Anrechung Bildungswissenschaften L1, L2, L3 und L5 sowie Grundschullehramt (AGD, ÄE und SU)

Von einer Anrechnung oder Anerkennung wird gesprochen, wenn bereits außerhalb des aktuell studierten Lehramtsstudiengangs passende Leistungen erbracht wurden und diese in den Studiengang eingebracht werden sollen.
Studienzeiten, Prüfungsleistungen und oder sonstige Kenntnisse und Fähigkeiten in einem anderen Studiengang werden angerechnet, wenn sich die auf Grund der an der Goethe-Universität in einem Modul vermittelten Kompetenzen, Inhalte, Anrechnungspunkte und Prüfungsanforderungen von denjenigen eines Moduls aus einem anderen Studiengang, für das die Anrechnung beantragt wird, im Wesentlichen entsprechen.


Anrechnung von Studienleistung - Schritt für Schritt

Wie kann ich erbrachte Leistungen bei einem Wechsel in einen Lehramtsstudiengang der Goethe-Universität anerkennen lassen?

1) Kontakt zur Hessischen Lehrkräfteakademie

Sollten Sie bereits einige Semester in einem ähnlichen Studiengang bzw. Studienfach absolviert haben oder innerhalb der Lehramtsstudiengänge wechseln, ist die Anrechnung dieser Studien- und Prüfungsleistungen möglich. 

Nehmen Sie Kontakt zur Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie auf. Die hierfür notwendigen Unterlagen und Informationen finden Sie hier.

Achtung: Bei einem uniinternen Wechsel der Lehramtsstufe stellen Sie ebenfalls einen Antrag auf Anrechnung bei der Hessischen Lehrkräfte.


2) Inhaltliche Prüfung Bildungswissenschaften sowie Allgemeine Grundschuldidaktik, Ästhetische Bildung und Sachunterricht (Lehramt an Grundschulen) 

Nach der Kontaktaufnahme mit der Hessischen Lehrkräfteakademie wird auf der Basis fachlich-inhaltlicher eine Anrechnungsempfehlungen vorgenommen. Diese Empfehlungen erhalten Sie je nach gewünschtem Lehramt und Fächern von verschiedenen Ansprechpartner*innen.
Für den Studienanteil Bildungswissenschaften (alle Lehrämter) sowie die Anteile Allgemeine Grundschuldidaktik, Ästhetische Bildung und Sachunterricht (Lehramt an Grundschulen) stellt Ihnen die ABL eine entsprechende Empfehlung aus.
Für die Ausstellung der Anrechnungsempfehlung reichen Sie uns bitte per Mail als pdf Ihre Leistungsübersicht ein.
GU Studierende können ihre Leistungsübersicht (ToR) [URL] mit der folgenden Anleitung des ZPL abrufen.
Die Anrechnungsempfehlung geht Ihnen vorab per Mail zu. 

Hinweis: Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Dokumente zwischen den zuständigen Stellen.


Zuständigkeiten

Anerkennung von Betriebspraktika Hessische Lehrkräfteakademie: 


Anerkennung von Schulpraktischen Studien oder dem Praxissemester: 


Anerkennung von Studienleistungen in den Bildungswissenschaften sowie in L1 in den Bereich AGD, ÄE und SU: 

anerkennungen-lehramt@uni-frankfurt.de

Anerkennung des Orientierungspraktium ABL Studienberatung: 


Fachstudienanteile:

Die Hessische Lehrkräfteakademie nennt Ihnen in Abhängigkeit von Fach und Lehramt Ihre Ansprechpartner an den Fachbereichen.