Beendigung des Aufenthaltes in Frankfurt

Ihr Aufenthalt an der Goethe Universität als Gaststudierende*r endet bald?


Auf dieser Seite finden Sie die nötigen Informationen über alle Angelegenheiten, die Sie vor Ihrer Abreise organisieren sollten. 

Wir hoffen, dass Sie Ihre Zeit an der Goethe-Universität genießen! Zum Abschluss des Sommersemesters 2025 möchten wir Ihnen helfen, sich auf die letzten Schritte Ihrer Mobilität vorzubereiten.

📅 Wann: Mittwoch, 16. Juli 2025

Uhrzeit: 14:30 Uhr (UTC+1) 

💻 Wo: Zoom

In dieser Sitzung teilen wir Ihnen wir alles mit, was Sie vor Ihrer Abreise wissen müssen. Bitte melden Sie sich bis zum 15. Juli, 15:00 Uhr, über den Registrierungslink an, den wir Ihnen per E-Mail zugeschickt haben. Nach der Anmeldung senden wir Ihnen den Zoom-Link zu. Die Teilnahme ist kostenlos - seien Sie nur pünktlich! Wir freuen uns, Sie dort zu sehen!

Für diejenigen unter Ihnen, die nicht teilnehmen konnten oder einige der Informationen noch einmal nachlesen möchten, finden Sie die PowerPoint-Präsentation hier.

Transcript of Records für Gaststudierende:

Gaststudierende, die am Ende Ihres Aufenthalts in Frankfurt ein offizielles Transcript of Records über Ihre Studienleistungen benötigen, können dieses erstellen lassen, indem sie die folgenden Schritte durchführen.


Schritte zur Erstellung des Transcripts of Records:

Die folgenden Schritte sind erst nach Ende der Vorlesungszeit im Workflow (Mobility-Online) verfügbar - in der Regel Ende Juli (Sommersemester) bzw. Ende Februar (Wintersemester):

  1. E-Mailadresse angeben
    Hinterlegen Sie die E-Mail-Adresse der zuständigen Person an Ihrer Heimatuniversität im Workflow (Mobility-Online). 
  2. Leistungs-/ Teilnahmescheine überprüfen
    Wir laden die Scheine, die direkt an das Global Office geschickt werden, in Ihren Workflow hoch, sobald wir sie erhalten haben. Ab dem akademischen Jahr 24-25 akzeptieren wir nur noch Leistungsnachweise, die wir direkt von den Dozierenden oder der Fachkoordination erhalten haben. Scheine, die wir direkt von den Studierenden erhalten, werden nicht mehr akzeptiert. Den Download-Schritt finden Sie unter der Überschrift „Nach dem Auslandsstudium Incomings“ -> „Download Leistungsscheine, die vom Global Office hochgeladen wurden“.
  3. Bestätigung abgeben
    Sobald alle Leistungs-/Teilnahmescheine hochgeladen wurden, bestätigen Sie dies im Workflow.
  4. Transcript-Formular ausfüllen
    Füllen Sie das Transcript-Formular (Fragebogen) in Ihrem Workflow aus. 

Fachbereiche mit separater Erstellung des Transcript:

Gaststudierende der folgenden Fachbereiche erhalten ihr Transcript of Records direkt vom jeweiligen Auslandsbüro oder der Fachbereichskoordinator*in:


  • Rechtswissenschaft (01)
  • Wirtschaftswissenschaften (02)
  • Sportwissenschaften, Psychologie (05)
  • Geschichtswissenschaften, Ethnologie (08)
  • Kulturanthropologie (09) 
  • Theater-, Film- und Medienwissenschaften (TFM), IMACS (10)
  • Humangeographie, Geowissenschaften (11)
  • Mathematik (12)
  • Biowissenschaften (15)
  • Medizin (16)

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Transcript haben, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Fachbereich


Wichtige Hinweise: 

