Ein Rücktritt vom Praxissemester ohne Angabe von Gründen ist bis vier Wochen vor dem verbindlichen Beginn der Begleitveranstaltungen, also bis vier Wochen vor dem ersten Tag der Vorlesungszeit möglich. Später ist ein Rücktritt nur mit triftigem Grund möglich, der vom Büro geprüft wird. Der Rücktritt muss dem Büro für Schulpraktische Studien schriftlich (auch per E-Mail) mitgeteilt werden und ist erst mit Rückbestätigung gültig. Werden die Gründe für den Rücktritt nicht anerkannt oder wird das Modul nicht angetreten, ist die Durchführungsphase des Moduls nicht bestanden. Die Durchführungsphase kann nur einmal wiederholt werden. Das Nichtbestehen wird durch das Büro für Schulpraktische Studien an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge übermittelt und den Studierenden durch Veröffentlichung in ihrer Leistungsübersicht mitgeteilt.
Die konkreten Rücktrittsfristen für jedes Semester finden Sie stets auf der jeweiligen Checkliste auf unserer Homepage.
Ein triftiger Grund liegt dann vor, wenn Umstände eintreten, die auch bei größter Umsicht nicht vorhersehbar waren. Diese können sein:
Im Übrigen bedarf es einer Einzelfallprüfung, ob ähnlich schwerwiegende Umstände vorliegen.
Die Durchführungsphase gilt als nicht bestanden, wenn