Die Anmeldung in OLAT erfolgt durch Selbstregistrierung im Kurs (Anmeldung mit HRZ Account und Passwort). Zur Vorgehensweise siehe auch die Hinweise auf der Homepage des HRZ unter e-learning:
(a) https://olat.server.uni-frankfurt.de
(b) Tab "Lernressourcen" auswählen, dann "Katalog"
(c) "Lehrveranstaltungen des Fachbereichs 01 - Rechtwissenschaft"
(d) "Vertiefung der Pflichtfächer und Studium der Schwerpunktbereiche (6. bis 8. Semester)"
(e) "Studium der Schwerpunktbereiche"
(f) "Internationalisierung und Europäisierung des Rechts", danach Kurs "WS12.13: Einführung in das moderne japanische Recht (JR1)" auswählen und sich auf der Startseite des Kurses mit dem Registrier-Tool eintragen. Beim nächsten Start von OLAT erscheint der gewählte Kurs in "Meine Kurse" (im Tab "Lernressourcen")
Dozentin
Dr. Gabriele Koziol
Angaben / Organisatorisches
V/Koll
Wöchentlich 16.10.2012 - 12.02.2013
Zeit und Ort: Di. 14.00 - 16.00 Uhr c.t. im Raum RuW 1.303
Für Studierende des FB 01 Rechtswissenschaft: Kolloquium im Rahmen des Schwerpunktbereiches 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts).
Für Studierende des FB 09 Japanologie: Vorlesung (Die Veranstaltung stellt im Studiengang BA-Japanologie das Modul JR1 - entspricht J11-W.1 der alten Ordnung - Einführung in den Schwerpunktbereich Japanisches Recht dar).
Leistungsnachweis
Japanologen: Klausur (90 min.).
Juristen: Hausarbeit (japanische Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung) mit Möglichkeit zum Scheinerwerb.
Inhalt
Die Vorlesung führt ein in das moderne japanische Recht in seinem sozio-kulturellen Kontext. Nach einem kurzen historischen Abriss wird zunächst der institutionelle Rahmen vorgestellt (u.a. Gesetzgebungsverfahren, Gerichtsaufbau, juristische Ausbildung und Berufe). Anschließend wird ein Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete gegeben. Im Vordergrund steht dabei die übergreifende Frage, was das japanische Recht auszeichnet und wie seine Besonderheiten zu erklären sind. Zugleich werden die gängigen Hilfsmittel vorgestellt.
Empfohlene Literatur
In der Veranstaltung. Ein erheblicher Teil der Literatur ist in englischer Sprache. Japanische Sprachkenntnisse sind nicht Voraussetzung.
Die Anmeldung in OLAT erfolgt durch Selbstregistrierung im Kurs (Anmeldung mit HRZ Account und Passwort). Zur Vorgehensweise siehe auch die Hinweise auf der Homepage des HRZ unter e-learning:
(a) https://olat.server.uni-frankfurt.de
(b) Tab "Lernressourcen" auswählen, dann "Katalog"
(c) "Lehrveranstaltungen des Fachbereichs 09 - Sprach- und Kulturwissenschaften"
(d) "Japanologie"
(e) "Bachelor"
(f) Kurs "WS12.13: Das Recht japanischer Unternehmen (JR3: BS)" auswählen und sich auf der Startseite des Kurses mit dem Registrier-Tool eintragen. Beim nächsten Start von OLAT erscheint der gewählte Kurs in "Meine Kurse" (im Tab "Lernressourcen")
BLOCKSEMINAR
08. Oktober 2012 | 1. Abgabetermin der Hausarbeit |
09. November 2012 | 2. Abgabetermin der Hausarbeit (Wiederholungstermin) |
07. Dezember 2012 | 3. Abgabetermin der Hausarbeit (2. Wiederholungstermin nach Regelung § 25 Abs. 2 / § 28 Abs. 3 der Studienordnung) |
Diese Abgabetermine verstehen sich als reguläre Abgabetermine iSd Studienordnung, d.h. sie stehen nicht zur Auswahl!
