Der Senat setzt sich aus neun Mitgliedern der Professor*innengruppe, drei Studierenden, drei wissenschaftlichen Mitgliedern und zwei administrativ-technischen Mitgliedern zusammen (§ 42 HessHG).
Die Mitglieder des Präsidiums, Dekan*innen der Fachbereiche, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vorsitzende des Personalrates und des Hochschulrates, die Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung und der Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) können beratend teilnehmen.