Vorsitz: Dekanin Prof. Dr. Sonja Rohrmann
Ansprechperson: Dr. Ninja Roth
Weitere Informationen zu Habilitationen im FB 05 finden Sie hier.
Der wissenschaftliche Mittelbau wird im FBR vertreten von:
Dr. Julia Mendzheritskaya (Stellv.: Apl.-Prof. Dr. Stephan Bongard) und Bettina Bredereck (Stellv.: Dr. Björn Wieland).
Die Ethikkommission hat die Aufgabe, geplante psychologische und sportwissenschaftliche Forschungsvorhaben auf ihre ethischen Aspekte hin zu prüfen, insofern diese nicht in die Zuständigkeit einer medizinischen Ethikkommission (bspw. des Fachbereichs 16) fallen. Das Letztere ist der Fall, wenn sie überwiegend medizinische Fragestellungen verfolgen (bspw. im Sinne des Arzneimittelgesetzes oder des Medizinproduktegesetzes) oder die körperliche Integrität von Menschen oder Tieren verletzt wird, bspw. durch Medikamentengabe, Verletzung der Haut, Strahlenbelastung.
Die Ethikkommission berät die Mitglieder des Fachbereichs in Fragen der Forschungsethik und gibt ggf. eine Stellungnahme ab. Die ethische Verantwortung des*der verantwortlichen Forschers*Forscherin bleibt dabei unberührt.
Die Ethikkommission und ihre Mitglieder sind bei der Wahrung ihrer Aufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
Bitte lesen Sie die u.s. Informationen zum „Einreichen von Ethikanträgen“, bevor Sie ihren vollständigen Antrag einreichen
Vorsitz: Prof. Dr. Andreas Klein
Anträge an die Ethikkommission richten Sie an den Vorsitzenden.
Die Begutachtung von Ethikanträgen (Kurz- oder Langanträgen) beginnt immer zum 15. und 30. eines Monats. Die Begutachtungsdauer beträgt ca. 4-5 Wochen ab diesem Stichtag, wenn der Antrag ansonsten vollständig ist.
WICHTIG: Bitte fügen Sie beim Einreichen Ihres Antrags in die Betreffzeile der E-Mail UNBEDINGT das Wort "Ethikantrag" (OHNE WEITERE ZUSÄTZE!) ein. Sonst wird Ihr Antrag beim automatischen Sortieren übersehen und möglicherweise nicht rechtzeitig bearbeitet.
Es gibt 2 Antragsformate: Kurzantrag und Langantrag. Für Studien mit besonders schutzbedürftigen Personen (z.B. chronisch Kranken, Kindern u. Jugendlichen, Klinikpatient*innen, Heimbewohner*innen, etc. ) muss ein Langantrag gestellt werden.
Des weiteren gibt es die Möglichkeit, in Form eines Ergänzungsantrags eine Ergänzung (od. Änderung) einer früher bereits begutachteten Studie einzureichen. Hierbei sind die Änderungen im früheren Antragstext gelb zu markieren. Ein Ergänzungsantrag setzt voraus, dass keine wesentlichen Änderungen bzgl. der Belastung der Proband*innen, der Erhebung besonders sensibler persönlicher Daten oder des Datenschutzes (Umgang mit den Daten) durchgeführt werden.
Ferner bitten wir, die Information zur Irrelevanz von Ethikvoten zu beachten. Hier sind Studiensituationen beschrieben, in denen kein spezielles Votum und somit keine Antragstellung bei der EK vonnöten sind. Beachten Sie hierzu den Formbrief Irrelevanz von Ethikvoten. Die Einstufung der Studie in diese Kategorie erfolgt durch den*die Studienleiter*in, er*sie ist auch für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
Antragsberechtigt für eine Studie sind hauptverantwortliche Studienleiter*innen, welche Mitglieder des FB 05 der Goethe-Universität sind. Dies sind im Regelfall am FB 05 beschäftigte Professoren*innen mit permanenter Institutsadresse, Apl.-Professoren*innen sowie während der gesamten Zeit der geplanten Studie am FB 05 beschäftigte Habilitierte oder Promovierte.
