Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen zu den Themen "Voraussetzung", "Bewerbung" und "Vorbereitung" um sie optimal auf Ihren Aufenthalt in Frankfurt vorzubereiten.
Zum Wintersemester:
Zum Sommersemester:
Semestertermine:
Das Sommersemester beginnt am 01. April und endet am 30. September.
Die Vorlesungszeiten der vergangenen, aktuellen und zukünftigen Semester finden Sie hier.
Fachbereich 01, Rechtswissenschaft (Auslandsbüro des Fachbereichs)
Fachbereich 02, Wirtschaftswissenschaften (Auslandsbüro des Fachbereichs)
Fachbereich 03, Gesellschaftswissenschaften (Informationen für Incomings)
Fachbereich 04, Erziehungswissenschaften
Fachbereich 05, Psychologie und Sportwissenschaften
Fachbereich 06, Evangelische Theologie
Fachbereich 07,Katholische Theologie
Fachbereich 08, Philosophie und Geschichtswissenschaften
Fachbereich 09, Sprach- und Kulturwissenschaften
Fachbereich 10, Neuere Philologien
Fachbereich 11, Geowissenschaften und Geographie
Fachbereich 12, Informatik und Mathematik
Fachbereich 14, Biochemie, Chemie und Pharmazie
Fachbereich 15, Biowissenschaften
Fachbereich 16, Medizin (Auslandsbüro des Fachbereichs)
Nominierung:
Bevor Sie sich als Austausch-/Programmstudierende an der Goethe Universität bewerben können, müssen Sie zuvor von Ihrer Hochschule nominiert werden. Ihre Hochschule muss eine Partnerhochschule der Goethe-Universität sein und es muss ein aktives Agreement für Studierendenaustausch bestehen.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Hochschule für Informationen zur Bewerbung für einen Gastaufenthalt in Frankfurt.
Nominierungsfristen: 15. Mai (Bewerbung zum Wintersemester) / 15. November (Bewerbung zum Sommersemester)
Sofern Sie von Ihrer Hochschule als Gaststudierende*r nominiert wurden, erhalten Sie von uns den Link zu unserem Online-Bewerbungsformular per E-Mail (April/November).
Sie benötigen eine*n fachliche*n Betreuer*in an der Goethe-Universität, um sich als Stipendiat*in zu bewerben. Kontaktdaten von allen Fachbereichen finden Sie auf der Homepage der Universität. Bitte wenden Sie sich selbständig an den jeweiligen Fachbereich, um eine*n Betreuer*in zu finden. Wenn Sie noch keine fachliche Betreuung haben, finden Sie im Tab Bewerbung unter "Wie finde ich eine*n Betreuer*in" Informationen zur Kontaktaufnahme.
Bitte senden Sie uns per E-Mail eine Kopie Ihrer Stipendienzusage: bis 15. Mai (Bewerbung zum Wintersemester) / 15. November (Bewerbung zum Sommersemester).
Nachdem wir die Stipendienzusage geprüft haben, senden wir Ihnen den Link zum Online-Bewerbungsformular zu.
Bitte schicken Sie die Einladung von Ihrem*r Professor*in oder Betreuer*in per E-Mail an das Student Mobility Team - Incoming. Falls Sie eine Stipendium erhalten, senden Sie uns bitte auch Ihren Stipendienbescheid.
Gastdoktorand*innen, die im Rahmen eines Austauschs an die Goethe-Universität kommen, müssen ebenfalls eine*n wissenschaftliche*n Betreuer*in finden. Die Information/Bestätigung des*der Betreuer*in ist zum Zeitpunkt der Nominierung nicht erforderlich, wird aber für die Bewerbung benötigt (eine einfache E-Mail des*der Betreuer*in reicht aus).
Wenn Sie noch keine fachliche Betreuung haben, finden Sie im Tab Bewerbung unter "Wie finde ich eine*n Betreuer*in" Informationen zur Kontaktaufnahme.
Sofern Sie als Praktikant*in angenommen wurden, können Sie als Freemover Gaststudierende*r während Ihres Praktikums eingeschrieben werden. Informationen zur Einschreibung als Freemover finden Sie im Tab unten.
Praktikant*innen am Universitätsklinikum und dem Fachbereich Medizin finden alle nötigen Informationen hier.
