Beendigung des Aufenthaltes in Frankfurt

Ihr Aufenthalt an der Goethe Universität als Gaststudierende*r endet bald?


Auf dieser Seite finden Sie die nötigen Informationen über alle Angelegenheiten, die Sie vor Ihrer Abreise organisieren sollten. 

Gaststudierende, die am Ende Ihres Gaststudiums in Frankfurt ein offizielles Transcript of Records über Ihre Studienleistungen benötigen, können dieses erhalten, indem die unten beschriebenen Schritte zur Erstellung des Transcript erledigt werden.

Die Schritte sind erst nach Ende der Vorlesungszeit im Bewerbungsverlauf (Mobility-Online) verfügbar - ca. Ende Juli/Februar:
  1. Adresse und E-Mailadresse für Versand des Transcript im persönlichen Bewerbungsverlauf (Online-Bewerberportal) angeben. 
  2. Leistungs-/ Teilnahmescheine für jeden Kurs in Ihrem persönlichen Bewerbungsverlauf hochladen. Sollten die Scheine direkt an das Global Office geschickt werden, laden wir diese für Sie in Ihrem persönlichen Bewerbungsverlauf hoch, sobald wir sie erhalten haben. (Sie können sie in Ihrem Account sehen, sofern Sie bereits Schritt 1. erledigt haben.)
  3. Bestätigung abgeben, wenn alle Leistungs-/ Teilnahmescheine hochgeladen wurden.
  4. Transcript-Formular im persönlichen Bewerbungsverlauf ausfüllen (Fragebogen).

Gaststudierende in den Fachbereichen Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Sportwissenschaft, Psychologie, Theater-, Film- und Medienwissenschaften (TFM), IMACS, Mathematik, Humangeographie, Geschichtswissenschaften, Ethnologie, Biowissenschaften, Kulturanthropologie und Medizin: Das Transcript of Records wird vom jeweiligen Auslandsbüro/Fachbereichskoordinator*in erstellt. Falls Sie Fragen zum Transcript haben, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich.


Sofern Sie zwei Semester in Frankfurt studieren, wird das Transcript am Ende Ihres Aufenthalts für beide Semester zusammen erstellt.


Bitte beachten Sie die Fristen Ihrer Heimatinstitution für die Einreichung des Transcript und erledigen Sie die notwendigen Schritte frühzeitig, damit Ihr Transcript rechtzeitig ausgestellt werden kann.

Ihr Mobility‑Online Account ist weder mit dem Account des Hochschulinformationssystems (HISinONE) noch mit dem HRZ-Account verknüpft ist. Somit können z.B. weiterhin Transcripts über Mobility‑Online erstellt werden, auch wenn Sie sich bereits zu Semesterende exmatrikuliert haben.

ECTS-/Kreditpunkte (CP)

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der ECTS‑/Kreditpunkte (CP) nur im Transcript of Records aufgeführt wird, wenn diese Bewertung auf dem Schein eingetragen wurde. Die ECTS‑/Kreditpunkte (CP) müssen von den Lehrenden auf dem Schein vermerkt werden. Das Global Office vergibt keine ECTS-/Kreditpunkte (CP), dies obliegt ausschließlich den Fachbereichen bzw. Instituten.


Leistungsscheine

Wenn Sie für Ihre Kurse im Transcript of Records eine Note benötigen, sollten Sie einen Leistungsschein erwerben. Bitte beachten Sie, dass Leistungsscheine nicht immer benotet sind und Sie daher die Benotung der Leistung frühzeitig mit Ihrer Lehrperson besprechen sollten. Es zählt zu Ihrer Aufgabe, mit dem Fachbereich/ Institut/ den Lehrenden zu klären, wie Sie den Leistungsschein für Veranstaltungen erhalten können. Sie können die Scheine entweder bei den Dozent*innen oder den Geschäftszimmern abholen oder auch per E-Mail erhalten.  


Das Dokument muss in jedem Fall von den Dozent*innen unterschrieben und ggf. mit dem Institutsstempel versehen werden. Sollten die Dozent*innen keinen Zugriff auf einen Institutsstempel haben, muss eine Bestätigung der Lehrperson, dass diese den Schein ausgestellt hat, an uns gesendet werden. Bitte achten Sie zudem darauf, dass folgende Informationen auf dem Schein angegeben sind: Name, Matrikel-Nummer, Titel der Veranstaltung, Winter- oder Sommersemester, Art der Veranstaltung und die Art der Leistung. 



Teilnahmeschein


Teilnahmescheine sind in der Regel unbenotet und setzen keine Prüfung oder Hausarbeit voraus. Bitte kontaktieren Sie auch hier frühzeitig die jeweilige Lehrperson und teilen dieser mit, dass Sie als Gaststudierende*r an der Veranstaltung teilnehmen und einen Teilnahmenachweis erwerben wollen. Die Lehrenden sind nicht verpflichtet von sich aus die Scheine zu erstellen, daher ist es Ihre Verantwortung sich an die Lehrenden zu wenden und einen Teilnahmeschein zu erfragen. Achten Sie bitte auch hier auf die Vollständigkeit der Scheine, da sich sonst die Erstellung des Transcript of Records verzögern kann.

