Corona-Pandemie: Informationen zu Studium, Lehre, Forschung und für Mitarbeitende

02. Februar 2023: Arbeitsschutzmaßnahmen aufgehoben

Mit Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS am 02. Februar 2023 wurden auch die damit verbundenen Arbeitsschutzmaßnahmen für Beschäftigte an der Goethe-Universität aufgehoben. Weiterhin bleiben aber einzelne Regelungen zum Schutz vor einer Corona-Infektionen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) des Landes Hessen bestehen.

Beachten Sie bitte, dass am Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) anderweitige Regelungen weiterhin bestehen können. Informieren Sie sich bitte auf der Webseite des UKF, welche Regelungen dort gelten.

Die aktualisierten Corona-Informationen für Beschäftigte der Goethe-Universität finden Sie hier

Letzte Aktualisierungen:


  • 02. Februar: Beschäftigte > Mit Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS am 02.02.2023 wurden auch die damit verbundenen Arbeitsschutzmaßnahmen für Beschäftigte an der Goethe-Universität aufgehoben. Beachten Sie bitte, dass am Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) anderweitige Regelungen weiterhin bestehen können. Informieren Sie sich bitte auf der Webseite des UKF, welche Regelungen dort gelten.
  • 04. Januar: Beschäftigte > Zum 01.01.2023 ist die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten in Kraft getreten. Die vor diesem Zeitpunkt bereits geltende Übergangsregelung zum mobilen Arbeiten/Arbeiten im Homeoffice wird für einen Übergangszeitraum zur einführenden formalen Umsetzung der Dienstvereinbarung bis zum 31.03.2023 beibehalten. 
  • 08. Dezember: Beschäftigte > Die derzeit geltende Übergangsregelung zum mobilen Arbeiten/Arbeiten im Homeoffice wird bis zum Abschluss der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten und darüber hinaus für einen Übergangszeitraum zur einführenden formalen Umsetzung bis zum 31.03.2023 beibehalten.
  • 01. Dezember: Beschäftigte > Das Präsidium der Goethe-Universität hat die Dienstanweisung bei Infektionen mit SARS-Cov-2 an die gesetzlichen Regelungen angepasst. Gleichzeitig wurden die Arbeitsschutzmaßnahmen bis zum 07.04.2023 verlängert.       
  • 26. Oktober: Beschäftigte > Anpassung der Informationen bei Häusliche Absonderung/Infektion mit SARS-CoV-2
  • 26. Oktober: Beschäftigte > Aktualisierung "Unterweisungsdokument für Beschäftigte/ Gastwissenschaftler*innen etc."
  • 25. April: Beschäftigte > Zum 26. Mai läuft die Corona-ArbSchV aus. Es gelten stattdessen jetzt Schutzmaßnamen für die Beschäftigten, die das Präsidium auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung beschlossen hat. Die Texte wurden entsprechend angepasst. 
  • 29. April: Beschäftigte > Häusliche Absonderung/Infektion mit SARS-CoV-2 > Anpassung der Informationen an aktualisierte Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung
  • 14. April: Beschäftigte > Merkblätter, Dokumente und Informationen > Plakat "Bitte Maske tragen" zum Download
  • 08. April: Beschäftigte > Aktuelle Arbeitsschutzvorgaben für Beschäftigte des Universitätsklinikums
  • 02. April: Beschäftigte > Update aller Informationen

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf folgenden zielguppenbezogenen Seiten auf dem Laufenden:


Auf diesen Seiten informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen der Goethe-Universität im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2). 

Der Schutz der Studierenden und der Beschäftigten haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weiterhin höchste Priorität. 

Wir bitten Sie darum, sich regelmäßig auf folgenden Kanälen über Aktualisierungen zu informieren:

Mitteilungen für Universitätsmitglieder

Corona-Warn-App

Universitätsmitgliedern wird empfohlen, die Corona-Warn-App zu nutzen. Je mehr mitmachen, umso stärker lässt sich in Verbindung mit den RKI-Hygieneregeln das Infektionsrisiko reduzieren. » Mehr Informationen

Dienstliche Belange

Bei dringenden weitergehenden Fragen zu dienstlichen Belangen schreiben Sie bitte an krisenstab@uni-frankfurt.de. Bitte geben Sie dabei den vollständigen Absender und eine Rufnummer für Rückfragen an.

Fragen zum Arbeitsschutz

Die Referate Arbeitsschutz und Biologische Sicherheit der Goethe-Universität erreichen Sie unter der Telefonnummer 069/798-23688.

Bürgertelefon Land Hessen

Zu aktuellen Fragen in Hinblick auf das Coronavirus hat das Land Hessen ein Bürgertelefon eingerichtet, Tel.: 0800/555-4666, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.