Das Modul Grundpraktikum liegt in der Verantwortung der Bildungswissenschaften und hat einen Umfang von 9 CP. Die Studierenden nehmen an einem semesterbegleitenden Vorbereitungsseminar teil und absolvieren ein vierwöchiges Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit. Zudem besuchen sie universitäre Begleitveranstaltungen während des Blockpraktikums und eine Abschlussreflexion im Anschluss an das Schulpraktikum. Im Praktikum werden Hospitationen und eigene Unterrichtsversuche im Umfang von fünf Unterrichtsabschnitten durchgeführt und reflektiert. Diese Bestandteile bilden die Durchführungsphase des Grundpraktikums. Das Modul schließt mit einer Modulprüfung in Form eines ePortfolios ab.
Im Vordergrund stehen allgemeinpädagogische Fragestellungen sowie der Ausbau von Kompetenzen, die Erprobung der Lehrer*innenrolle und die Initiierung von Selbstreflexionsprozessen.
Umgang mit kultureller und religiös-weltanschaulicher Diversität im Schulpraktikum
Die Akademie für Bildungsforschung und Lehrkräftebildung (ABL) ist eine säkulare Einrichtung, die sich der Wahrung einer kulturell- und religiös-weltanschaulichen Pluralität verpflichtet sieht. Dies umfasst nicht nur die Freiheit, einen Glauben zu haben und diesen auszuüben, sondern auch, keinen Glauben zu haben. Zu dieser Freiheit gehört auch die Verwendung religiöser Symbole und das Tragen religiös motivierter Bekleidung, solange die für den wissenschaftlichen Betrieb notwendige Feststellung der Identität nicht eingeschränkt wird, wie bspw. durch Vollverschleierung in Prüfungssituationen.
Die Freiheit aller Universitätsangehörigen ist zu respektieren und jede Form der Diskriminierung abzulehnen.
Die Verwendung religiöser Symbole und das Tragen religiös motivierter Bekleidung sind an den Praktikumsschulen erlaubt. Vgl. Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 8.2.2005 (AZ I.1 Va – 050.001.001 – 6 –) und folgende Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2003 und 2015: 2 BvR 1436/02, 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10.
Das Verhalten der (angehenden) Lehrkräfte steht unter dem Neutralitätsgebot. Vgl. HSchG §86 Abs. 3, Satz 2: Insbesondere ist ein Verhalten unzulässig, das objektiv geeignet ist, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden in der Schule zu gefährden.
Die Ausübung aller Formen religiöser und nicht-religiöser Lebensweisen ist dann möglich, wenn es die Durchführung von Forschung und Lehre sowie die Teilnahme an Praktika nicht beeinträchtigt. D.h. religiöse oder nicht-religiöse Feiertage (außerhalb der gesetzlich festgelegten) und Bräuche befreien nicht von universitären Veranstaltungen und festgelegten Praktikumszeiträumen.
Kommunikation mit den Praktikumsschulen
Die ABL steht in der Kommunikation mit den Praktikumsschulen für ein respektvolles Miteinander hinsichtlich der kulturell- und religiös-weltanschaulichen Pluralität ein. Die ABL ist im Sinne der Fürsorgepflicht gegenüber den Lehramtsstudierenden bemüht, jeglichen Formen der Diskriminierung entgegen zu wirken.
Beratung und Betreuung im Falle von Diskriminierung
Lehramtsstudierende, die Opfer von Diskriminierung geworden sind, können sich an die Beratungsstelle Chancengleichheit wenden:
Martina Ripplinger, Campus Westend, SKW, Gebäudeteil C im 4. Stock, Tel: 069/798 23293, E-Mail: lehramtsstube@uni-frankfurt.de
Auch das Büro für Schulpraktische Studien steht den Lehramtsstudierenden in Praxissituationen jederzeit beratend zur Verfügung: Campus Westend, SKW, Gebäudeteil C im 4. Stock, Tel: 069/798 28034, E-Mail: sps@em.uni-frankfurt.de