Mit Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS am 02. Februar 2023 wurden auch die damit verbundenen Arbeitsschutzmaßnahmen für Beschäftigte an der Goethe-Universität aufgehoben. Weiterhin bleiben aber einzelne Regelungen zum Schutz vor einer Corona-Infektionen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) des Landes Hessen bestehen.
Beachten Sie bitte, dass am Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) anderweitige Regelungen weiterhin bestehen können. Informieren Sie sich bitte auf der Webseite des UKF, welche Regelungen dort gelten.
Die aktualisierten Corona-Informationen für Beschäftigte der Goethe-Universität finden Sie hier.
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen der Goethe-Universität im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2).
Der Schutz der Studierenden und der Beschäftigten haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weiterhin höchste Priorität.
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Bei dringenden weitergehenden Fragen zu dienstlichen Belangen schreiben Sie bitte an krisenstab@uni-frankfurt.de. Bitte geben Sie dabei den vollständigen Absender und eine Rufnummer für Rückfragen an.
Die Referate Arbeitsschutz und Biologische Sicherheit der Goethe-Universität erreichen Sie unter der Telefonnummer 069/798-23688.
Zu aktuellen Fragen in Hinblick auf das Coronavirus hat das Land Hessen ein Bürgertelefon eingerichtet, Tel.: 0800/555-4666, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.