Die Zwischenprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, mit der Sie Ihren Studienfortschritt nachweisen. Sie benötigen den Nachweis über die Zwischenprüfung bzw. Ihres Studienfortschritts, um sich zur Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA) anzumelden oder um diesen bei fördernden Institutionen (Stipendien, BAföG) nachzuweisen.
Die für die Zwischenprüfung geforderten Leistungen sind unter § 44 der SPoL (Version 2016) festgelegt.
Wichtiger Hinweis:
Studierende mit Studienbeginn vor dem WiSe 2023/24 (SPoL 2016)
Studierende die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben, benötigen zum Nachweis des Studienfortschritts die Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung benötigen Sie, um sich zur Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA) anzumelden oder um den Studienfortschritt bei fördernden Institutionen (Stipendien, BAföG) nachzuweisen.
Die für die Zwischenprüfung geforderten Leistungen sind unter § 44 der SPoL (Version 2016) festgelegt. Die fachspezifischen Anhänge können zudem weitere Nachweise für die Zwischenprüfung festlegen. Dazu zählen u. a. Sprachnachweise sowie Pflichtstudienberatungen. Bei einem Studium der modernen Fremdsprachen muss eine Modulprüfung, die die sprachpraktische Kompetenz nachweist, vorliegen.
Nur abgeschlossene Module können in die Zwischenprüfung einfließen.
Wird die Zwischenprüfung nicht fristgerecht erbracht, kann dies gemäß § 7 Abs. 1 SPoL bei Prüfung durch das ZPL zum endgültigen Nichtbestehen und damit zum Verlust des Prüfungsanspruches führen. In Ausnahmefällen kann nach § 20 HLbG eine Fristverlängerung eingeräumt werden. Darüber hinaus ist die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erst dann möglich, wenn die Zwischenprüfung ordnungsgemäß erbracht worden ist. Zentral zur Einhaltung der Frist ist nicht die Beantragung der Bescheinigung, sondern das Vorliegen der nachzuweisenden Leistungen.
Studierende mit Studienbeginn ab dem WiSe 2023/24
Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 23/24 benötigen keine Zwischenprüfung mehr. Zur Anmeldung der WHA müssen in allen Lehramtsstudiengängen mindestens 90 CP nachgewiesen werden.
Sowohl die Zwischenprüfung, als auch der Nachweis der erforderlichen 90 CP werden auf Ihrer Leistungsübersicht ausgewiesen. Hierfür beantragen Sie per E-Mail eine verifizierte Leistungsübersicht im Prüfungsamt. In Ihrer E-Mail enthalten sein sollen neben dem Anliegen Ihr Name, Ihre Matrikelnummer und der von Ihnen studierte Studiengang. Bitte nennen Sie den Studiengang sowie das Stichwort Zwischenprüfung / Leistungsübersicht für WHA im E-Mail-Betreff.
Nach Erstellung der Leistungsübersicht wird Ihnen diese über Goethe-Campus [URL] zur Verfügung gestellt. Zur Anmeldung der WHA reichen Sie das Dokument in ausgedruckter Form gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur WHA bei der Hessischen Lehrkräfteakademie - Prüfstelle Frankfurt - ein.