RMU-Studium

Mit dem RMU-Studium schaffen die Rhein-Main-Universitäten (RMU) ein offenes Studienangebot mit ausgewählten Lehrveranstaltungen für ihre mehr als 100.000 Studierenden. RMU-Studierende können künftig ohne zusätzliche Gebühren an bis zu drei Universitäten in zwei Bundesländern gleichzeitig eingeschrieben sein. Das RMU-Studium an den Kooperationsuniversitäten ergänzt damit das Studium an der eigenen Universität.

Im Rahmen des RMU-Studiums besuchte Lehrveranstaltungen können auch mit Prüfungen und dem Erwerb von Leistungspunkten abgeschlossen werden. Zusätzlich profitieren die Studierenden von Bibliotheken, Rechenzentren und Mensen ebenso wie von den spezifischen Stärken der anderen Universitäten, mit denen sie ihr persönliches Studium ergänzen können.

Allgemeine Informationen finden Sie auf der Webseite der Rhein-Main-Universitäten.

Lehrveranstaltungen

Die für das RMU-Studium freigegebenen Lehrveranstaltungen können Sie dem RMU-Veranstaltungskatalog entnehmen. Grundsätzlich sind nur Lehrveranstaltungen aus zulassungsfreien Studiengängen möglich, die von den Lehrenden für das RMU-Studium angeboten werden. Um an den Lehrveranstaltungen teilnehmen und ggf. Prüfungen ableisten zu können, müssen Sie sich für das „RMU-Studium“ bewerben und einschreiben.

Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsphase für das Wintersemester beginnt am 01.07. und endet am 15.10. Die Bewerbungsphase für das Sommersemester beginnt am 01.12. und endet am 31.03.

Bewerbung und Immatrikulation

Die Bewerbung für das RMU-Studium erfolgt über das normale Onlinebewerbungsportal. Hierfür müssen Sie sich auf der Webseite registrieren und können dann den Bewerbungsvorgang durchführen. Sie wählen den Auswahlmenüpunkt „RMU-Studium“. Am Ende des Bewerbungsdialogs erhalten Sie einen Ausdruck, den Sie unterschrieben mit der Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Heimatuniversität für das beantragte Semester an das Studierendensekretariat im Studien-Service-Center per Post schicken müssen. Es ist keine Hochschulzugangsberechtigung oder ein Krankenkassennachweis für Immatrikulation erforderlich. Ein Semesterbeitrag ist nicht zu entrichten.

Im weiteren Verlauf erhalten Sie den Studierendenausweis der Goethe-Universität (Goethe-Card) und Ihren HRZ-Account, mit dem Sie sich in den Systemen anmelden können. Weitere Semesterunterlagen sind nicht vorgesehen.

Ihrer Hörerstatus ist der eines*r Zweithörer*in. Sie haben das Wahlrecht wie andere Studierende der Goethe-Universität. Falls Sie das Wahlrecht ausüben wollen, müssen Sie im Studierendensekretariat den gewünschten Wahlfachbereich angeben.

Studienleistungen und Prüfungen

Um in den von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen einen Nachweis einer aktiven Teilnahme, einer Studienleistung oder einer Prüfung zu erhalten, sollten Sie:

  • feststellen, welche dieser Formen angeboten wird;
  • mit der Veranstaltungsleitung klären, welche Anforderungen in Form und Inhalt bestehen, und welche Termine und Rahmendaten gegeben sind;
  • sich mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung setzen, um weitere Formalia (wie z.B. Anmeldung) zu klären;
  • sich das Formular für die Leistungsbescheinigung ausdrucken und ausfüllen; nach erfolgreicher Teilnahme an der Lehrveranstaltung/Prüfung das Formular von dem*der Prüfer*in unterschreiben lassen; das Formular beim Prüfungsamt einreichen, damit die Leistung Ihrem Konto gutgeschrieben werden kann;
  • Ihre Leistungsübersicht an der Goethe Universität Frankfurt über den QIS/LSF Server herunterladen;
  • bei der Heimatuniversität eine Anrechnung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen beantragen.

Exmatrikulation oder „Rückmeldung“

Die Einschreibung gilt für ein Semester und Sie werden automatisch exmatrikuliert, wenn Sie nichts weiter unternehmen. Wenn Sie im darauffolgenden Semester weitere Lehrveranstaltungen an der Goethe-Universität besuchen möchten, können Sie dies formlos mit einer Mail an sli@uni-frankfurt.de beantragen. Bitte denken Sie daran, die Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Heimatuniversität für das beantragte Semester als Scan mitzuschicken.

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