Nominierungsverfahren 2026

Das Nominierungsverfahren für den 1822-Universitätspreis für exzellente Lehre an der Goethe-Universität 2026 läuft vom 15. November bis zum 15. Januar 2026. Wir laden Sie herzlich ein, unsere Lehr- und Lernkultur aktiv zu gestalten: Im Rahmen des 1822-Universitätspreises für exzellente Lehre liegt das Vorschlagsrecht ausschließlich bei den Studierenden der Goethe-Universität. Schlagen Sie herausragende Lehrpersönlichkeiten Ihres Faches vor, die für ihr außerordentliches Engagement in der Lehre mit dem 1822-Universitätspreis ausgezeichnet werden sollen.

Darum geht es: 

Der 1822-Universitätspreis für exzellente Lehre zeichnet Hochschullehrende der Goethe-Universität aus, die sich in besonderer Weise in der Lehre engagieren. Der 1822-Universitätspreis, den die Goethe-Universität und die Stiftung der Frankfurter Sparkasse jährlich verleihen, hebt die Bedeutung der Lehre hervor und soll die Qualität universitärer Lehre auch bundesweit sichtbar machen.

Nominierungsberechtigte: 

Gruppen von Studierenden der Goethe-Universität mit schriftlichem Unterstützungsnachweis von einer Instituts- oder Fachbereichsgruppe.

So können Sie Lehrende nominieren:

Ihre Nominierung können Sie ab dem 15. November online im Bewerbungsportal vornehmen. Bitte loggen Sie sich mit Ihren HRZ-Daten ein und verwenden Sie bei erneuter Anmeldung die gleichen Daten, damit die Bewerbung korrekt zugeordnet werden kann. Das Portal speichert Ihre Daten automatisch.

Nominierungszeitraum: 

Die Nominierung ist im Zeitraum von 15. November bis 15. Januar 2026 möglich.

Preisverleihung:

Die Preisverleihung findet am Montag, 15. Juni 2026 auf dem Campus Westend statt.

Bitte beachten Sie die aktuelle Ausschreibung hinsichtlich der Voraussetzungen zur Einreichung einer Nominierung, der Kriterien der Preisvergabe, dem Ablauf des Verfahrens und hilfreicher Hinweise zur Gestaltung der Nominierung.

Voraussetzungen zur Einreichung einer Nominierung:

 Bitte beachten Sie:

  • Das Vorschlagsrecht liegt bei den Studierenden.
  • Sie können pro Fachbereich mehr als einen Vorschlag einbringen.
  • Die Nominierung muss von einer ausreichend breiten und glaubwürdigen Gruppe des betreffenden Fachbereichs oder Instituts eingereicht werden.
  • Die Nominierung muss schriftlich von den zuständigen Fachschaftsräten oder einer anerkannten Fach- oder Institutsgruppe befürwortet werden.
  • Anträge, die in vergangenen Jahren nicht erfolgreich waren, können erneut eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Wiedereinreichung eine Weiterentwicklung herausgearbeitet werden sollte.
  • Der Preis kann einer Person innerhalb derselben Kategorie nur einmal verliehen werden.


Kriterien der Preisvergabe:

Das Leitbild Lehre und Studium der Goethe-Universität verankert die Lehre neben der Forschung als gleichrangige Kernaufgabe der Universität. Die strategische Vision ist es, Studierende durch forschungsorientierte Lehre zu „Verantwortungsträger*innen“ zu qualifizieren.

Die Auswahlkommission bewertet Nominierungen entlang der folgenden Kriterien, die diesen Ansprüchen gerecht werden:

  1. durch eine nachhaltige und sichtbare Innovation der Lehre im jeweiligen Fach
  2. durch besondere Qualität der Lehrveranstaltungen, die neben der Vermittlung von Kompetenzen
  • die Studierenden für das Fach begeistern,
  • und/ oder durch ergänzendes Lehrangebot unterstützt werden,
  • und/ oder fortlaufend weiterentwickelt werden.
  1. durch besonderes Engagement in der Betreuung der Studierenden, z.B.
  • durch Erreichbarkeit für die Studierenden, 
  • durch die Betreuung von Prüfungskandidat*innen oder
  • durch Dialogbereitschaft und respektvolle Begegnung des*der Lehrenden mit den Studierenden.

Sind diese Kriterien erfüllt, fällt die Entscheidung anhand zusätzlicher studienrelevanter Aktivitäten. Hierzu zählen z.B.

