Bevor Sie die Ausstellung des sog. Gesamtzeugnisses (Gesamtleistungsnachweis) oder einzelner
Fortgeschrittenenscheine für die Anmeldung zur Staatlichen
Pflichtfachprüfung beantragen, prüfen Sie bitte, ob alle erforderlichen
Leistungen im QIS eingetragen sind.
A. Finden Sie die für die drei Fortgeschrittenenscheine notwendigen sieben Teilleistungen sowie die beiden Leistungen für den Grundlagenschein vor, dann können Sie das Gesamtzeugnis beantragen.
B. Finden Sie die für die drei Fortgeschrittenenscheine notwendigen Teilleistungen und/oder die beiden Leistungen für den Grundlagenschein nicht vor,
Die Nachweise über den Besuch einer Veranstaltung zu Schlüsselqualifikationen und über den erfolgreichen Besuch einer Veranstaltung zur Vermittlung fremdsprachlicher Kenntnisse werden im Gesamtzeugnis aufgenommen, wenn sie beide im Wintersemester 2012/13 oder später erworben werden.
Nachweise über davor besuchte Veranstaltungen und erworbene Leistungen erhalten Sie im Zentrum für Schlüsselqualifikationen. Diese Nachweise sind nicht Bestandteil des sog. Gesamtzeugnisses und werden im QIS nicht aufgeführt.
Das sog. Gesamtzeugnis (Gesamtleistungsnachweis) zur Anmeldung zum Ersten Staatsexamen ist mindestens 3 Wochen im Voraus
Die Ergebnisse der Ersten Prüfung (Staatliche Pflichtfachprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung) bescheinigt das Justizprüfungsamt.