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Der Senat der Goethe-Universität

Der Senat der Goethe-Universität ist eines von vier Organen der Stiftungsuniversität – neben Präsidium, Hochschulrat und Stiftungskuratorium.

Im Senat sind alle Statusgruppen der Universität vertreten: Professor*innen, Studierende und wissenschaftliche und administrativ-technische Mitglieder. Sie stellen für die Universität im Sinne der funktionalen Selbstverwaltung zentrale Themen zur Diskussion und haben bei vielen Grundsatzangelegenheiten ein Mitspracherecht. 

Wesentliche Bedeutung kommt dem »Erweiterten Senat« (= Hauptmitglieder und Stellvertretungen) bei der Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsident*innen zu.

Termine / Tagesordnungen

Hochschulangehörige finden hier eine Übersicht der Senatssitzungen und Tagesordnungen und können an den hochschulöffentlichen Senatssitzungen vor Ort oder per Livestream teilnehmen.

Schriftliche Mitteilungen des Präsidiums zu Sitzungen

Mit den schriftlichen Mitteilungen zu den jeweiligen Senatssitzungen informiert das Präsidium die Senator*innen vorab in Kurzform zu aktuellen Themen und beantwortet ggfs. eingereichte Anfragen.

Der Senat ...