Bitte lassen Sie sich von den Fachbereichen nicht die regulären Scheine für Studierende der Goethe Universität ausstellen, da diese nicht alle Angaben beinhalten, die für die Erstellung des Transcript of Records benötigt werden. Reichen Sie daher bitte das Course Certificate for Temporary Students (Teilnahmenachweis für Austauschstudierende) bei Ihren Dozent*innen ein. 

Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich exmatrikulieren. Der entsprechende Antrag ist vom Studierenden selbst über das Onlineportal HISinOne zu stellen. Alle nötigen Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats. 


  • Nach dem Log-In wählen Sie links oben im Menü den Punkt "Mein Studium" und gehen auf die Rubrik "Anträge". Hier können Sie nun die Exmatrikulation auswählen.
  • Als Grund wählen Sie "Sonstige Gründe" und geben "Ende des ERASMUS/Ende des Gastaufenthaltes" an. 
  • Sie können nun das Datum Ihrer Exmatrikulation wählen. Als Standard ist immer das Ende des aktuellen Semesters aufgeführt. Somit bleibt Ihr HRZ-Account bis zum Ende des jeweiligen Semester erhalten, sodass Sie den Zugriff auf alle entsprechenden Plattformen trotz Einreichung des Antrags beibehalten.
  • Wenn Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet wurde, finden Sie unter "Mein Studium", "Studierendenservice" unter der Karteikarte "Bescheide/Bescheinigungen" Ihre gewünschte Exmatrikulationsbescheinigung als PDF-Datei.

Achtung! Sehr wichtig!

Bitte denken Sie unbedingt daran, sich vor Ihrer Heimreise beim Bürgeramt abzumelden.

Die Abmeldung ist u.a. für das Ende der Krankenversicherung sehr wichtig, damit Ihnen bei einem erneuten (Studien-)Aufenthalt in Deutschland keine Krankenversicherungsbeiträge rückwirkend in Rechnung gestellt werden. In Ihrem eigenen Interesse, bitte melden Sie sich beim Bürgeramt Ihres Wohnsitzes ab.

Genau wie zu Beginn Ihres Aufenthaltes bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes, können Sie zur Wohnungsabmeldung einen Termin beim Bürgeramt vereinbaren um die Abmeldung zu vollziehen. 

Sie erhalten detaillierte Informationen zu Ihrem Auszug aus dem Wohnheim direkt vom Studierendenwerk.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen

  • vor der Rückgabe muss ein Abnahmetermin mit dem*der Technischen Mitarbeiter*in ausgemacht werden.
  • die Wohneinheit, die Möbel sowie Kühl-, Ess- und Brieffach sind sauber zu übergeben.
  • bei Übergabe der Wohneinheit sind sämtliche Schlüssel auszuhändigen.

Sie erhalten etwa acht Wochen nach Mietvertragsende die mit evtl. bestehenden Forderungen oder Verbindlichkeiten verrechnete Kaution vom Studentenwerk zurück. Bei Fragen, kontaktieren Sie bitte direkt das Studierendenwerk: wohnen@swffm.de

Anwesenheitsbescheinigungen werden über Mobility-Online erstellt und automatisch an Ihre Heimatuniversität und in Kopie an Sie gesendet, sofern Sie die entsprechenden Schritte im Bewerbungsverlauf ausgefüllte haben. Wir bitten die entsendenden Universität das Formular des Global Office zu akzeptieren, es enthält alle wichtigen Informationen. In Ausnahmefällen unterschreiben wir das Formular Ihrer Heimatuniversität, aber nur sofern, das Formular des Global Office von Ihrer Heimatuniversität abgelehnt wurde.

Beginn der Mobilität
Ihre Mobilität beginnt mit dem Anreisedatum, welches auf Ihrem Reisedokument angegeben ist. Sollten Sie bereits vor September (Wintersemester) bzw. März (Sommersemester) anreisen, beginnt Ihre Mobilität frühestens mit dem 01. September bzw. 01. März.


Ende der Mobilität
Die Laufzeit der Mobilität endet spätestens mit dem Ende der Vorlesungszeit:

  • Mitte Februar (Wintersemester)
  • Mitte Juli (Sommersemester)
Wir stellen keine Anwesenheitsbescheinigung für März bzw. August aus, es sei denn, Sie können nachweisen, dass ein Aufenthalt über das Vorlesungsende (Februar/Juli) hinaus notwendig war, z.B. da Sie in der vorlesungsfreien Zeit an Prüfungen teilgenommen haben. Wenn dies der Fall ist, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Studierende im Fachbereich Medizin zeigen bitte das "Participation Certificate" vom Auslandsbüro des Fachbereichs als Bescheinigung vor.

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ToR

nach Gültigkeit

Die Schritte zum Erhalt des Transcripts of Records werden nach dem Vorlesungsende in Ihrem Workflow auf Mobility-Online freigeschaltet.

Kontakt

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Student Mobility Team - Incoming

Email incoming@uni-frankfurt.de

Tel. (069) 798-17191, -17254, -15080