FAQ Neubauprojekt Studierendenhaus:

Stand: 12.12.2023

1. Facts rund um das Studierendenhaus

1.1 Will die Universität den Neubau des Studierendenhauses am Campus Westend verhindern?

Nein, die Universität will und wird der Studierendenschaft Räume auf dem Campus Westend zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellen. Auch wenn kein Rechtsanspruch auf ein eigenes Studierendenhaus aus dem Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) abgeleitet werden kann, hält die Goethe-Universität die Errichtung eines neuen Studierendenhauses für sinnvoll.

1.2 Was ist das Studierendenhaus?

Das Studierendenhaus am Campus Bockenheim ist ein seit 1953 bestehendes Gebäude der Universität. Es dient den Aufgaben der verfassten Studierendenschaft gemäß §84 (2) HessHG:
"Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben:
1. Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse,
2. Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder,
3. Wahrnehmung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden, soweit sie nicht dem Studierendenwerk oder anderen Trägern übertragen sind,
4. Pflege überregionaler und internationaler Studierendenbeziehungen,
5. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,
6. Unterstützung kultureller und musischer Interessen der Studierenden,
7. Förderung des freiwilligen Studierendensports, soweit nicht die Hochschule dafür zuständig ist."

1.3 Wer betreibt das Studierendenhaus? 

Das Studierendenhaus wird von der Goethe-Universität Frankfurt betrieben (Betreiberverantwortung, technischer Betrieb und infrastrukturelles Gebäudemanagement in Anteilen), aber die Studierendenschaft nutzt die ihnen von der Universität zugewiesenen Räume weitgehend autonom. 


2. Facts rund um das Neubauprojekt

2.1 Wer baut das neue Studierendenhaus? 

Das neue Studierendenhaus am Campus Westend wird vom Land Hessen (Finanzministerium) als Bauherr, vertreten durch den Landesbetrieb Bauen in Hessen (LBIH) errichtet. Die Universität hatte die Errichtung des Gebäudes beantragt.

2.2 Wer finanziert das neue Studierendenhaus? 

Der Gesamtbetrag zur Finanzierung des Studierendenhauses wird zu rd. 88% vom Land aus dem gedeckelten Investitionsprogramm HEUREKA (Hochschul Entwicklungs- und Umbauprogramm: RundErneuerung, Konzentration und Ausbau von Forschung und Lehre in Hessen) bereitgestellt. Die Goethe-Universität beteiligt sich mit weiteren rd. 12% der Baukosten aus ihrem eigenen Haushalt an dem Neubau. Der Betrieb des Hauses (siehe Ziffer 1.3) wird von der Goethe-Universität mit eigenen Mitteln gedeckt. Aus dem HEUREKA-Budget werden auch weitere Baumaßnahmen der Goethe-Universität finanziert. 

2.3 In welcher Art und Weise wurde und wird die Studierendenschaft in die Planungen einbezogen? 

Die Studierendenschaft hat – vertreten durch den AStA – den angeforderten Baubedarf mit formuliert, hat an der Durchführung des Architektenwettbewerbs und in dessen Preisgericht mitgewirkt. Der AStA hatte zwischen mind. 2016 bis zum 31.08.2023 eine eigene Baubeauftragte benannt und in die Planungsbesprechungen (bestehend aus LBIH, Standortneuordnung der Universität und sämtliche Planer*innen und Sachverständige) entsandt. An diesen Runden nahmen zeitweise auch AStA-Vorstandmitglieder teil, seit 01.09.2023 nehmen anstelle der AStA-Baubeauftragten AStA-Vertreter*innen teil. Die an das Land adressierten haushaltsrechtlichen Unterlagen sowie die an die städtische Baubehörde gerichtete Genehmigungsplanung wurden vom AStA geprüft und freigegeben. Die AStA-Baubeauftragte bzw. der AStA-Vorstand hat die Planungsstände an die gewählten Studierendenschaft kommuniziert.

2.4 Was ist im neuen Studierendenhaus vorgesehen? 

Die Neubauplanung für das Studierendenhaus auf dem Campus Westend enthält u.a. einen Veranstaltungsraum für Feierlichkeiten im Untergeschoss, Räume für ein selbstverwaltetes Café im Erdgeschoss, einen großen zweigeschossigen Veranstaltungsraum, ein betreutes Kinderzimmer, einen Veranstaltungsraum mit ansteigendem Gestühl für Vorträge und Filmprojektionen, ein Lernzentrum sowie Büro- und Besprechungsräume für Referate und Hochschulpolitische Gruppen.

2.5 Wie ist der aktuelle Stand und warum dauern Planung und Bau des Studierendenhauses so lange?

Nach Freigabe der vom AStA und der Verwaltung der Universität erstellten Bedarfsanmeldung für das Studierendenhaus durch das Wissenschaftsministerium wurde 2014 unter Beteiligung des AStA ein Architektenwettbewerb durchgeführt (siehe Ziffer 2.3). Im Anschluss wurden weitere Planungsbeteiligte beauftragt (z.B. Technischer Ausbau, Tragwerksplanung) und die Entwurfsplanung zur Erstellung einer Haushaltsunterlage mit belastbarer Kostenberechnung vorangetrieben.