Die folgenden Zeiträume für die Einschreibung sind Standard und können nicht angepasst werden:
Alle Studierenden (unabhängig von ihrem Studienniveau) können sich als Freemover bewerben. Bitte beachten Sie, dass wir keine Freemover von Partneruniversitäten aufnehmen können. Für eine Bewerbung benötigen Sie eine*n fachliche*n Betreuer*in an der Goethe-Universität. Das Global Office kann nicht bei der Suche nach einem*einer akademischen Betreuer*in unterstützen. Bitte wenden Sie sich selbstständig an den jeweiligen Fachbereich, um eine*n Betreuer*in zu finden. Im Tab Bewerbung unter "Wie finde ich eine*n Betreuer*in" finden Sie Informationen zur Kontaktaufnahme.
Bitte schicken Sie uns die Betreuungszusage bis spätestens 01.06. (Bewerbung Wintersemester) / 01.12. (Bewerbung Sommersemester) per E-Mail zu, damit wir Ihnen den Online-Bewerbungslink senden können.
Sie benötigen eine*n fachliche*n Betreuer*in an der Goethe-Universität, um sich als Stipendiat*in im Rahmen einer Fremdsprachenassistenz zu bewerben. Kontaktdaten von allen Fachbereichen finden Sie auf der Homepage der Universität. Bitte wenden Sie sich selbständig an den jeweiligen Fachbereich, um eine*n Betreuer*in zu finden. Auf dieser Webseite des Goethe Welcome Center finden Sie Informationen zur Kontaktaufnahme.
Eine Ausnahmen von der Mindestanforderung B1 in Deutsch gilt lediglich für die folgenden Fachbereiche/Studiengänge:
*B2 Englisch-Kenntnisse sind Voraussetzung in den oben genannten Fachbereichen bzw. Studiengängen, falls Sie keine Deutschkenntnisse haben.
Sollten Sie keine Deutschkenntnisse haben und an einem anderen als den oben genannten Fachbereichen bzw. in einem anderen Studiengang als den oben genannten studieren wollen, kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Fachbereich/das entsprechende Institut und fragen nach, ob dies möglich ist.
Wie kann ich meine Sprachkenntnisse nachweisen?
Wir gehen davon aus, dass Ihre Heimathochschule oder Stipendienorganisation Ihre Sprachkenntnisse bei der Auswahl geprüft haben. Deshalb verzichten wir bei Gaststudierenden auf das Ablegen der sonst obligatorischen "Deutschen Sprachprüfung zum Hochschulzugang" (DSH).
Mit der Unterschrift auf dem Bewerbungsformular bestätigt die entsendende Hochschule, dass sie die Sprachkenntnisse der*des Studierenden überprüft hat und dass diese für ein Studium an der Goethe-Universität geeignet sind. Bei der Online-Bewerbung für ein Gaststudium ist es möglich ein Sprachzeugnis hochzuladen und Testergebnisse anzugeben, diese Angaben sind optional (siehe Ausnahme Gesellschaftswissenschaften unten).
Informationen zu den sogenannten Common Reference levels (A1, A2, B1, B2, C1, C2) finden Sie hier auf der Webseite des Council of Europe.
Sollten Sie den Link nicht erhalten haben, so bitten wir Sie uns rechtzeitig zu kontaktieren, damit eine fristgerechte Bewerbung möglich ist.
Nach der Bewerbung müssen Sie sich auf Mobility-Online registrieren. Ihr Account bleibt über Ihren gesamten Aufenthalt bestehen, daher bitten wir Sie Ihre Login-Daten gut aufzuheben und die Webseite als Favorit zu speichern.
Zum Sommersemester: ca. Anfang November - 15. Dezember
Eine Zulassung/Einschreibung zum Gaststudium nach den oben genannten Terminen ist nicht möglich!
Eine Liste aller Professor*innen und Institute nach Fachbereichen finden Sie hier:
01 - Rechtswissenschaften
02 - Wirtschaftswissenschaften
03 - Gesellschaftswissenschaften
04 - Erziehungswissenschaften
05 - Psychologie und Sportwissenschaften
06 - Evangelische Theologie
07 - Katholische Theologie
08 - Philosophie und Geschichtswissenschaften
09 - Sprach- und Kulturwissenschaften
10 - Neuere Philologien
11 - Geowissenschaften/Geographie
12 - Informatik/Mathematik
13 - Physik
14 - Biochemie, Chemie und Pharmazie
15 - Biowissenschaften
16 - Medizin
Der Semesterbeitrag oben gilt nur für Gaststudierende, da für sie eine Verwaltungsgebühr von 50 € entfällt.
Die Zusammensetzung des Beitrags finden Sie hier.
Die Semesterbeiträge der vergangenen Semester sind hier zu finden.
