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Kunst

Lehramt für Förderpädagogik (L5)

Wichtige Informationen auf einen Blick

Abschluss: L5 - Lehramt für FörderpädagogikUnterrichtssprache: DeutschStudienbeginn: WintersemesterZulassung: Zulassungsfrei, mit EignungsprüfungRegelstudienzeit: 9 Semester

Das Studium des Faches Kunst soll die Studierenden für wissenschaftlich und künstlerisch begründetes kunstpädagogisches Handeln im Unterricht an Hauptschulen und Realschulen und an Förderschulen ausbilden. Dabei erwerben sie kreative Kompetenz im Umgang mit vielfältigen künstlerischen und kulturellen Medien, gewinnen authentische Kunsterfahrungen und entwickeln individuelle Wahrnehmungs- und Darstellungsformen. Das didaktische Prinzip des ästhetischen Lernens befähigt sie zum Unterricht in fächerübergreifenden Lernsituationen sowie im Fachunterricht. Durch wissenschaftlich und methodisch reflektierte fachdidaktische Studien werden die Voraussetzungen für professionelles kunstpädagogisches Handeln vermittelt. Das fachwissenschaftliche, fachdidaktische und fachpraktische Studium orientiert sich an den in § 1 der Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbG-UVO) aufgeführten Kompetenzen. Fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachdidaktische Studienangebote stehen in enger inhaltlicher Verbindung.

Informationen der ABL

Detaillierte Informationen zu den Lehramts-Studiengängen finden Sie auf der Informationsplattform LeOn (LehramtOnline) der Akademie für Bildungsforschung und Lehrkräftebildung (ABL).

Katrin Binner

Bewerbungsverfahren und Zulassung

Dieser Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.

Wird ein Studiengang/-fach mit Eignungsprüfung gewählt, ist die Anmeldung direkt im jeweiligen Institut vorzunehmen.

  • Die Aufnahmeprüfungen finden jeweils im Zeitraum vom 20. Mai bis 30. Juni (für das Wintersemester) sowie vom 20. November bis 31. Dezember (für das Sommersemester) statt.

    Die genauen Termine werden frühzeitig bekannt gegeben und sind auf der Homepage des Instituts für Kunstpädagogik zu finden.
    Anmeldeschluss zur Aufnahmeprüfung für das Wintersemester: 15. Mai 
    Anmeldeschluss zur Aufnahmeprüfung für das Sommersemester: 15. November

Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden haben, erhalten Sie einen Bescheid vom zuständigen Fachbereich über die bestandene Eignungsprüfung.

Mit dem schriftlichen Nachweis der bestandenen Prüfung bewerben Sie sich dann form- und fristgerecht im Studierendensekretariat.

Sie können sich innerhalb der Bewerbungsfrist direkt über die Online-Bewerbung in den Studiengang einschreiben, sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Falls noch weitere Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie dies am Ende des Online-Bewerbungsprozesses.

Studienordnung

Die Studienordnung regelt Aufbau, Struktur und Inhalt des Studiengangs sowie das Prüfungswesen. Sie ist Grundlage Ihres Studiums an der Goethe-Universität.