Die Anmeldung in OLAT erfolgt durch Selbstregistrierung im Kurs (Anmeldung mit HRZ Account und Passwort). Zur Vorgehensweise siehe auch die Hinweise auf der Homepage des HRZ unter e-learning:
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(c) "Lehrveranstaltungen des Fachbereichs 01 - Rechtwissenschaft"
(d) "Vertiefung der Pflichtfächer und Studium der Schwerpunktbereiche (6. bis 8. Semester)"
(e) "Studium der Schwerpunktbereiche"
(f) "Internationalisierung und Europäisierung des Rechts", danach Kurs "WS12.13: Einführung in das moderne japanische Recht (JR1)" auswählen und sich auf der Startseite des Kurses mit dem Registrier-Tool eintragen. Beim nächsten Start von OLAT erscheint der gewählte Kurs in "Meine Kurse" (im Tab "Lernressourcen")
Dozentin
Dr. Gabriele Koziol
Angaben / Organisatorisches
V/Koll
Wöchentlich 16.10.2012 - 12.02.2013
Zeit und Ort: Di. 14.00 - 16.00 Uhr c.t. im Raum RuW 1.303
Für Studierende des FB 01 Rechtswissenschaft: Kolloquium im Rahmen des Schwerpunktbereiches 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts).
Für Studierende des FB 09 Japanologie: Vorlesung (Die Veranstaltung stellt im Studiengang BA-Japanologie das Modul JR1 - entspricht J11-W.1 der alten Ordnung - Einführung in den Schwerpunktbereich Japanisches Recht dar).
Leistungsnachweis
Japanologen: Klausur (90 min.).
Juristen: Hausarbeit (japanische Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung) mit Möglichkeit zum Scheinerwerb.
Inhalt
Die Vorlesung führt ein in das moderne japanische Recht in seinem sozio-kulturellen Kontext. Nach einem kurzen historischen Abriss wird zunächst der institutionelle Rahmen vorgestellt (u.a. Gesetzgebungsverfahren, Gerichtsaufbau, juristische Ausbildung und Berufe). Anschließend wird ein Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete gegeben. Im Vordergrund steht dabei die übergreifende Frage, was das japanische Recht auszeichnet und wie seine Besonderheiten zu erklären sind. Zugleich werden die gängigen Hilfsmittel vorgestellt.
Empfohlene Literatur
In der Veranstaltung. Ein erheblicher Teil der Literatur ist in englischer Sprache. Japanische Sprachkenntnisse sind nicht Voraussetzung.
Die Anmeldung in OLAT erfolgt durch Selbstregistrierung im Kurs (Anmeldung mit HRZ Account und Passwort). Zur Vorgehensweise siehe auch die Hinweise auf der Homepage des HRZ unter e-learning:
(a) https://olat.server.uni-frankfurt.de
(b) Tab "Lernressourcen" auswählen, dann "Katalog"
(c) "Lehrveranstaltungen des Fachbereichs 09 - Sprach- und Kulturwissenschaften"
(d) "Japanologie"
(e) "Bachelor"
(f) Kurs "WS12.13: Das Recht japanischer Unternehmen (JR3: BS)" auswählen und sich auf der Startseite des Kurses mit dem Registrier-Tool eintragen. Beim nächsten Start von OLAT erscheint der gewählte Kurs in "Meine Kurse" (im Tab "Lernressourcen")
BLOCKSEMINAR
08. Oktober 2012 | 1. Abgabetermin der Hausarbeit |
09. November 2012 | 2. Abgabetermin der Hausarbeit (Wiederholungstermin) |
07. Dezember 2012 | 3. Abgabetermin der Hausarbeit (2. Wiederholungstermin nach Regelung § 25 Abs. 2 / § 28 Abs. 3 der Studienordnung) |
Diese Abgabetermine verstehen sich als reguläre Abgabetermine iSd Studienordnung, d.h. sie stehen nicht zur Auswahl!
Prof. Dr. Moritz Bälz, LL.M. (Harvard)
Geschäftsführender Direktor des Instituts für Internationales und Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung und