Der Senat setzt sich aus neun
Mitgliedern der Professor*innengruppe, drei Studierenden, drei wissenschaftlichen
Mitgliedern und zwei administrativ-technischen Mitgliedern zusammen (§ 42 HessHG). Die
Mitglieder des Präsidiums, Dekan*innen der Fachbereiche, die
Gleichstellungsbeauftragte, die Vorsitzende des Personalrates und des
Hochschulrates, die Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung und der
Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) können beratend teilnehmen.