Im Senat sind alle Statusgruppen der Universität vertreten: Professor*innen, Studierende und wissenschaftliche und administrativ-technische Mitglieder. Sie stellen für die Universität im Sinne der funktionalen Selbstverwaltung zentrale Themen zur Diskussion und haben bei vielen Grundsatzangelegenheiten ein Mitspracherecht.
Wesentliche Bedeutung kommt dem »Erweiterten Senat« (= Hauptmitglieder und Stellvertretungen) bei der Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsident*innen zu.