Forschungsförderung 

Forschungsförderung

Ausschreibung

Forschungsförderung am FB 10

 

Das Förderprogramm des FB 10 unterstützt Mitglieder des Fachbereichs bei der Umsetzung eines Forschungsvorhabens.

Gefördert werden Anträge in zwei Förderlinien: 

(A) Unterstützung für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Promotions- oder Postdoc-Phase sowie am Fachbereich eingeschriebene Promovierende, die für die Umsetzung ihres Forschungsvorhabens punktuell spezifische Finanzierungsmittel benötigen, z.B. in Form von Reisemitteln, einer Reduktion des Lehrdeputats in Verbindung mit einem Lehrauftrag zur Kompensation, Hilfskraftmitteln oder Mitteln für Vortragsgäste.

 

Wer?

Promovierende und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter sowie Juniorprofessorinnen und -professoren des Fachbereichs 10 auf Qualifikationsstellen

 

Was?

Finanzielle Unterstützung bis zu einer Höhe von 1.000 € pro Antrag.

Insgesamt können bis zu 5 Anträge pro Jahr gefördert werden.

 

Ziel

Umsetzung eines konkreten Forschungsvorhabens.

 

Antragstellung

Folgende Unterlagen sind über die Geschäftsführung der Institute beim

Dekanat einzureichen:

• Formloses Anschreiben

• Skizze des Forschungsvorhabens (max. 1 Seite) mit Angaben zu evtl.

  Vorarbeiten

• Verwendung der beantragten Mittel inkl. des Zeitplans

• Lebenslauf

• Publikationsliste

 

 

(B) Unterstützung für Mitglieder des FB 10 bei der Vorbereitung von größeren Drittmittelprojekten (z.B. im Rahmen der RMU), jenseits eines Einzelprojekts oder einer Einzelveranstaltung), z.B. in Form einer Koordinationsstelle, Hilfskraftmitteln, Reisemitteln sowie Mitteln für die Einladung auswärtiger Experten.

 

 

Wer?

Mitglieder des Fachbereichs 10, die berechtigt sind, bei einem Drittmittelgeber einen Projektantrag zu stellen

 

Was?

Finanzielle Unterstützung im Umfang von max. einer 0,5 Stelle (E13) für höchstens 12 Monate.

 

Ziel

Beantragung eines umfangreichen Drittmittelprojekts

 

Antragstellung

Folgende Unterlagen sind über die Geschäftsführung der Institute beim

Dekanat einzureichen:

• Formloses Anschreiben

• Skizze des Forschungsvorhabens (max. 2 Seiten) mit Angaben zu

  Vorarbeiten und dem Zeitplan bis zur Antragsstellung

• Verwendung der beantragten Mittel

• Lebenslauf

• Publikationsliste

 

 

 

Bewerbungsfrist

Anträge können jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eingereicht werden.

 

Adresse für Anträge: Dr. Pia Gerhard (Tel: 069/79832744; p.gerhard@em.uni-frankfurt.de)

Über die Förderung entscheidet die Taskforce Forschung, in Abstimmung mit dem Dekanat.


Die Stabsstelle Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs unterstützt Wissenschaftler*innen in allen Phasen ihrer Forschungstätigkeit, sie bietet Beratung und Förderung. Spezielle Angebote für Promovierende umfassen beispielsweise die Betreuung im Graduiertenkolleg, finanzielle Förderung zur Publikation der Dissertation sowie Mentoringprogramme.