In den jeweiligen fachspezifischen Anhängen finden Sie unter dem Punkt Inkrafttreten und Übergangsregelung die Information, für wen der entsprechende fachspezifische Anhang gilt. Sie können also dort entnehmen, ob Sie pflichtmäßig in eine neue Ordnungsversion wechseln müssen oder ob sie die Möglichkeit haben, noch bis zu einem bestimmten Datum nach der vorangegangen PO-Version zu studieren.
Alle Studierende müssen ab einem konkreten Stichtag in die neue Prüfungsordnungsversion wechseln. Sie reichen uns dafür den entsprechenden Meldebogen mitsamt den Kopien Ihrer Modulscheine ein, damit wir Ihnen Ihre Leistungen umrechnen können und Sie diese elektronisch in Goethe-Campus einsehen können. In einzelnen Übergangsregelungen wird ermöglicht, Module noch nach alter PO-Version abzuschließen. Informieren Sie sich entsprechend für jeden Studienanteil separat, welche Regelungen gelten.
Hinweis katholische Religion
Zum 01.04.2025 erfolgt in katholischer Religion der pflichtmäßige Wechsel in die Prüfungsordnungsversion 2019 für Studierende mit Studienbeginn vor Sommersemester 2019.
Bitte reichen Sie alle Modulscheine für eine Umrechnung ein, damit die Prüfungsanmeldung im SoSe 2025 problemlos über Goethe-Campus erfolgen kann.
Sollte es Ihrerseits hierzu Fragen geben, können wir diese gerne in einem Gespräch klären.
Hinweis Kunst
Zum 01.01.2026 erfolgt in Kunst der pflichtmäßige Wechsel in die Prüfungsordnungsversion 2019 für Studierende mit Studienbeginn vor Wintersemester 19/20.
Zur Umrechnung Ihrer bisher erbrachten Leistungen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung in Kunst. Die umgerechneten Leistungen reichen Sie dann zur Verbuchung bei uns ein.
Sie haben die Möglichkeit, freiwillig in die neue PO-Version zu wechseln. Wenn Sie einen Wechsel in Erwägung ziehen, nehmen Sie bitte ein Beratungsgespräch mit der Fachstudienberatung in Anspruch. Beachten Sie dabei auch, dass ein Zurückwechseln in die frühere Ordnungsversion nicht vorgesehen ist. Manche Ordnungsversionen haben ein Auslaufdatum. Wer bis zum entsprechenden Auslaufdatum nicht alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht hat, muss dann in die neue Ordnungsversion wechseln, um sein Studium abzuschließen. Die Erste Staatsprüfung und WHA müssen noch nicht erbracht sein. Dabei kann es zu Verlusten kommen. Berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihres Studiums.
Mit dem Wechsel in eine Prüfungsordnungsversion ab 2017/18 findet auch eine Überführung in die elektronische Prüfungsverwaltung statt. Bitte informieren Sie sich zu elektronischen Prüfungsverwaltung auch auf unserer Webseite.
Die alte Studienordnung im Studienanteil Sport (L3) läuft nach dem Sommersemester aus. Ab dem 01.10.2024 werden alle Studierenden, die noch nach alter Studienordnung studiert haben, in die neue Ordnungsversion überführt. Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen, damit der Wechsel für Sie möglichst reibungslos verläuft.
Alle Studierenden mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2018/19 (Deutsch und Chemie jeweils alle Lehrämter) bzw. Wintersemester 2019/20 (Mathe L2/L5) müssen zum 01.04.2023 verpflichtend in die neue Studienordnung wechseln.
Wichtig: Ausgenommen sind Studierende, die im Wintersemester 2022/23 den jeweiligen Studienanteil abschließen. Bitte reichen Sie umgehend alle Leistungen im Prüfungsamt ein! Dies kann bevorzugt auch per E-Mail erfolgen. Informieren Sie uns auch über angemeldete Prüfungsleistungen im Wintersemester 2022/23.
Nein. Sollten Sie den jeweiligen Studienanteil im Wintersemester 2022/23 nach alter Ordnung abgeschlossen haben oder abschließen werden, müssen Sie nicht in die neue Prüfungsordnungsversion wechseln. Weder die Erste Staatsprüfung noch die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) müssen zur Scheinfreiheit erbracht sein.
