zusammen mit der Arbeit ein.

Eine Liste der prüfungsberechtigten Institutsmitglieder finden Sie hier. Eine*r der beiden Prüfenden muss Professor*in am Institut für AVL sein.

Masterarbeit: Der Umfang der Arbeit soll etwa 70 Standardseiten (ca. 30.000 Wörter / 126.000 Zeichen) betragen. Die Vorgaben zum Bibliographieren und Formatieren finden Sie in unserem Style Sheet sowie dem Merkblatt „Wissenschaftliches Arbeiten“.