Antragsverfahren für DFG-geförderte Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG


Die Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert gemäß Art. 91b GG sogenannte „Forschungsgroßgeräte“ (FuGG) mit einem Anteil von 50% des Gesamtbeschaffungswertes der förderfähigen Einrichtungen.

Grundlage ist die Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten, Großgeräte und Nationales Hochleistungsrechnen (AV-FGH), verabschiedet von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz. Grundlegende Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren bei der DFG sind dem Merkblatt 21.1 der DFG zu entnehmen.

Der auf dieser Seite dargestellte Prozess beschreibt die universitätsintern notwendigen Schritte vor, während und nach der Antragstellung bei der DFG. Eine Antragstellung über das „elan-Portal“ der DFG ohne die vorherige universitätsinterne Abstimmung und eine Freigabe zur Einreichung des Antrags bei der DFG durch den Vizepräsidenten für Forschung, Nachwuchs und Transfer ist nicht zulässig.

Frankfurter Neutronenquelle am Stern-Gerlach-Zentrum (FRANZ) | Foto: Uwe Dettmar

Voraussetzungen für eine Förderung nach Artikel 91b GG

  • Gesamtbeschaffungswert zwischen 200.000,- € und 7,5 Mio. € brutto
  • Bereitstellung eines 50%igen Landes-/Universitätsanteils bei der Antragstellung
  • Abgabe einer Finanzierungszusage zu den im Antrag darzulegenden Kosten der Einbringung, Installation und des Betriebs des Gerätes bei der Antragstellung
  • besondere wissenschaftliche Qualität und überregionale Bedeutung des Investitionsvorhaben
  • Gerät dient weit überwiegend der Forschung, d.h. die Notwendigkeit der Beschaffung und der Nutzung muss allein mit dem Einsatz in der Forschung begründet sein

Universitätsinterner Abstimmungs- und Antragsprozess

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der interne Abstimmungsprozess für FuGG-Anträge aus dem Fachbereich 16 (Medizin) aufgrund der Anbindung an das Klinikum in den Prozessschritten 2 und 4 abweichen kann. Antragsteller*innen aus dem FB 16 werden gebeten, das Vorgehen mit Research Support abzusprechen.

Bitte informieren Sie Research Support (RS) über die beabsichtigte Antragstellung.

Kontakt

Jannis Gebken

Referent für SFB- & Forschungsgroßgerätantragsverfahren
IKB-Gebäude - Raum 5750
Telefon: 069 798-15168
E-Mail: forschung-national@uni-frankfurt.de

Füllen Sie das Formblatt (Annex I) und den ersten Teil der Folgekosten-Checkliste (Annex II) aus und reichen Sie diese zusammen mit einer ca. zweiseitigen Antragsskizze als PDF bei Research Support ein.

Nach einer Prüfung des Formblattes und der Antragsskizze leitet Research Support beide an den Vizepräsidenten für Forschung, Nachwuchs und Transfer weiter. Sind mögliche Rückfragen geklärt und der Vizepräsident befürwortet die Antragstellung grundsätzlich, erhalten Sie eine Zustimmung zur vollständigen Ausarbeitung eines Antrags.


Bitte beachten Sie: Die prinzipielle Zustimmung durch den Vizepräsidenten ist nicht gleichbedeutend mit einer Freigabe zur Einreichung des Antrags bei der DFG (Prozessschritt 5). Die Prüfung der Antragsskizze vor der eigentlichen Antragsausarbeitung dient der Qualitätssicherung und der Koordination von Anträgen, die Seitens der Goethe-Universität gestellt werden. Damit soll vermieden werden, dass mühevoll ausgearbeitete Anträge aus formalen Gründen nicht gestellt werden können und der Aufwand der Antragsausarbeitung vergebens war.

Ist die Zustimmung des Vizepräsidenten zur Antragsausarbeitung erfolgt, können Sie den Antrag unter Verwendung des DFG-Antragsformblattes 21.10 ausarbeiten.

Dazu sind die folgenden Abstimmungen innerhalb der Universität zu treffen und Freigaben einzuholen:

1.     Abstimmung mit Fachabteilungen und Ermittlung der Geräteeinbringungs- und Folgekosten:

Zur Ermittlung der zu erwartenden Einbringungs-, Umbau- und Folgekosten nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu den folgenden Fachabteilungen (siehe Annex III) auf. Sie erhalten im Anschluss eine formlose Bestätigung durch die jeweilige Fachabteilung über die zu erwartenden Einbringungs- und Folgekosten. Die ermittelten Kosten tragen Sie in die Checkliste-Folgekosten (Annex II) ein.

§  Abteilung Betrieb und Service (BuS):
Bitte senden Sie zur Beurteilung der erforderlichen Maßnahmen und Kosten der Geräteeinbringung das Formblatt IMM an die Abteilung BuS.

§  Abteilung Energiemanagement (EnM):
Bitte senden Sie zur Beurteilung des Energieverbrauchs und der hieraus resultierenden Folgekosten im Betrieb das ausgefüllte Anlagenerfassungsblatt an die Abteilung EnM.

