Auf dieser Seite finden Sie die nötigen Informationen über alle Angelegenheiten, die Sie vor Ihrer Abreise organisieren sollten.
Wir hoffen, dass Sie Ihre Zeit an der Goethe-Universität genießen! Zum Abschluss des Sommersemesters 2025 möchten wir Ihnen helfen, sich auf die letzten Schritte Ihrer Mobilität vorzubereiten.
📅 Wann: Mittwoch, 16. Juli 2025
⏰ Uhrzeit: 14:30 Uhr (UTC+1)
💻 Wo: Zoom
In dieser Sitzung teilen wir Ihnen wir alles mit, was Sie vor Ihrer Abreise wissen müssen. Bitte melden Sie sich bis zum 15. Juli, 15:00 Uhr, über den Registrierungslink an, den wir Ihnen per E-Mail zugeschickt haben. Nach der Anmeldung senden wir Ihnen den Zoom-Link zu. Die Teilnahme ist kostenlos - seien Sie nur pünktlich! Wir freuen uns, Sie dort zu sehen!
Für diejenigen unter Ihnen, die nicht teilnehmen konnten oder einige der Informationen noch einmal nachlesen möchten, finden Sie die PowerPoint-Präsentation hier.
Transcript of Records für Gaststudierende:
Schritte zur Erstellung des Transcripts of Records:
Fachbereiche mit separater Erstellung des Transcript:
Gaststudierende der folgenden Fachbereiche erhalten ihr Transcript of Records direkt vom jeweiligen Auslandsbüro oder der Fachbereichskoordinator*in:
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Transcript haben, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Fachbereich.
Wichtige Hinweise:
Bitte lassen Sie sich von den Fachbereichen nicht die regulären Scheine für Studierende der Goethe Universität ausstellen, da diese nicht alle Angaben beinhalten, die für die Erstellung des Transcript of Records benötigt werden. Reichen Sie daher bitte das Course Certificate for Temporary Students (Teilnahmenachweis für Austauschstudierende) bei Ihren Dozent*innen ein.
Anwesenheitsbescheinigungen
Die Anwesenheitsbescheinigungen werden über Mobility-Online erstellt und automatisch an Ihre Heimatuniversität sowie in Kopie an Sie gesendet, sofern Sie die entsprechenden Schritte im Workflow ausgefüllt haben.
Wir bitten Ihre Heimatuniversität das Formular des Global Office zu akzeptieren, da es alle relevanten Informationen enthält. Sollte Ihre Universität dieses Formular ablehnen, unterzeichnen wir ausnahmsweise das Formular Ihrer Heimatuniversität.
Beginn der Mobilität
Ihre Mobilität beginnt mit dem Anreisedatum, das auf Ihrem Reisedokument angegeben ist. Wenn Sie vor September (Wintersemester) bzw. März (Sommersemester) anreisen, beginnt Ihre Mobilität frühestens am 01. September bzw. 01. März.
Ende der Mobilität
Ihre Mobilität endet spätestens mit dem Ende der Vorlesungszeit:
Anwesenheitsbescheinigung für März oder August stellen wir nur aus, wenn Sie nachweisen können, dass ein Aufenthalt über das Vorlesungsende (Februar/Juli) hinaus erforderlich war, z.B. aufgrund von Prüfungen während der vorlesungsfreien Zeit. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Bitte beachten Sie:
Die Abreisebescheinigung bescheinigt nicht Ihr persönliches Abreisedatum oder einen Zeitraum, in dem Sie bereits in Ihr Heimatland zurückgekehrt sind, um dort an einer schriftlichen Arbeit zu arbeiten. Sollte Ihre letzte Prüfung eine schriftliche Hausarbeit sein, müssen Sie mit Ihrem Reisedokument nachweisen, dass Sie diese in Frankfurt verfasst haben.
Studierende des Fachbereichs Medizin:
Studierende im Fachbereich Medizin verwenden bitte das "Participation Certificate", das vom Auslandsbüro des Fachbereichs ausgestellt wird, als Anwesenheitsbescheinigung.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen:
Sie erhalten etwa acht Wochen nach Mietvertragsende die mit evtl. bestehenden Forderungen oder Verbindlichkeiten verrechnete Kaution vom Studentenwerk zurück. Bei Fragen, kontaktieren Sie bitte direkt das Studierendenwerk: wohnen@swffm.de
Achtung! Sehr wichtig!
Bitte denken Sie unbedingt daran, sich vor Ihrer Heimreise beim Bürgeramt abzumelden.
Die Abmeldung ist u.a. für das Ende der Krankenversicherung sehr wichtig, damit Ihnen bei einem erneuten (Studien-)Aufenthalt in Deutschland keine Krankenversicherungsbeiträge rückwirkend in Rechnung gestellt werden. In Ihrem eigenen Interesse, bitte melden Sie sich beim Bürgeramt Ihres Wohnsitzes ab.
Sie müssen sich vor dem Auszug aus Frankfurt, frühestens eine Woche vor dem Auszug bis zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung, beim Bürgeramt abmelden. Genau wie bei der Anmeldung Ihrer Adresse nach Ihrer Ankunft können Sie einen Termin mit dem Bürgeramt vereinbaren, um sich abzumelden. Alternativ können Sie auch eine schriftliche Abmeldung schicken (zu finden auf der Website des Bürgeramtes Frankfurt). Die Bestätigung wird per Post an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt.
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