Auf dieser Seite finden Sie die nötigen Informationen über alle Angelegenheiten, die Sie vor Ihrer Abreise organisieren sollten.
Wir hoffen, dass Sie Ihre Zeit an der Goethe-Universität genießen! Zum Abschluss des Wintersemesters 2025/26 möchten wir Ihnen helfen, sich auf die letzten Schritte Ihrer Mobilität vorzubereiten.
📅 Wann: Mittwoch, 27. Januar 2026
⏰ Uhrzeit: 16:00 Uhr (UTC+1)
💻 Wo: Zoom
In dieser Sitzung teilen wir Ihnen wir alles mit, was Sie vor Ihrer Abreise wissen müssen. Bitte melden Sie sich bis zum 26. Januar, 15:00 Uhr, über den Registrierungslink an, den wir Ihnen per E-Mail zugeschickt haben. Nach der Anmeldung senden wir Ihnen den Zoom-Link zu. Die Teilnahme ist kostenlos - seien Sie nur pünktlich! Wir freuen uns, Sie dort zu sehen!
Für diejenigen unter Ihnen, die nicht teilnehmen konnten oder einige der Informationen noch einmal nachlesen möchten, finden Sie die PowerPoint-Präsentation hier.
Transcript of Records für Gaststudierende:
Schritte zur Erstellung des Transcripts of Records:
Fachbereiche mit separater Erstellung des Transcript:
Gaststudierende der folgenden Fachbereiche erhalten ihr Transcript of Records direkt vom jeweiligen Auslandsbüro oder der Fachbereichskoordinator*in:
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Transcript haben, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Fachbereich.
Wichtige Hinweise:
Falls Ihr Institut/Fachbereich an der Goethe-Universität das Transcript of Records direkt ausstellt, ist keine zusätzliche Unterschrift des Global Office erforderlich.
Wenn für eine Lehrveranstaltung eine Note im Transcript of Records ausgewiesen werden soll, benötigen Sie einen Leistungsschein.
Bitte beachten Sie:
Der Leistungsschein muss:
Wichtig:
Wir akzeptieren ausschließlich Leistungsnachweise, die direkt von der Dozentin/dem Dozenten oder der Fachkoordination an das Global Office gesendet werden. Von Studierenden weitergeleitete Dokumente können nicht berücksichtigt werden.
Teilnahmescheine sind in der Regel nicht benotet und setzen keine Prüfungsleistung oder schriftliche Ausarbeitung voraus.
Als Gaststudierende*r sollten Sie die Lehrperson bereits zu Beginn des Semesters darüber informieren, dass Sie die Veranstaltung besuchen und eine Teilnahmebescheinigung benötigen.
Bitte beachten Sie:
Auch Teilnahmebescheinigungen müssen direkt von der Lehrperson oder der zuständigen Fachkoordination an das Global Office übermittelt werden.
Bitte lassen Sie sich von den Fachbereichen nicht die regulären Scheine für Studierende der Goethe Universität ausstellen, da diese nicht alle Angaben beinhalten, die für die Erstellung des Transcript of Records benötigt werden. Reichen Sie daher bitte das Course Certificate for Temporary Students (Teilnahmenachweis für Austauschstudierende) bei Ihren Dozent*innen ein.
Anwesenheitsbescheinigungen
Anwesenheitsbescheinigungen werden über Mobility-Online erstellt und automatisch an Ihre Heimatuniversität gesendet. Sie erhalten ebenfalls eine Kopie, sofern Sie die erforderlichen Schritte im Workflow abgeschlossen haben.
Wir bitten Ihre Heimathochschule, die Bescheinigung des Global Office zu akzeptieren, da sie alle relevanten Informationen enthält. Falls Ihre Heimathochschule ein eigenes Formular verlangt, können wir dieses ausnahmsweise ebenfalls unterschreiben.
Beginn der Mobilität
Ihr Mobilitätszeitraum beginnt mit dem Ankunftsdatum laut Ihrem Reisedokument.
Sollten Sie vor dem offiziellen Semesterbeginn anreisen, kann der Mobilitätszeitraum frühestens beginnen am:
Ende der Mobilität
Ihr Mobilitätszeitraum endet in der Regel mit dem Ende der Vorlesungszeit:
Eine Anwesenheitsbescheinigung mit einem Enddatum im März oder August/September können wir nur ausstellen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Anwesenheit in Frankfurt über das Ende der Vorlesungszeit hinaus erforderlich war (z.B. wegen Prüfungen in der vorlesungsfreien Zeit). In diesem Fall laden Sie bitte einen entsprechenden Nachweis in Ihrem Workflow hoch.
Wichtige Hinweise
Die Anwesenheitsbescheinigung bestätigt Ihre akademische Anwesenheit an unserer Universität. Sie bestätigt nicht Ihr persönliches Abreisedatum und auch keine Zeiträume, in denen Sie möglicherweise bereits in Ihr Heimatland zurückgekehrt sind, um dort eine schriftliche Prüfungsleistung zu bearbeiten.
Wenn Ihre letzte Prüfung eine schriftliche Ausarbeitung/Hausarbeit ist, müssen Sie gegebenenfalls anhand Ihres Reisedokuments nachweisen, dass Sie sich während der Bearbeitung noch in Frankfurt aufgehalten haben.
Studierende des Fachbereichs Medizin:
Studierende des Fachbereichs Medizin nutzen bitte das "Participation Certificate", das vom Auslandsbüro des Fachbereichs ausgestellt wird, als Anwesenheitsbescheinigung.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen:
Sie erhalten etwa acht Wochen nach Mietvertragsende die mit evtl. bestehenden Forderungen oder Verbindlichkeiten verrechnete Kaution vom Studentenwerk zurück. Bei Fragen, kontaktieren Sie bitte direkt das Studierendenwerk: wohnen@swffm.de
Achtung! Sehr wichtig!
Bitte denken Sie unbedingt daran, sich vor Ihrer Heimreise beim Bürgeramt abzumelden.
Die Abmeldung ist u.a. für das Ende der Krankenversicherung sehr wichtig, damit Ihnen bei einem erneuten (Studien-)Aufenthalt in Deutschland keine Krankenversicherungsbeiträge rückwirkend in Rechnung gestellt werden. In Ihrem eigenen Interesse, bitte melden Sie sich beim Bürgeramt Ihres Wohnsitzes ab.
Sie müssen sich vor dem Auszug aus Frankfurt, frühestens eine Woche vor dem Auszug bis zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung, beim Bürgeramt abmelden. Genau wie bei der Anmeldung Ihrer Adresse nach Ihrer Ankunft können Sie einen Termin mit dem Bürgeramt vereinbaren, um sich abzumelden. Alternativ können Sie auch eine schriftliche Abmeldung schicken (zu finden auf der Website des Bürgeramtes Frankfurt). Die Bestätigung wird per Post an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt.
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