Die Einreichung von Anträgen ist elektronisch und in Papierform notwendig.
Hinweise zur Online-Registrierung
Seit dem 1. Oktober 2022 ist für Antragsteller*innen die Selbst-Registrierung in der Promotionsdatenbank der Goethe-Universität notwendig.
Zugang finden Antragsteller*innen über https://www.goethe-campus.uni-frankfurt.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces
Anleitungsvideos:
Registrierung:https://video01.uni-frankfurt.de/Mediasite/Play/15e1a21ac9564409977ed82031879a3c1d
Promotionsantrag online stellen:
https://video01.uni-frankfurt.de/Mediasite/Play/0967cf19fd224276a483c266d0d88a821d
Die erfolgte Online-Registrierung und Online-Antragstellung in der Datenbank der Goethe-Universität ersetzt nicht die Antragstellung am Fachbereich Neuere Philologien!
Diese finden Sie hier beschrieben:
Die Einreichung von Anträgen an den Promotionsausschuss des FB10 ist elektronisch und in Papierform notwendig:
Alle auf der Homepage geforderten Unterlagen (Antragsformular, Betreuungsvereinbarung, Exposé, CV, Hochschulabschlüsse, Transcripts, Abiturzeugnis, etc. siehe unten) senden Sie bitte elektronisch als einzelne PDF-Dateien (Familienname bitte vorangestellt) bis zum über den DOWNLOADS angegebenen Abgabetermin an S.Schramm@em.uni-frankfurt.de .
Der elektronische Antrag kann elektronische Unterschriften tragen.
Zusätzlich braucht es in diesem Fall eine Mail des*r Betreuer*in mit
folgendem Inhalt:
Hiermit bescheinige ich Frau*Herrn Vorname Nachname,
dass ich Exposé und Arbeitsplan zustimmend zur Kenntnis genommen habe
und die Betreuung des Promotionsvorhabens übernehme. Meine
Originalunterschriften auf dem Antragsformular und der
Betreuungsvereinbarung werde ich so schnell wie möglich nachreichen.
Antragsteller*innen, die ihre Hochschulabschlüsse nicht in Deutschland oder an einer deutschen Hochschule im Ausland erworben haben, senden Ihre Zeugnisse und Transcripts (B.A. und Master, Magister, Diplom, etc.) zusammen mit einem Lebenslauf (CV) bitte so rechtzeitig vor dem genannten Abgabetermin per Mail, dass die notwendige Prüfung dieser Abschlüsse durch die dafür zuständige Stelle der Universität vor der Sitzung des Promotionsausschusses abgeschlossen werden kann.
Hinweise zur Einreichung in Papierform
Die Papierversion mit den Originalunterschriften geht bitte so schnell wie möglich an:
Dekanat des Fachbereichs 10
Goethe-Universität Frankfurt
Norbert-Wollheim-Platz 1
Campus Westend, Postfach 20
60323 Frankfurt am Main
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Sabine Schramm
Zimmer: 2.352
Tel: -32736
E-Mail: S.Schramm@em.uni-frankfurt.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr, Freitag n.V
Zuständigkeiten:
Promotion, Lehraufträge
In einem ersten Schritt suchen Sie sich einen Betreuer oder eine Betreuerin für Ihre Dissertation und sprechen mit diesem/dieser Ihr Dissertationsthema, Schwerpunkt des Promotionsfaches und den Arbeitsplan ab. Dann stellen Sie im Dekanat des Fachbereichs 10 (Zimmer 2.352, Frau Schramm) beachten Sie bitte die Öffnungszeiten in der rechten Spalte) einen Antrag auf Annahme als Doktorand/in. Zu diesem Antrag gehören folgende Dinge:
Über diesen Antrag wird in der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses beraten. Dieser tagt in der Regel zweimal während der Vorlesungszeit (siehe Fristen). Aus der Beschreibung des Arbeitsvorhabens sollte es dem/der BetreuerIn und/oder dem Ausschuss möglich sein, sich eine Meinung darüber zu bilden, ob es sich um ein erfolgversprechendes Projekt handelt.
Mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen ist, können Sie sich im Studierendensekretariat als Promotionsstudent/in einschreiben. Bewerber/innen sollen in der Regel vor Abschluss des Promotionsverfahrens zwei Semester an der Goethe-Universität immatrikuliert gewesen sein. Das Dekanat empfiehlt eine Immatrikulation nachdrücklich.
Mit der fertiggestellten Dissertation stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens. Zu diesem Antrag gehören folgende Dinge:
Gutachter haben 3 Monate Zeit, die Gutachten zu verfassen. Das Prädikat "summa cum laude" kann nur einstimmig erteilt werden. Haben beide Gutachter die Dissertation mit "summa cum laude" bewertet, so muss ein drittes Gutachten eingeholt werden, wofür der Drittgutachter nochmals 3 Monate Zeit hat. Die Dissertation und alle Gutachten müssen mindestens 2 Wochen (während der Vorlesungszeit!) in den Räumen der Philosophischen Promotionskommission ausliegen. Erst dann kann der Disputationstermin angesetzt werden.
Weitere Informationen (auch Fördermöglichkeiten der Universität Frankfurt):