§  Hochschulrechenzentrum, Abteilung Netze (HRZ-Netze):
Bitte sprechen Sie die IT-seitigen An- und Einbindung des FuGG mit der Abteilung Netze des HRZ ab.

§  Mögliche weitere Folgekosten:
Bitte sprechen Sie sich hinsichtlich möglicher weiterer Folgekosten (siehe Checkliste-Folgekosten, Annex II), die sich aus dem Gerätebetrieb ergeben, mit den jeweiligen Ansprechpartner*innen (siehe Annex III) der in der Checkliste angegebenen Fachabteilungen ab.

2.     Kontoeinrichtung zur Halbanteilsfinanzierung und „Vormerkung“ Folgekosten

Bitte stimmen Sie die Erstellung eines Projektmittelkontos und die Umbuchung der vollständigen Halbanteilsfinanzierung sowie die „Vormerkung“ zur Bereitstellung der Folgekosten mit der Abteilung Controlling (siehe Annex III) ab. Sie erhalten im Anschluss eine formlose Bestätigung durch die Abteilung Controlling.

3.     Zustimmung Fachbereich

Holen Sie die Zustimmung des*der Dekan*in Ihres Fachbereiches zur FuGG-Antragstellung als formloses Schreiben ein.

Liegt der Antrag in finaler Form vor, senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen, bestehend aus

§  dem DFG-Antragsformblatt inkl. Anlagen,

§  der vollständig ausgefüllten Folgekosten-Checkliste inkl. der formlosen Nachweise der Fachabteilungen,

§  der Bestätigung über die „Vormerkung“ der Landeshalbanteile durch die Abteilung Controlling und

§  der Freigabe durch den Fachbereich

in elektronischer Form an Research Support.

Nach einer Prüfung des Antrags leitet Research Support diesen an den Vizepräsidenten für Forschung, Nachwuchs und Transfer und den Kanzler weiter. Sind mögliche Rückfragen geklärt, erhalten Sie eine Freigabe zur Einreichung des Antrags bei der DFG.
Nach erfolgter Freigabe zur Einreichung des Antrags bei der DFG informiert RS Sie über die nunmehr eröffnete Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung bei der DFG. Sie können daraufhin Ihren FuGG-Antrag im „elan-Portal“ der DFG hochladen. Im Anschluss hieran erhalten Sie ein Quittungsdokument durch die DFG.

Das von Ihnen unterschriebene Quittungsdokument der DFG schicken Sie bitte im Original an Research Support. Zusätzlich sind alle final im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem DFG-Portal hochgeladenen Dokumente in elektronischer Form an RS zu senden.
Research Support sendet das durch den Kanzler unterzeichnete Quittungsdokument an die DFG und zur Information als Scan an den Antragsteller.

Hinweis: Erst nach Eingang des vollständig ausgefüllten Quittungsdokuments bei der DFG wird die Bearbeitung des Antrags seitens der DFG aufgenommen und eine Eingangsbestätigung an die Hochschule, das zuständige Landesministerium sowie den Antragsteller, unter Mitteilung eines Geschäftszeichens, für die weitere Korrespondenz versandt.

Hinweis: Bitte planen Sie für die Begutachtung der DFG 3 bis 6 Monate ab Eingang des Quittungsdokuments bei der DFG ein.
Sollte es im Begutachtungsverfahren durch die DFG zu Rückfragen oder einer Überarbeitungsaufforderung kommen, so sind sowohl die Anfrage der DFG, als auch Ihre Antworten als Antragsteller*in hierzu an Research Support weiterzuleiten. Sofern die Änderungen am Antrag Auswirkungen auf die Einbringungs- und Umbau- und Folgekosten haben, sind diese vor einer Antwort an die DFG mit den entsprechenden Fachabteilungen und Research Support abzusprechen.
Im Falle einer Bewilligung sind die genehmigten Mittel i.d.R. innerhalb eines Jahres nach Genehmigung zu verausgaben. Daher sollten die vergaberechtlichen Aspekte (EU-Vergaberecht) der Großgerätebeschaffung bereits parallel zum Antragsverfahren bei der DFG mit der Abteilung Einkaufmanagement (EM) (siehe Annex III) geklärt werden. Daher sollten Sie zeitnah nach der Antragseinreichung Kontakt mit dem EM aufnehmen.
Sechs Monate nach Inbetriebnahme des Gerätes nach der Beschaffungsphase erstellt Research Support in enger Zusammenarbeit mit dem Antragsteller den von der DFG geforderten finanziellen Verwendungsnachweis für das Großgerät (DFG-Vordruck 41.35).
Als Antragsteller*in sind Sie verpflichtet, drei Jahre nach Inbetriebnahme des FuGG über die Erfahrungen mit dem Einsatz und dem Betrieb des Gerätes sowie über die erzielten oder absehbaren Ergebnisse zu berichten. Verfassen Sie den Nutzungsbericht unter Verwendung des DFG-Vordrucks 21.12 und leiten Sie diesen bei Versendung an die DFG auch an Research Support weiter.