Erweiterungsfächer und Fachwechsel

Erweiterungsfächer

Um ein zusätzliches Unterrichtsfach studieren, müssen Sie sich im Erweiterungsfach einschreiben. Auch für das Erweiterungsfach ist eine Erstmeldung beim ZPL einzureichen und dieses muss (ausgenommen der Praxisphasen) im vollen Umfang studiert werden. Zur Meldung für die Erweiterungsprüfung müssen Sie eine vollständige Leistungsübersicht des gewählten Studienanteils bei der Hessischen Lehrkräfteakademie vorweisen. Informationen zur Bescheinigung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Studium von Erweiterungsfächern:

  • Bei Studierenden mit Musik/Kunst L3 kann das Erweiterungsfach nur im Umgang der großen Fakultas studiert werden.
  • Erweiterungsprüfung und Zusatzprüfung sind nicht dasselbe. Die Unterschiede zwischen der Erweiterungsprüfung und Zusatzprüfung haben       darüber hinaus Einfluss auf den Studienverlauf sowie die benötigten Nachweise zur Prüfungsanmeldung bei der Hessischen                               Lehrkräfteakademie.
  • Erweiterungsfächer werden bei Prognosen zum Studienverlauf (bspw. bei der Beantragung von BAföG) nicht berücksichtigt.
  • Im Erweiterungsfach Sachunterricht muss gemäß Ordnung das Modul AGD-D nachstudiert werden, sollte dies nicht im Rahmen des                   regulären AGD-Studiums erbracht worden sein. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleg*innen des ZPL.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Wechsel des Erweiterungsfaches zum Unterrichtsfach unter dem Reiter Fachwechsel. 

Fachwechsel

Erste Anlaufstelle bei Fragen, wie die Bewerbung im Falle eines Fachwechsels verläuft, ist das Studierendensekretariat. Wichtig ist, dass Sie nach einem erfolgreichen Fachwechsel die Erstmeldung erneut beim ZPL einreichen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

Sollten Sie bereits in Ihrer vorherigen Fächerkombination ein Zwischenprüfungszeugnis erhalten haben, müssen Sie dieses für die neue Fächerkombination erneut beantragen, sobald Sie ausreichend CP vorweisen können. Sollte noch keine Zwischenprüfung vorliegen, wird der Fachwechsel bei einer Verlängerung der Frist berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass ein Fachwechsel auch Auswirkungen auf die Praxisphasen haben kann. Haben Sie bereits ein Praktikum in dem zuvor studierten Unterrichtsfach absolviert, kann eine Wiederholung der Praxisphase erforderlich werden. Informieren Sie sich bei Zweifelsfällen im SPS-Büro.

Hinweis: Wechseln Sie Ihr Erweiterungsfach in ein reguläres Unterrichtsfach, werden die Module in das Unterrichtsfach übertragen. Im Erweiterungsfach begonnene Module, welche im Unterrichtsfach abgeschlossenen wurden, werden ausschließlich im Unterrichtsfach aufgeführt. Im bisherigen Erweiterungsfach werden ausschließlich die hierin bereits abgeschlossenen Module aufgeführt.