Hessischer Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre


Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur lobt zum siebzehnten Mal den Hessischen Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre aus. Der Preis wird für herausragende und innovative Leistungen in Lehre, Prüfung, Beratung und Betreuung an hessischen Hochschulen im Land Hessen verliehen und ist mit insgesamt 115.000,- EUR dotiert. Pro Hochschule dürfen fünf Bewerbungen an das Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst eingereicht werden. Studierende, Lehrende und in der Verwaltung Tätige der staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen können Vorschläge für eine Auszeichnung mit dem Hessischen Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre 2026 ausschließlich über ihre Hochschulleitungen einreichen. Der Preis soll die herausragende Bedeutung der Hochschullehre für die Ausbildung des akademischen Nachwuchses in Hessen sichtbar machen und einen karrierewirksamen Anreiz schaffen, sich in der Hochschullehre zu engagieren und sie über den eigenen Wirkungsbereich hinaus zu fördern. Es werden folgende Preise ausgeschrieben:


Je ein Lehrpreis für eine Arbeitsgruppe / Organisationseinheit in Höhe von maximal
  • 60.000,- EUR
  • 30.000,- EUR
  • 15.000,- EUR
sowie ein Preis für eine studentische Initiative in Höhe von maximal 10.000,- EUR.

Neben der Qualität des Lehrprojektes stehen die Möglichkeit der Weiterentwicklung, Transferierbarkeit sowie die Nachhaltigkeit im Mittelpunkt. Die kontinuierliche Verbesserung auf Basis von Evaluation, die Didaktik und der Lernerfolg der Studierenden werden besonders positiv bewertet. Praxisnähe, Forschungsbezogenheit, Interdisziplinarität, Diversität, Genderaspekte und der Erwerb von Schlüsselkompetenzen nehmen eine wichtige Rolle ein. 

Kontakt

Julia Pirzer




Karriere, Stipendien und Preise
Studium Lehre Internationales
Campus Westend
PEG-Gebäude, 2.G187

Telefon: 069/798-13860
E-Mail: lehrpreis@em.uni-frankfurt.de

​Kategorien und Kriterien im Jahr 2026

 Der Lehrpreis kann verliehen werden:

  • Für eine herausragende Lehrveranstaltung oder ein anderes Lehrprojekt, die sich erfolgreich in der Praxis bewährt haben.
  • Für eine herausragende digitale Lehr- und Lernform, die die Präsenzlehre bereichert und ergänzt sowie das Selbststudium der Studierenden fördert. Das flexiblere, orts- und zeitunabhängige Lernen wird unterstützt. Auch hybride Lehrformate gehören hierzu. Als bewährtes Best-practice-Beispiel eignet sich das digitale oder hybride Lehrprojekt für einen hochschul-internen wie auch hochschulübergreifenden Transfer; auch ein hochschul-übergreifendes Vorhaben ist möglich.
  • Für eine herausragende Lehrveranstaltung oder ein Lehrprojekt, die in besonderer Weise eine Bildung für nachhaltige Entwicklung fördern und sich erfolgreich in der Praxis bewährt haben. Diese Lehrprojekte sollen möglichst eine multidisziplinäre Perspektive haben und Bildung für nachhaltige Entwicklung praktisch erfahrbar machen.

Preis für eine studentische Initiative: 

Ebenfalls wird ein Preis für eine studentische Initiative in Höhe von maximal 10.000,- EUR ausgeschrieben. Die studentische Initiative trägt maßgeblich zur Verbesserung des Lernerfolgs der Studierenden bei. Dies geschieht entweder dadurch, dass eigene Projekte entworfen oder bestehende Ansätze und Strukturen weiterentwickelt werden. Projektskizzen, die noch nicht umgesetzt wurden, können nicht begutachtet werden. Der Preis richtet sich ausschließlich an Studierende, von denen die Mehrzahl der am Projekt Beteiligten noch studieren sollte. Mit dem Preis werden keine Lehrenden ausgezeichnet.

Informationen zum Auswahlverfahren 

  • Die Goethe Universität kann insgesamt fünf Vorschläge beim HMWK einreichen. Über die einzureichenden Bewerbungen entscheidet eine interne Auswahlkommission. 
  • Die interne Ausschreibungsfrist (GU) endet am 05.01.2026.
  • Hier finden Sie die Ausschreibung und das Formular. Nähere Informationen zur Ausschreibung und zum Preis erhalten sie auf der Seite des HMWK.
  • Die Bewerbungen werden per E-Mail bei Frau Julia Pirzer (Abteilung Karriere, Stipendien und Preise) eingereicht. 
  • Beratungen sind Montags zwischen 10 und 14 Uhr sowie nach Absprache möglich.

Einzureichende Unterlagen: 

Einzureichen sind das Antragsformular des HMWKs sowie ergänzende Unterlagen. Das Antragsformular enthält neben dem Projektnamen eine Begründung von höchstens vier Seiten, die das didaktische Konzept für die Jury nachvollziehbar darstellt. Ergänzend sind eine Evaluation von höchstens vier Seiten sowie weitere aussagekräftige Anlagen von höchstens vier Seiten einzureichen. Zu den Anlagen können insbesondere ein begleitendes Votum des Dekanats, aus dem die Unterstützung des Fachbereichs eindeutig hervorgeht, und eine Unterstützungsbekundung der Fachschaft gehören.

Ergänzende Anlagen sind:  

  • eine aussagekräftige Evaluation von max. vier Seiten,
  • aussagekräftige Anlagen im Umfang von max. vier Seiten, die zum Beispiel die folgenden Unterlagen enthalten können:  
  1. Ein Votum des Dekanats,
  2. ein Unterstützungsschreiben durch die Fachschaft,
  3. oder andere Anlagen, die die Bewerbung akzentuieren.

Hinweise zur Antragstellung:

  • Der Antrag besteht aus drei Teilen mit jeweils höchstens vier Seiten (Begründung im Formular, Evaluation, Anlagen) und umfasst damit maximal zwölf Seiten. Die Datei darf insgesamt höchstens 4 MB groß sein. Es gelten die verbindlichen Formvorgaben: Arial, 12 Punkt, Zeilenabstand 1,15.
  • Orientieren Sie sich für Aufbau und Argumentationsführung an den im Antragsformular enthaltenen Leitfragen. Das erleichtert der Jury nachweislich die Bewertung. Stellen Sie einen klaren Bezug zu den Kategorien der Ausschreibung her und verwenden Sie einschlägige Schlüsselbegriffe.
  • Bereits in früheren Jahren eingereichte Projekte können erneut vorgeschlagen werden, sofern eine nachvollziehbare Weiterentwicklung erkennbar ist