Nachdem Ihr Antrag auf Zulassung bearbeitet wurde, erhalten Sie von uns den Zulassungsbescheid; der Brief enthält wichtige Informationen zur Immatrikulation von Gaststudierenden (Kontodaten für die Überweisung des Semestersozialbeitrags). Die Zulassungsbescheide zum Gaststudium werden per E-Mail verschickt. Sie erhalten die Zulassung zum Gaststudium:
Sobald wir den Zulassungsbescheid verschickt haben, erscheint ein grünes Häkchen in Ihrem persönlichen Bewerber*innen-/Teilnehmer*innen-Account: "Zulassungsbrief wurde vom Global Office versendet."
Falls Sie vor August / Februar den Zulassungsbescheid benötigen, um Ihr Visum zu beantragen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, dann stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus. Um die Bescheinigung ausstellen zu können, müssen wir Ihre vollständige Bewerbung bereits erhalten haben.
Für einige Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, visumfrei nach Deutschland einzureisen und den erforderlichen Aufenthaltstitel erst nach Ankunft in Frankfurt zu beantragen. Grundsätzlich ist dies möglich, wir raten jedoch davon ab, da durch die visumfreie Einreise unter Umständen Ihre Reisemöglichkeiten eingeschränkt sein können (z.B. bei Aus- und Wiedereinreisen während des laufenden Verfahrens).
Eine Übersicht über die Visumspflicht bzw. Visumsfreiheit für einzelne Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
* Die Angaben auf unserer Website zu den erforderlichen Unterlagen dienen lediglich als Orientierungshilfe. Generell ist es immer möglich, dass die deutsche Auslandsvertretung zusätzliche Unterlagen (über die Standardanforderungen hinaus) anfordert.
Die Regelungen zur Mobilität innerhalb der EU für Studierende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit (Drittstaatsangehörige), die zu Studienzwecken in die EU kommen, wurden gelockert.
Wenn Sie im Rahmen eines Austauschprogramms an der Goethe-Universität studieren möchten und bereits eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erhalten haben, können Sie zum Studium an die Goethe-Universität kommen, ohne ein Visum für Deutschland beantragen zu müssen. In diesem Fall müssen Sie zusätzliche Dokumente bei der Goethe-Universität einreichen. Dann kann die Goethe-Universität eine Bestätigung für Ihren Aufenthalt beantragen. Ohne diese Bestätigung dürfen Sie nicht zum Studium nach Deutschland kommen!
Die Mobilität innerhalb der EU wird unter folgenden Bedingungen erleichtert (gilt nicht für Großbritannien, Irland und Dänemark; Studierende aus diesen Staaten müssen bei der deutschen Botschaft ein Einreisevisum beantragen, wenn sie an der Goethe-Universität studieren wollen).
Einreichung der zusätzlichen Unterlagen an der Goethe-Universität bis zum
15. Juli (für das Wintersemester; früheste geplante Ankunft: September)
15. Januar (für das Sommersemester; früheste geplante Ankunft: März)
Hinweis: Die vollständige Meldung muss spätestens 30 Tage vor der geplanten Einreise nach Deutschland bei der Nationalen Kontaktstelle (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vorliegen. Um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden, sind Sie dafür verantwortlich, dass das Global Office der Goethe-Universität die vollständigen Unterlagen in dem unten beschriebenen Format innerhalb der oben genannten Frist erhält, damit das Global Office der Goethe-Universität genügend Bearbeitungszeit hat, um die Unterlagen an die Nationale Kontaktstelle weiterzuleiten.
Wenn die eingereichten Unterlagen unvollständig sind oder noch Ablauf der Frist eingereicht werden, kann die Goethe-Universität keine Bestätigung für Ihren Aufenthalt beantragen. In diesem Fall werden Sie nicht zum Studium an der Goethe-Universität zugelassen!
Einzureichende Dokumente:
Alle Dokumente müssen im PDF-Format im Bewerbungsverlauf (workflow) Ihres Mobility-Online Teilnehmendenkontos hochgeladen werden. Bitte benennen Sie die Dokumente mit Ihrem Familiennamen und der Art des Dokuments: z.B. Familienname_Pass.pdf.
Alle Dokumente, mit Ausnahme des Reisepasses und des Aufenthaltstitels, müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) kann auf Antrag leicht verständliche fremdsprachige Unterlagen akzeptieren, entscheidet aber, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Gemäß Artikel 13 bzw. 14 DSGVO klären wir hiermit Studierende die ihre personenbezogenen Daten zwecks Beantragung der erleichterten Mobilität im Rahmen der REST-Richtline an das Global Office der Goethe-Universität übermitteln über die Verarbeitung ihrer Daten auf. Hiermit unterrichten wir Studierende insbesondere über die unmittelbaren und mittelbaren Empfänger i.S.v. Art. 13 Abs. 1 Lit. e) DSGVO, zu der auch die Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Ausländerbehörden gehören. Eine gesonderte Information der betroffenen Person durch die Kontaktstelle des Bundesamts erfolgt nicht.