  • Aktivitäten zur strukturellen Verbesserung der Studiensituation, z.B. Engagement in Fachbereich- oder Hochschulgremien, Mitarbeit an der curricularen Weiterentwicklung von Studienangeboten.
  • Forschungsorientierung der Lehre
  • die Vernetzung von Theorie und Praxis, 
  • der besondere Einsatz für die Lehre in der Studieneingangsphase und
  • besonderes Engagement für Interdisziplinarität Internationalität und Diversity-Aspekte.

Die Aufbereitung, Qualität und Inhalte bestimmen maßgeblich über die Erfolgschancen eines Antrags.

  • Anhand Ihrer Nominierungen entscheidet eine statusgruppenübergreifende Kommission über die Preisträger*innen. Dem Gremium gehören vom Senat nominierte Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Professor*innen der Universität sowie ein Mitglied der Geschäftsführung der Stiftung der Frankfurter Sparkasse an.
  • Die Qualität und die Inhalte Ihrer Nominierungen bestimmen maßgeblich über die Erfolgschancen eines Antrags. Mit einer nachvollziehbaren Begründung Ihres Vorschlags erleichtern Sie der Kommission die Entscheidung für die Preisträger*innen.
  • Die Begründung des Vorschlags für Ihre*n Kandidat*in muss für alle (auch fachfremde) Mitglieder der Kommission nachvollziehbar sein und sich auf die von der Kommission festgelegten Kriterien (s. unten) für die Preisvergabe beziehen. Wenn nicht deutlich wird, welche Kriterien die nominierte Person erfüllt, ist Ihr Vorschlag nicht gut begründet. Bitte bedenken Sie, dass es in vielen Fachbereichen sehr gute Lehrpersönlichkeiten gibt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die besonderen Fähigkeiten, die Ihr*e Bewerber*in von anderen unterscheiden und besonders preiswürdig machen, deutlich für die Kommission herausarbeiten. 
  • Der Vorschlag soll auf einer breiten Abstimmung innerhalb des Fachbereichs beruhen. Der Nominierungsvorschlag muss eine ausreichend breite und glaubwürdige studentische Unterstützung widerspiegeln. Er soll ein kollektives studentisches Interesse oder eine signifikante studentische Unterstützung abbilden und nicht nur die Meinung einzelner Personen.
  • Bitte erläutern Sie in Ihrem Antrag möglichst genau das nachvollziehbare und transparente Abstimmungsverfahren (z. B. Vollversammlung, Befragungen in Lehrveranstaltungen oder Online-Umfragen) sowie die Anzahl der beteiligten Studierenden.
  • Das Nominierungsrecht liegt ausschließlich bei Studierenden, die Einreichung muss jedoch schriftlich von den zuständigen Fachschaftsräten oder einer anerkannten Fach- oder Institutsgruppe befürwortet werden. Ein schriftlicher Nachweis wird im Portal verlangt.

Ihre Nominierung können Sie ab dem 15. November online im Bewerbungsportal einreichen.

Die Eingangsfrist für Vorschläge ist der 15. Januar 2026. 

Ergänzend zu Ihrem Vorschlag fließen von den Nominierten eingereichte Lehrveranstaltungsevaluationen sowie Stellungnahmen der jeweiligen Studiendekan*innen in die Entscheidung ein, die das Lehrpreis-Team auf Basis der Nominierung selbst einholt. 


Im Einreichungszeitraum vom 15. November bis zum 15. Dezember werden Beratungen zur Einreichung online angeboten. Die Sprechzeiten sind jeweils montags von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr. Wir bitten um eine vorherige Anmeldung per E-Mail an lehrpreis@uni-frankfurt.de.


Die Auswahlkommission wird im Februar 2026 über die Preisvergabe entscheiden. Die Preisverleihung wird am Montag, 15. Juni 2026, um 17 Uhr auf dem Campus Westend stattfinden.

Rückfragen zur Ausschreibung beantwortet Ihnen gern die zuständigen Ansprechpersonen der Abteilung „Karriere, Stipendien und Preise“ im Bereich „Studium Lehre Internationales“ (lehrpreis@uni-frankfurt.de).

Im Einreichungszeitraum vom 15. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 werden Beratungen zur Einreichung online angeboten. Die Sprechzeiten sind jeweils montags von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr. Wir bitten um eine vorherige Anmeldung per E-Mail an lehrpreis@uni-frankfurt.de.

Julia Pirzer




Karriere, Stipendien und Preise
Studium Lehre Internationales
Campus Westend
PEG-Gebäude, 2.G187

Telefon: 069/798-13860
E-Mail: lehrpreis@em.uni-frankfurt.de