  • Zwei Semester in Frankfurt: Sollten Sie zwei Semester in Frankfurt studieren, wird das Transcript am Ende des Aufenthalts für beide Semester zusammen erstellt.
  • Fristen Ihrer Heimatinstitution: Beachten Sie die Fristen Ihrer Heimatinstitution für die Einreichung des Transcript und erledigen Sie die notwendigen Schritte rechtzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Mobility-Online und HRZ-Account: Ihr Mobility‑Online-Account ist nicht mit dem Account des Hochschulinformationssystems (HISinONE) oder Ihrem HRZ-Account verknüpft. Transcripts können daher weiterhin über Mobility‑Online erstellt werden, auch wenn Sie sich bereits zum Semesterende exmatrikuliert haben.
ECTS-/Kreditpunkte (CP)

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der ECTS‑/Kreditpunkte (CP) nur im Transcript of Records aufgeführt wird, wenn diese Bewertung auf dem Schein eingetragen wurde. Die ECTS‑/Kreditpunkte (CP) müssen von den Lehrenden auf dem Schein vermerkt werden. Das Global Office vergibt keine ECTS-/Kreditpunkte (CP), dies obliegt ausschließlich den Fachbereichen bzw. Instituten.


Leistungsscheine

Wenn Sie für Ihre Kurse im Transcript of Records eine Note benötigen, sollten Sie einen Leistungsschein erwerben. Bitte beachten Sie, dass Leistungsscheine nicht immer benotet sind und Sie daher die Benotung der Leistung frühzeitig mit Ihrer Lehrperson besprechen sollten. Es zählt zu Ihrer Aufgabe, mit dem Fachbereich/ Institut/ den Lehrenden zu klären, wie Sie den Leistungsschein für Veranstaltungen erhalten können. Sie können die Scheine entweder bei den Dozent*innen oder den Geschäftszimmern abholen oder auch per E-Mail erhalten.  


Das Dokument muss in jedem Fall von den Dozent*innen unterschrieben und ggf. mit dem Institutsstempel versehen werden. Sollten die Dozent*innen keinen Zugriff auf einen Institutsstempel haben, muss eine Bestätigung der Lehrperson, dass diese den Schein ausgestellt hat, an uns gesendet werden. Bitte achten Sie zudem darauf, dass folgende Informationen auf dem Schein angegeben sind: Name, Matrikel-Nummer, Titel der Veranstaltung, Winter- oder Sommersemester, Art der Veranstaltung und die Art der Leistung. 



Teilnahmeschein


Teilnahmescheine sind in der Regel unbenotet und setzen keine Prüfung oder Hausarbeit voraus. Bitte kontaktieren Sie auch hier frühzeitig die jeweilige Lehrperson und teilen dieser mit, dass Sie als Gaststudierende*r an der Veranstaltung teilnehmen und einen Teilnahmenachweis erwerben wollen. Die Lehrenden sind nicht verpflichtet von sich aus die Scheine zu erstellen, daher ist es Ihre Verantwortung sich an die Lehrenden zu wenden und einen Teilnahmeschein zu erfragen. Achten Sie bitte auch hier auf die Vollständigkeit der Scheine, da sich sonst die Erstellung des Transcript of Records verzögern kann.

Bitte lassen Sie sich von den Fachbereichen nicht die regulären Scheine für Studierende der Goethe Universität ausstellen, da diese nicht alle Angaben beinhalten, die für die Erstellung des Transcript of Records benötigt werden. Reichen Sie daher bitte das Course Certificate for Temporary Students (Teilnahmenachweis für Austauschstudierende) bei Ihren Dozent*innen ein. 

Anwesenheitsbescheinigungen 

Die Anwesenheitsbescheinigungen werden über Mobility-Online erstellt und automatisch an Ihre Heimatuniversität sowie in Kopie an Sie gesendet, sofern Sie die entsprechenden Schritte im Workflow ausgefüllt haben. 

Wir bitten Ihre Heimatuniversität das Formular des Global Office zu akzeptieren, da es alle relevanten Informationen enthält. Sollte Ihre Universität dieses Formular ablehnen, unterzeichnen wir ausnahmsweise das Formular Ihrer Heimatuniversität.


Beginn der Mobilität

Ihre Mobilität beginnt mit dem Anreisedatum, das auf Ihrem Reisedokument angegeben ist. Wenn Sie vor September (Wintersemester) bzw. März (Sommersemester) anreisen, beginnt Ihre Mobilität frühestens am 01. September bzw. 01. März.


