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Englisch

Lehramt für Förderpädagogik (L5)

Wichtige Informationen auf einen Blick

Abschluss: L5 - Lehramt für FörderpädagogikUnterrichtssprache: Deutsch, EnglischStudienbeginn: WintersemesterZulassung: ZulassungsfreiRegelstudienzeit: 9 Semester

Das Studium legt die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Grundlagen für das angestrebte Lehramt an Förderschulen im Fach Englisch. Das Studienfach Englisch befasst sich mit der englischen Sprache sowie der englischen und amerikanischen Literatur, Kultur, Gesellschaft und Geschichte. Weitere Länder, in denen eine englischsprachige Literatur entstanden ist, sind hierbei inbegriffen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Fragen der Vermittlung dieser Inhalte an Studierende auf der Grundlage von Einsichten aus der Didaktik der englischen Sprache und Literatur sowie der Sprachlehrforschung.

Informationen der ABL

Detaillierte Informationen zu den Lehramts-Studiengängen finden Sie auf der Informationsplattform LeOn (LehramtOnline) der Akademie für Bildungsforschung und Lehrkräftebildung (ABL).

Katrin Binner

Bewerbungsverfahren und Zulassung

Dieser Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.

Für diesen Studiengang ist eine Eignungsprüfung erforderlich. Wird ein Studiengang/-fach mit Eignungsprüfung gewählt, ist die Anmeldung hierfür direkt im jeweiligen Institut vorzunehmen.

Zur Einschreibung benötigen Sie:

  • bestandene Eignungsprüfung in Englisch (Entrance Test)

oder alternativ:

  • Im Durchschnitt 11 oder mehr Punkte in Englisch im Hochschulreifezeugnis. Der Durchschnitt errechnet sich aus den Punkten der Halbjahreszeugnisse aus der Qualifikationsphase und der in der Abiturprüfung erreichten Punktzahl im Leistungskurs Englisch. Das Zeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

oder alternativ:

  • den Nachweis über das Bestehen einer dem Entrance Test gleichwertigen Sprachprüfung in Englisch (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge First). Informationen über mit der Sprachprüfung am IEAS in der Regel gleichwertige Prüfungen werden auf der Internetseite des IEAS bekannt gegeben.

Eines dieser genannten Sprachzertifikate muss zunächst vom Institut für England- und Amerikastudien (IEAS) anerkannt und entsprechend bescheinigt werden.

Der Nachweis über das Bestehen des Sprachtests darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Geschäftsführung des IEAS.

Das IEAS bestätigt mit einem Schreiben das Niveau B2, dieses Schreiben ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Studierendensekretariat einzureichen, spätestens aber bei der Immatrikulation. Die Einschreibung für den weiteren bzw. die weiteren zum jeweiligen Abschlussziel führenden Teilstudiengänge bleibt hiervon unberührt.

Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden haben, erhalten Sie einen Bescheid vom zuständigen Fachbereich über die bestandene Eignungsprüfung.

Sie können sich innerhalb der Bewerbungsfrist direkt über die Online-Bewerbung in den Studiengang einschreiben, sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Falls noch weitere Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie dies am Ende des Online-Bewerbungsprozesses.

Studienordnung

Die Studienordnung regelt Aufbau, Struktur und Inhalt des Studiengangs sowie das Prüfungswesen. Sie ist Grundlage Ihres Studiums an der Goethe-Universität.