Biologische Sicherheit

Über diese Seiten können Sie sich informieren, welche gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Sie beachten müssen wenn Sie Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder Krankheitserregern durchführen (wollen). Bei den Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen sind die Bestimmungen des Gentechnikgesetzes maßgeblich - der Umgang mit Erregern ist im Infektionsschutzgesetz bzw. der Tierseuchenerregerverordnung geregelt.

Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind darüber hinaus die Bestimmungen der Biostoffverordnung zu beachten.

Das Referat Biologische Sicherheit berät und unterstützt Sie bei allen Belangen der Biologischen Sicherheit und betreut die Verfahren gemäß Gentechnikgesetz, Biostoffverordnung, Tierseuchenerregerverordnung und Infektionsschutzgesetz.

Hinweis: Die Johann Wolfgang Goethe-Universität besitzt eine Campuslizenz für die Internet-Rechtsdatenbank Umwelt-Online  (http://www.umwelt-online.de/regelwerk/), über die Sie relevante Rechtsvorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes abrufen können.


Aktuelles

18.07.2024

Das Team der Biologischen Sicherheit des Uniklinikums Frankfurt sucht Verstärkung. Die Stellenausschreibung mit weiteren Informationen ist hier zu finden: https://short.sg/j/47331905

14.06.2024

Update Gentechnik und Biostoffe Juni 2024 - Informationsschreiben für Projektleitende (Uni-intern)

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