Ende der Mobilität

Ihre Mobilität endet spätestens mit dem Ende der Vorlesungszeit:

  • Wintersemester: Mitte Februar 
  • Sommersemester: Mitte Juli 

Anwesenheitsbescheinigung für März oder August stellen wir nur aus, wenn Sie nachweisen können, dass ein Aufenthalt über das Vorlesungsende (Februar/Juli) hinaus erforderlich war, z.B. aufgrund von Prüfungen während der vorlesungsfreien Zeit. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an uns. 

Bitte beachten Sie

Die Abreisebescheinigung bescheinigt nicht Ihr persönliches Abreisedatum oder einen Zeitraum, in dem Sie bereits in Ihr Heimatland zurückgekehrt sind, um dort an einer schriftlichen Arbeit zu arbeiten. Sollte Ihre letzte Prüfung eine schriftliche Hausarbeit sein, müssen Sie mit Ihrem Reisedokument nachweisen, dass Sie diese in Frankfurt verfasst haben.


Studierende des Fachbereichs Medizin

Studierende im Fachbereich Medizin verwenden bitte das "Participation Certificate", das vom Auslandsbüro des Fachbereichs ausgestellt wird, als Anwesenheitsbescheinigung.

Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich exmatrikulieren. Der entsprechende Antrag ist vom Studierenden selbst über das Onlineportal Goethe-Campus zu stellen. Alle nötigen Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats. 


  • Nach dem Log-In wählen Sie links oben im Menü den Punkt "Mein Studium" und gehen auf die Rubrik "Studienservice". Hier können Sie nun die Exmatrikulation auswählen.
  • Als Grund wählen Sie "Sonstige Gründe" und geben "Ende des ERASMUS/Ende des Gastaufenthaltes" an. 
  • Sie können nun das Datum Ihrer Exmatrikulation wählen. Als Standard ist immer das Ende des aktuellen Semesters aufgeführt. Somit bleibt Ihr HRZ-Account bis zum Ende des jeweiligen Semester erhalten, sodass Sie den Zugriff auf alle entsprechenden Plattformen trotz Einreichung des Antrags beibehalten.
  • Wenn Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet wurde, finden Sie unter "Mein Studium", "Studierendenservice" unter der Karteikarte "Bescheide/Bescheinigungen" Ihre gewünschte Exmatrikulationsbescheinigung als PDF-Datei.
Sie erhalten detaillierte Informationen zu Ihrem Auszug aus dem Wohnheim direkt vom Studierendenwerk.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen

  • vor der Rückgabe muss ein Abnahmetermin mit dem*der Technischen Mitarbeiter*in ausgemacht werden.
  • die Wohneinheit, die Möbel sowie Kühl-, Ess- und Brieffach sind sauber zu übergeben.
  • bei Übergabe der Wohneinheit sind sämtliche Schlüssel auszuhändigen.

Sie erhalten etwa acht Wochen nach Mietvertragsende die mit evtl. bestehenden Forderungen oder Verbindlichkeiten verrechnete Kaution vom Studentenwerk zurück. Bei Fragen, kontaktieren Sie bitte direkt das Studierendenwerk: wohnen@swffm.de

Achtung! Sehr wichtig!

Bitte denken Sie unbedingt daran, sich vor Ihrer Heimreise beim Bürgeramt abzumelden.

Die Abmeldung ist u.a. für das Ende der Krankenversicherung sehr wichtig, damit Ihnen bei einem erneuten (Studien-)Aufenthalt in Deutschland keine Krankenversicherungsbeiträge rückwirkend in Rechnung gestellt werden. In Ihrem eigenen Interesse, bitte melden Sie sich beim Bürgeramt Ihres Wohnsitzes ab. 

Sie müssen sich vor dem Auszug aus Frankfurt, frühestens eine Woche vor dem Auszug bis zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung, beim Bürgeramt abmelden. Genau wie bei der Anmeldung Ihrer Adresse nach Ihrer Ankunft können Sie einen Termin mit dem Bürgeramt vereinbaren, um sich abzumelden. Alternativ können Sie auch eine schriftliche Abmeldung schicken (zu finden auf der Website des Bürgeramtes Frankfurt). Die Bestätigung wird per Post an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt.

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