Zur Prävention des kriminellen Missbrauchs von Chemikalien
Die EU-Verordnung 2019/1148 über die „Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe“ und deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) enthält Regelungen, um eine Bedrohung durch selbst hergestellte Explosivstoffe zu verhindern. Zu diesen, als Ausgangsstoffe bezeichneten Chemikalien, gehören z.B. Aceton, Ammoniumnitrat, Wasserstoffperoxid und Schwefelsäure sowie weitere in Laboren übliche Substanzen. Für diese Stoffe gelten spezielle Bestimmungen für Einkauf, Lagerung, Verwendung, Bereitstellung und Entsorgung.
Zu beachtende Regelungen: