Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) - Verordnung (EU) 2019/1148

Über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

Zur Prävention des kriminellen Missbrauchs von Chemikalien

Die EU-Verordnung 2019/1148 über die „Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe“ und deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) enthält Regelungen, um eine Bedrohung durch selbst hergestellte Explosivstoffe zu verhindern. Zu diesen, als Ausgangsstoffe bezeichneten Chemikalien, gehören z.B. Aceton, Ammoniumnitrat, Wasserstoffperoxid und Schwefelsäure sowie weitere in Laboren übliche Substanzen. Für diese Stoffe gelten spezielle Bestimmungen für Einkauf, Lagerung, Verwendung, Bereitstellung und Entsorgung.

Zu beachtende Regelungen: 

  1. Besitzverbot für Privatpersonen bei besonders kritischen, sog. beschränkten Ausgangsstoffen 
  2. Unterrichtung der Lieferkette / Endverbleibserklärung (Relevant für Einkauf, Weitergabe oder Entsorgung der betreffenden Chemikalien)
  3. Einrichten von Maßnahmen zum Erkennen verdächtiger Transaktionen, Abhandenkommen oder Diebstahl
  4. Meldepflicht für verdächtige Transaktionen, Abhandenkommen oder Diebstahl
WICHTIG! 
Für den Fall des Abhandenkommens, Diebstahls oder bei verdächtigen Transaktionen besteht eine Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden 
- direkt an das Landeskriminalamt (LKA) und parallel dazu innerhalb der Goethe-Universität.