Wichtig: Informieren Sie das Prüfungsamt, dass der betreffende Studienanteil mit dem aktuellen Wintersemester abgeschlossen sein wird. Reichen Sie auch in diesem Fall umgehend alle Leistungen im Prüfungsamt ein und informieren uns auch über angemeldete Prüfungsleistungen aus dem Wintersemester 2022/23.
Wichtig: Bei der Umrechnung können ausschließlich Leistungen berücksichtigt werden, die im Prüfungsamt eingereicht worden sind. Achten Sie beim Einreichen daher unbedingt auf Vollständigkeit der Unterlagen!
Erst wenn alle bisher erbrachten Leistungen im Prüfungsamt eingangen sind, können wir Ihnen einen Überblick geben, welche Leistungen nach neuer Studienordnung noch erbracht und welche Veranstaltungen hierfür besucht werden müssen. Damit Sie Ihren Veranstaltungskalender im kommenden Sommersemester adäquat planen können, sollten Sie daher möglichst frühzeitig alle Leistungen im Prüfungsamt einreichen.
Einzelne Module bzw. Modulteile stellen gemäß Studienordnung die Voraussetzung für nachfolgende Module dar. In der elektronischen Prüfungsverwaltung werden entsprechende Voraussetzungen bei der Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen überprüft. Eine Anmeldung zu Modulprüfungen über die elektronische Prüfungsverwaltung ist in diesen Fällen nur dann möglich, wenn die vorausgesetzten Leistungen bestanden und in Ihrem Leistungskonto hinterlegt sind. Um in den folgenden Semestern Probleme bei der Prüfungsanmeldung zu vermeiden, müssen daher alle Leistungen erfasst sein.
Ihre nach alter Studienordnung erbrachten Leistungen gehen nicht verloren, sondern werden der neuen Ordnungsversion entsprechend umgerechnet. Dies gilt auch für im Wintersemester 2022/23 nach alter Studienordnung erbrachte Leistungen. Wiederholungsprüfungen aus dem Wintersemester 2022/23 können nach alter Studienordnung erbracht werden.
Bei der Umrechnung können ausschließlich die von Ihnen eingereichten Leistungen berücksichtigt werden. Damit Sie Ihren weiteren Studienverlauf korrekt planen können, ist es daher wichtig, dass Sie alle Ihnen vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungsnachweise vollständig im Prüfungsamt einreichen.
Selbstverständlich können Leistungen auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachgereicht werden. Diese können dann aber auch erst zu einem späteren Zeitpunkt umgerechnet und online in der Leistungsübersicht aufgeführt werden.
Wichtig: Sollten fehlende Leistungen Voraussetzungen für nachfolgende Module sein, kann dies zur Folge haben, dass in den folgenden Semestern eine Anmeldung zu Veranstaltungen oder Prüfungsleistungen nicht möglich ist.
Grundlage für eine Beratung ist immer eine vollständige Übersicht Ihrer bisher erbrachten Leistungen. Um Sie beraten zu können, welche Leistungen Ihnen noch fehlen und welche Veranstaltungen Sie im Sommersemester besuchen können oder müssen, müssen daher alle Ihre Leistungen vollständig vorliegen! Auch eine inhaltliche Beratung am Fachbereich ist nur bei vollständiger Leistungsübersicht möglich.
Die Umrechnung Ihrer Leistungen kann einen Moment Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig im Prüfungsamt einreichen. Sobald die Umrechnung abgeschlossen ist, können Sie Ihre Leistungen in Ihrem Leistungskonto einsehen.
Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt ab dem Sommersemester 2023 ausschließlich über die elektronische Prüfungsverwaltung. Eine Anmeldung über die Dozierenden ist ab dem Sommersemester nicht mehr möglich. Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig über die aktuell geltenden Anmelde- und Rücktrittsfristen auf der Seite des Prüfungsamts.
Rückfragen richten Sie sich zunächst bitte immer an: pruefungsamt-lehramt@uni-frankfurt.de
Grundlage jeder Beratung ist eine vollständige Übersicht ihrer bisher erbrachten Leistungen. Auch eine inhaltliche Beratung am Fachbereich ist nur bei vollständiger Leistungsübersicht möglich.