Prüfungstermine und damit auch die Abgabe von Hausarbeiten und anderen schriftlichen Prüfungsleistungen werden gemäß § 21 Abs. 2 von den jeweiligen Prüfer*innen festgelegt. Prüfungen müssen in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem entsprechenden Modul bzw. der Lehrveranstaltung stehen. Die Abgabe von Prüfungsleistungen liegt daher in der Regel zum Ende des Semesters der besuchten Lehrveranstaltung.
Sollten die Prüfungstermine nicht im LSF angegeben sein, treten Sie bitte frühzeitig mit Ihren Prüfer*innen in Kontakt.
Eine Fristverlängerung zur Abgabe von Hausarbeiten ist bei Vorliegen triftiger Gründe grundsätzlich möglich. Die Fristverlängerung muss dabei dem Umfang nach in einem adäquaten Verhältnis zum Grund der Verlängerung stehen, bei Attesten i. d. R. um die Dauer der Prüfungsunfähigkeit. Der genaue Zeitraum der Verlängerung ist im Einvernehmen mit den entsprechenden Prüfer*innen abzustimmen.
Die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit bzw. der Nachweis für den Verlängerungsgrund ist gemeinsam mit dem Antrag im Original unterschrieben beim ZPL einzureichen. Bitte beachten Sie, dass digital eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden dürfen.
Reichen Sie ebenfalls einen Nachweis für den Verlängerungsgrund in Kopie bei Ihren Prüfer*innen ein.