Gruppeneinteilung SPS I / Grundpraktikum im Sommersemester 2026

SPS I

Die Einteilung [URL] in die Vorbereitungsveranstaltungen im Sommersemester 2026 (Schulpraktikum: 24.08. - 18.09.2026) wird voraussichtlich ab dem 16. März 2026 bekannt gegeben. Es empfiehlt sich frühzeitig die Einteilung zur Kenntnis zu nehmen, um das kommende Semester besser planen zu können. Die Einteilung in die Vorbereitungsveranstaltungen ist eine verbindliche Einteilung in eine Pflichtveranstaltung. Nur bei besonderen Härtefällen ist ein Wechsel möglich.

Alle wichtigen Fristen und einen Überblick über das Modul Schulpraktische Studien erhalten Sie auf folgender Checkliste [PDF].

Schuleinteilung SPS I / Grundpraktikum im Wintersemester 2025/2026

SPS I

Die Schuleinteilung [URL] mit den Kontaktdaten der Schulen für das Schulpraktikum im Wintersemester 2025/2026 (Schulpraktikum: 23.02. - 20.03.2026) wird im Laufe des Wintersemesters 2025/2026 bekannt gegeben. Der Zugriff erfolgt über den HRZ-Login. Ein Schulwechsel ist nicht möglich.

Wir weisen darauf hin, dass während des Schulpraktikums eine Präsenzpflicht an allen Schultagen besteht. Bis zu maximal zwei entschuldigte Fehltage können im Schulpraktikum auf andere Tage verteilt werden. Bei Erkrankung während des Praktikums oder bei anderen triftigen Gründen für eine Abwesenheit sind unverzüglich die Lehrkraft in der Schule sowie die oder der Praktikumsbeauftragte in der Universität zu benachrichtigen. Siehe auch § 13 (4) der SPSO.

Alle wichtigen Fristen und einen Überblick über das Modul Schulpraktische Studien erhalten Sie auf folgender Checkliste [PDF].

Gruppen- und Schuleinteilung SPS II / Praxissemester im Wintersemester 2025/2026

SPS II

Die Einteilung [URL] in die Begleitveranstaltung und Schule wird in der vorlesungsfreien Zeit vor Praktikumsbeginn mit den Kontaktdaten der Schulen für das Schulpraktikum im Wintersemester 2025/2026 (Schulpraktikum: 03.11.2025 - 30.01.2026) bekannt gegeben. Der Zugriff erfolgt über den HRZ-Login. Bitte setzen Sie sich nach Bekanntgabe der Schuleinteilung umgehend mit Ihrer Schule in Verbindung. Ein Schulwechsel ist nicht möglich.

Wir weisen darauf hin, dass während des Schulpraktikums eine Präsenzpflicht an mindestens drei Schultagen/Woche besteht. Bis zu maximal zwei entschuldigte Fehltage können im Schulpraktikum auf andere Tage verteilt werden. Die Präsenztage sprechen Sie individuell mit Ihrer Praktikumsschule ab. Bei Erkrankung während des Praktikums oder bei anderen triftigen Gründen für eine Abwesenheit sind unverzüglich die Lehrkraft in der Schule sowie die oder der Praktikumsbeauftragte in der Universität zu benachrichtigen. Siehe auch § 13 (4) der SPSO.

Alle wichtigen Fristen und einen Überblick über das Modul Schulpraktische Studien erhalten Sie auf folgender Checkliste [PDF].