Unter diesem Link von EUR-Lex (Publications Office of the European Union) finden Sie die relevanten Artikel 13 bzw. 14.
Bitte beachten Sie, dass sich die vom BAMF ausgestellte Mobilitätsbescheinigung auf die ursprünglich geplante Studienzeit bezieht. Wenn Sie Ihren Studienaufenthalt verlängern, müssen Sie sich an incoming@uni-frankfurt.de wenden, damit das Global Office beim BAMF eine Verlängerung beantragen kann.
Weitere Informationen:
Gesundheitssystem in Deutschland
Studierende in der Bundesrepublik Deutschland müssen ausreichend krankenversichert sein, um sich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule einschreiben zu können (§5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Seit dem 01.01.2022 gilt an der Goethe-Universität (= GU) das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das bedeutet, dass die Versicherungsbescheinigung von der Krankenversicherung (= KV) digital den Hochschulen zur Verfügung gestellt wird. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an eine von Ihnen gewählte deutsche gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage der EHIC (Europäische Versichertenkarte) oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung nicht ausreichend sind. Wenn Sie in Ihrem Heimatland krankenversichert sind und diese KV hier anerkennen lassen wollen, klären Sie bitte frühzeitig welche Dokumente hierfür benötigt werden! Grundsätzlich können Sie sich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden, um Ihren Versicherungsstatus feststellen zu lassen. Eine Übersicht aller gesetzlicher Krankenkassen in Deutschland finden Sie hier.
Bitte kümmern Sie sich nach dem Erhalt des Zulassungsbescheids um den Versicherungsnachweis wie folgt:
Bitte beachten Sie, dass durch die EHIC-Karte nicht automatisch alle ärztlichen Leistungen kostenlos sind. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse zuhause welche Leistungen abgedeckt sind.
Freemover können sich leider nicht auf einen Wohnheimsplatz bewerben.
Sie erhalten eine E-Mail, sobald der Wohnheimantrag im Bewerbungsverlauf freigegeben wurde bzw. feststeht, dass leider keine Unterbringung innerhalb des Kontingents möglich ist.
Austauschstudierende bewerben sich um einen Platz, in einem der Wohnheime des Studierendenwerks, zusammen mit der Bewerbung zum Austauschstudium (Global Office).
Die Vergabe erfolgt first come, first served, wobei Studierende aus außereuropäischen Ländern vorrangig berücksichtigt werden. Je eher Sie den von Ihnen unterschriebenen Wohnheimantrag hochladen, desto besser sind Ihre Chance einen Platz zu erhalten.
Sie können bei der Bewerbung "Apartment" oder "Zimmer" oder "keine Präferenz " angeben. Wir können die Unterkunft Ihrer Wahl (Apartment oder Zimmer) nicht garantieren. Es gibt nur eine sehr begrenzte Anzahl von Einzelapartments mit eigenem Duschbad / eigener Küchenzeile. Wenn Sie Ihre Wahl auf Apartments einschränken, verringern Sie folglich Ihre Chancen eine Unterkunft im Wohnheim zu erhalten. Um Ihre Chancen zu maximieren, wählen Sie „keine Präferenz“.
„Zimmer“ bedeutet, dass Sie Bad und Küche mit anderen Studierenden auf demselben Stockwerk oder in einer Wohngemeinschaft für 3-4 Personen teilen. Wohngemeinschaften sind gleichgeschlechtlich. Die Stockwerke sind gemischt.
Wichtiger Hinweis
Die „Bewerbung um Aufnahme in ein Studierendenwohnheim“ ist eine verbindliche Anmeldung! Wenn Sie die unterschriebene Bewerbung eingereicht haben und kein Zimmer mehr benötigen, sind Sie verpflichtet dies dem Global Office (incoming@uni-frankfurt.de) umgehend mitzuteilen!
Der Bearbeitungszeitraum für die Rücküberweisung der Kaution durch das Studierendenwerk beträgt min. zwei Monate nach Ende des Mietvertrags.
Die Unterkunft wird von der Wohnheimverwaltung des Studierendenwerk an Hand von Verfügbarkeit zugeteilt und kann nicht gewählt werden.
Alle Mietverträge für Gaststudierende sind unabhängig von Ihren An- und Abreisedaten zeitlich befristet. Die Mietdauer kann also nicht verlängert oder verkürzt werden.
Wenn Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, mieten Sie die Unterkunft für den kompletten, oben angegebenen, Zeitraum. Es ist nicht möglich die Unterkunft zu besichtigen, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.