Die haushaltsrechtliche Anerkennung der so ermittelten Baukosten von rd. 15,8 Mio € wurde vom Finanzministerium in 2016 freigegeben. Die Baugenehmigung für das Studierendenhaus wurde durch die Bauaufsicht Frankfurt 2017 erteilt. Geplant war ein Baubeginn in 2018 und eine Fertigstellung in 2021.

Gegen die erteilte Baugenehmigung legten im September 2017 Nachbarn der Universität Widerspruch ein. Infolgedessen sprach sich der AStA trotz anderslautender Rechtsgutachten des Landes und gegen die Empfehlung der Universitätsleitung für einen Projektstopp aus und behielt diese Auffassung auch noch bei, als Nachreichungen zum Bauantrag im Herbst 2018 final genehmigt wurden, siehe dazu die flankierende Berichterstattung: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/uni-frankfurt-asta-droht-mit-bau-boykott-des-studierendenhauses-16494072.html (Paywall)

Daher konnte auch nach Abschluss des gerichtlichen Vorverfahrens im Februar 2019 über den Einspruch und dem weiteren Fortbestand der Baugenehmigung nicht wie von Land und Universität gewünscht mit dem Bau begonnen werden. Der AStA gab seinen Widerstand zum Bau des Hauses erst 2020 auf, nachdem auch das gerichtliche Hauptverfahren erwartungsgemäß die Rechtmäßigkeit der bestehenden Baugenehmigung bestätigte. 

Aufgrund des zu diesem Zeitpunkt bereits eingetretenen Zeitverlustes waren zunächst die Planungsbeteiligten neu zu beauftragen und die Planung an den zwischenzeitlich geänderten Stand des Baurechts anzupassen. Wegen der Corona-Pandemie und aufgrund nachträglicher Änderungswünsche des AStA zogen sich die Neubeauftragungen der Planer und behördliche Freigaben zum Wiederanlaufen des Projektes bis Anfang 2023 hin. In 2023 wurden die Planungen auf den aktuellen Stand der Technik hin überarbeitet. Derzeit werden vom LBIH die aktuell zu erwartenden Kosten neu ermittelt und anschließend eine Baufreigabe bei dem HMdF (Hessisches Ministerium der Finanzen) beantragt.

2.6 Wie erklären sich die plötzlichen Neuentwicklungen?

Dass die Baukosten in der Zeit des Projektstillstandes weiter anwachsen, ließ sich bereits an der Steigerung des Baupreisindexes ablesen. Vor dieser Kostensteigerung hatte die Universität die Studierendenschaft bereits 2019 gewarnt. Weitere Kostensteigerungen kommen aus zwischenzeitlich erforderlichen Anpassungen der bisherigen Planung an aktuell geltende Bauvorschriften bzw. geändertem Stand der Technik sowie Honorarforderungen der beauftragten Planer und Sachverständigen für die verlängerte Bearbeitungszeit. Vor der ministeriellen Freigabe der Ausschreibungen für die Bauleistung ist ein Kostenvoranschlag durch das LBIH zu erstellen. 

Auf Basis von Vorabinformationen des LBIH erstellte die Universitätsverwaltung im November eine eigene Schätzung der zu erwartenden Projektkosten und informierte am 27.11.2023 die Universitätsleitung, die diese internen Erkenntnisse nach Rückfragen unmittelbar darauf im Rahmen ihrer Regelbesprechungen am 04.12.2023 mit dem AStA teilte. Diese vorläufigen Informationen wurden von Seiten des AStA der Presse zugetragen, verbunden mit dem Tenor, dass die Universität den Bau des Gebäudes infrage stellen würde. 

Die Universität stellte daraufhin klar: „Die Goethe-Universität ist weiterhin entschlossen, das neue Studierendenhaus auf dem Campus Westend zu bauen. Aufgrund einer Vielzahl an Faktoren, die den Baubeginn verzögert haben, muss die Planung grundlegend analysiert und im Gespräch mit der Studierendenvertretung sowie dem Land erörtert werden.“ Die Universität verfolgt weiterhin die bisherige mit Land und AStA abgestimmte und genehmigte Planung. Es gibt – wie ebenfalls behauptet – keinen Plan B der Universität. 

Weitere Gespräche mit dem AStA sollen stattfinden, wenn die qualifizierte Kostenermittlung an das Land und an den AStA übermittelt wurden; die Universitätsleitung kündigte dem AStA eine entsprechende Zuarbeit bis zum 22.12.2023 an.

2.7 Ist der Neubau ökologisch nachhaltig bzw. klimaneutral? 

Das Gebäude wird als Landesbaumaßnahme die derzeit gültigen rechtlichen Forderungen an Primärenergiebedarf deutlich unterschreiten. Bei der Auswahl der Baumaterialien wurde auf Wunsch des AStA ein Bauökologe hinzugezogen, dessen Honorar von der Universität getragen wurde. Der Neubau wird sich nicht vollständig klimaneutral errichten lassen, die damit einhergehenden CO2-Emmissionen wurden gegen die beabsichtigte Nutzung abgewogen.

2.8 Was soll mit dem alten Studierendenhaus am Campus Bockenheim passieren?

Das alte Studierendenhaus am Campus Bockenheim ist denkmalgeschützt und ist daher zu erhalten. Das Land hat Verträge mit der stadteigenen ABG geschlossen, sodass das alte Studierendenhaus nach Nutzungsaufgabe an die ABG übergeht.