Für einzelne Module oder Leistungen innerhalb bestimmter Module können die fachspezifischen Anhänge (fsA) Voraussetzungen formulieren. Diese können in dem erfolgreichen Besuch und Abschluss einzelner Lehrveranstaltungen bestehen, aber auch Modulprüfungen, Fremdsprachennachweise und Pflichtstudienberatungen können Voraussetzungen sein.
Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Arten von Voraussetzungen unterschieden:
Gemäß § 12 Abs. 3 der SPoL wird bei der Zulassung zur Lehrveranstaltung durch die Lehrperson geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Beachten Sie, dass damit noch keine Zulassungsberechtigung für die Modulprüfung ausgesprochen ist, denn gemäß § 21 Abs. 5 können nur Studierende zur Prüfung zugelassen werden, die die Prüfungsvoraussetzungen erfüllen. Bei fehlenden Nachweisen kann u. U. keine Zulassung zur Prüfung erfolgen. Informieren Sie sich deswegen frühzeitig über die in den fachspezifischen Anhängen (fsA) formulierten Voraussetzungen.
Die Einhaltung von Voraussetzungen ist auch in Ihrem Sinne, da diese berücksichtigen, wie Inhalte innerhalb Ihres Studiengangs aufeinander aufbauen, und so die Wahrscheinlichkeit auf einen erfolgreichen Abschluss der fortgeschrittenen Module erhöhen. Zudem können sie in einzelnen Fächern wie in der Chemie Ihrer eigenen Sicherheit dienen.
Sollten aus vorherigen Semestern Leistungsrückmeldungen ausstehen, wodurch Sie formal die Voraussetzungen nicht erfüllen, raten wir Ihnen, sich rechtzeitig mit den Prüfenden in Verbindung zu setzen, damit die Leistungen zum Anmeldestart dem ZPL vorliegen. Haben Sie eine Leistung absolviert, aber die Leistungsrückmeldung steht noch aus und es kommt deswegen zu einem Anmeldefehler, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.