Ihr erster Schritt für eine erfolgreiche Bewerbung: Informieren Sie sich im Studienangebot über Ihren Wunschstudiengang. Sie finden dort nicht nur die Inhalte und Anforderungen des Studiengangs, sondern auch wichtige Informationen zur Bewerbung:
Die grundständigen Fächer an der Goethe-Universität werden in drei verschiedenen Verfahren vergeben:
Am Dialogorientierten Serviceverfahren (DOSV) nehmen folgende Studiengänge teil:
Auch wenn Sie noch minderjährig sind, können Sie sich für einen Studienplatz an der Goethe-Universität bewerben und im Fall einer Zulassung das Studium aufnehmen. Es gilt allerdings, ein paar besondere Regeln zu beachten:
Die Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist eine Generaleinwilligung der gesetzlichen Vertreter in das Studium ihrer Kinder.
Mit einer Generaleinwilligung erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass ihr Kind
Minderjährige, die mindestens 16 Jahre alt sind und mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter ein Studium an der Goethe-Universität aufgenommen haben, sind gemäß § 1 der Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main über das Studium Minderjähriger vom 17. Oktober 2012 im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes fähig, alle Verfahrenshandlungen, die mit der Aufnahme, Durchführung und Beendigung des Studiums im Zusammenhang stehen, selbständig vorzunehmen, ohne in jedem Einzelfall eine Einwilligung Ihrer gesetzlichen Vertreter vorlegen zu müssen. Insbesondere gilt das für: