Passend zur Urlaubszeit:
Stellen Sie Ihren Urlaubsantrag schriftlich. Wird Ihr Urlaubsantrag binnen eines Monats nicht abgelehnt, so gilt er als genehmigt.
Es gibt keine Urlaubssprerren an der Goethe-Universität. Gleichzeitig obliegt es dem Arbeitgeber, die Urlaubs- und Personalplanung so zu organisieren, dass einerseits den Beschäftigten ihr Erholungsurlaub, andererseits der ungestörte Betriebsablauf mit ausreichender personeller Vertretung gewährleistet werden kann. Weitere Gründe für eine mögliche Ablehnung können Sie dem unten verlinkten Merkblatt entnehmen.
Wird Ihnen ein Urlaubsantrag nicht gewährt, so ist dies ein Mitbestimmungstatbestand des Personalrats.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung,
Ihr Personalrat