Im Senat sind alle Statusgruppen der Universität vertreten: Professor*innen, Studierende und wissenschaftliche und administrativ-technische Mitglieder der jeweiligen hochschulpolitischen Listen. Sie stellen für die Universität im Sinne der funktionalen Selbstverwaltung zentrale Themen zur Diskussion und haben bei vielen Grundsatzangelegenheiten ein Mitspracherecht.
Wesentliche Bedeutung kommt dem »Erweiterten Senat« (= Hauptmitglieder und Stellvertretungen) bei der Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsident*innen zu.