Im Gegensatz zu den anderen Lehramtsabschlüssen ist die Erste Staatsprüfung beim Lehramt an Förderschulen (L5) in zwei Blöcke aufgeteilt. Zuerst wird die Prüfung im Wahlfach abgelegt und frühestens eine Prüfungsphase später können dann die Prüfungen
in den Bildungswissenschaften und in der Förderpädagogik durchgeführt werden. Studierende des Lehramts an Förderschulen haben somit die Prüfungsphase 2 Mal zu
durchlaufen.
Für die Meldung zur Wahlfachprüfung werden die Wahlfachbescheinigung sowie das Zwischenprüfungszeugnis [URL] benötigt. Für die Ausstellung der Wahlfachbescheinigung müssen alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule des Fachs (inkl. SPS) vorliegen. Das Wahlfach muss also komplett abgeschlossen sein.
Erste Staatsprüfung im Frühjahr: 01. Februar
Erste Staatsprüfung im Herbst: 01. Juli
Sollten die Nachweise erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen, bemühen wir uns dennoch um eine fristgerechte Ausstellung, können hierbei aber keine Garantie übernehmen. Bedenken Sie auch, dass Lehrpersonen nicht verpflichtet sind, vorzeitige Korrekturen vorzunehmen.
Wir empfehlen deswegen, im Semester vor der Wahlfachprüfung keine Modulprüfungen im Wahlfach zu erbringen und wenn doch, dies schon zu Semesterbeginn mit den Lehrpersonen abzusprechen.
Die Wahlfachbescheinigung soll im Idealfall am Meldetermin vorliegen. Sie kann aber auch problemlos im Rahmen der Nachreichfrist vorgelegt werden. Diese wird von der Hessischen Lehrkräfteakademie vorab für jeden Durchgang auf deren Webseite angekündigt.
Nach Erstellung der Wahlfachbescheinigung wird Ihnen diese über Goethe-Campus [URL] zur Verfügung gestellt. Sie ist Teil der Leitungsübersicht mit Verifikationscode. Bitte reichen Sie das Dokument in ausgedruckter Form bei der Hessischen Lehrkräfteakademie ein.