Die Regeln und Vorschriften der Wohnheimverwaltung erlauben Austauschstudierenden nicht, ihre Unterkunft unterzuvermieten.
Die Höhe der Kaution liegt bei 600€. Wenn Sie einen Platz in einem Studierendenwohnheim erhalten, verlangt die Wohnheimverwaltung ca. sechs Wochen vor Beginn der Regelmietdauer eine Kaution zuzüglich der ersten Monatsmiete. Sie müssen bereit sein, den erforderlichen Betrag (€900 (Zimmer) und 1000€ (Einzelapartment)) im Juli (Bewerbung für das Wintersemester) / Januar (Bewerbung für das Sommersemester) aus Ihrem Heimatland zu überweisen.
Die Wohnheimverwaltung erstattet die Kaution acht Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses (= Ende der regulären Mietzeit und nicht Auszugstermin) zurück, sofern keine Schäden an der Unterkunft und keine offenen Rechnungen vorliegen.
Die Wohnheime (Ginnheimer Landstraße, Hansaallee und Riedbergallee) befinden sich außerhalb des Campus. Die verschiedenen Campus-Standorte sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Die Wohnungssuche in Frankfurt kann sehr langwierig und zeitaufwendig sein. Bitte fangen Sie frühzeitig an, nach einer geeigneten Unterkunft zu suchen.
Da jede*r Studierende*r, der/die an der Goethe-Universität eingeschrieben ist, ein Semesterticket erhält, lohnt es sich auch außerhalb Frankfurts nach einer Unterkunft zu suchen. Die Wohnungspreise sind meist niedriger und die Nachfrage geringer.
Eine Möglichkeit bietet der öffentliche Wohnungsmarkt. Mietangebote finden Sie im Internet oder im Immobilienteil von Tageszeitungen wie z. B. „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, „Frankfurter Rundschau“ (mittwochs und samstags) etc.Eine von vielen Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Studienaufenthaltes, ist eine Bewerbung auf ein Stipendium. Da viele Stipendienorganisationen Fristen und Bewerbungsprozesse haben, sollten Sie möglichst frühzeitig mit Ihrer Suche nach einem Stipendium beginnen.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über Fördermöglichkeiten sowie Datenbanken, in denen Sie nach einem passenden Stipendium suchen können:
Erasmus-Stipendien werden von der jeweiligen Heimatuniversität ausgezahlt. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Erasmus-Stipendium haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Büro an Ihrer Heimatuniversität.
Bitte beachten: "Responsible person at the receiving institution" ist der/die Fachkoordinator*in und nicht das Global Office!
Praktische Hinweise:
"SWS" steht für "Semesterwochenstunden" und bedeutet "Stunden pro Woche pro Semester".
"PO" steht für "Prüfungsordnung", also die Vorschriften für Prüfungen für Studierende (je nach Studienbeginn gelten unterschiedliche Anforderungen für den Erwerb eines Abschlusses). Die Prüfungsordnungen sind für Austauschstudierende nicht relevant.
An der Goethe-Universität gibt es keine zentrale Kursanmeldung. Die Kursanmeldung für Gast-/Austauschstudierende unterscheidet sich von Fachbereich zu Fachbereich.
Erasmus-Studierende sollten sich an ihre*n Fachbereichskoordinator*in wenden, um Unterstützung bei der Anmeldung zu den Kursen des jeweiligen Fachbereichs zu erhalten. Im Allgemeinen raten wir Gast-/Austauschstudierenden, sich vor Beginn des Semesters per E-Mail an die Dozierenden der Kurse zu wenden, die sie besuchen möchten, um die Zulassung zum Kurs zu besprechen.
An einigen Fachbereichen gibt es ein Auslandsbüro (International Office des Fachbereichs). Wenden Sie sich bitte an das Auslandsbüro, wenn Sie Fragen zur Einschreibung in Lehrveranstaltungen haben:
Bitte sehen Sie sich das Tutorial "How To: Administration of Studies - Enrolling in a class" an, um zu erfahren, wie Sie sich mit dem HRZ-Login zu Lehrveranstaltungen anmelden können.
Der „Deutsch Intensivkurs für Austauschstudierende“ (DIA) findet jedes Jahr im März und September vor Semesterbeginn statt. Der Kurs dauert 3 Wochen und umfasst ca. 20 Stunden pro Woche. Der Kurs ist für eingeschriebene Gast-/Austauschstudierende kostenlos und Sie können 3 ECTS erwerben.
Auch während dem Semester werden verschiedene Kurse zur Verbesserung und Vertiefung der Deutschkenntnisse angeboten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
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