Der im Antrag genannte Studienleiter muss antragsberechtigt und für die und Untersuchung der Proband*innen verantwortlich sein. Überdies können nur Anträge für Studien bearbeitet werden, bei denen die Rekrutierung und Untersuchung der Proband*innen im deutschen Rechtsraum erfolgt.
Dem Antrag ist ein Deckblatt als separate Datei beizufügen, welches Sie hier finden.
1) Im Aufklärungsbogen für die Proband*innen muss eine dauerhafte Institutsadresse des*der am Fachbereich ansässigen hauptverantwortlichen Studienleiters*in angegeben sein (nicht bloß die Adresse eines Studierenden oder eines kurzfristig angest. PostDocs, bitte Festnetz- und kei-ne Handy-nummern).
Vorsitz Bachelorstudiengang Psychologie: Prof. Dr. Martin Schultze
Vorsitz Masterstudiengang Psychologie: Prof. Dr. Andreas Frey
Vorsitz Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie: Prof. Dr. Tobias Kube
Ansprechpersonen: Silvia Weis und Jerina Ptak (Prüfungsamt Psychologie)
Vorsitz Prüfungsausschuss Sportwissenschaften: Prof. Dr. Christopher Heim
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes für Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften (PGKS).
Den Prüfungsausschüssen obliegen in der Regel insbesondere folgende Aufgaben:
Die Prüfungsausschüsse tagen nicht öffentlich. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse und deren Stellvertreter*innen unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben das Recht, an den mündlichen Modulprüfungen als Zuhörer*innen teilzunehmen und an den schriftlichen Modulprüfungen beizuwohnen sowie in schriftliche Modulprüfungsergebnisse einzusehen.
Die Prüfungsausschüsse können Anordnungen, Festsetzungen von Terminen und andere Entscheidungen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen mit rechtlich verbindlicher Wirkung durch Aushang am Prüfungsamt oder andere geeignete Maßnahmen bekannt machen.
Die Promotionsausschüsse sind zuständig für die Durchführung von Promotionsverfahren. Dies umfasst z.B. die Annahme als Doktorand*in, die Eröffnung der Prüfungsverfahren und die offizielle Bestellung der Promotionskommission. Zu den weiteren Aufgaben der Prüfungsausschüsse gehören u.a. die Festlegung von Zugangsvoraussetzungen zur Promotion für Fachfremde, die Gestaltung von Zusatzstudien und Prüfungen sowie diverse Empfehlungen zur Gestaltung der Dissertation.
Vorsitz Promotionsausschuss Psychologie: Dekanin Prof. Dr. Sonja Rohrmann
Ansprechpersonen: Agnieszka Kasprzyk
Vorsitz Promotionsausschuss Sportwissenschaften: Prodekan Prof. Dr. Dr. Michael Behringer
Ansprechperson: Susanne Preller
Weitere Informationen zur Promotion am FB 05 finden Sie hier.
Die Studienkommissionen haben die Aufgabe, Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Studiums zu entwickeln. Diese Empfehlungen werden an den Fachbereichsrat gegeben. Des Weiteren haben die Studienkommissionen die Aufgabe der Überprüfung und Weiterentwicklung des Lehrangebots, der Studienberatung für Studieninteressierte und Studierende und des Betreuungsangebotes in den angebotenen Studiengängen.
Vorsitz Studienkommission Psychologie: Studiendekan Prof. Dr. Holger Horz, Anfragen richten Sie bitte an Dr. Ninja Roth
Vorsitz Studienkommission Sportwissenschaften: Studiendekan Prof. Dr. Christopher Heim
Das Offene Forum Psychologie bzw. das Offene Forum Sportwissenschaften findet drei Mal pro Semester vor den FBR-Sitzungen statt und dient der Vorbereitung und Vorbesprechung von Themen, die für das jeweilige Institut relevant sind. Alle Mitglieder des Instituts für Psychologie bzw. des Instituts für Sportwissenschaften sind eingeladen, an den Sitzungen teilzunehmen, Themen einzubringen und mitzudiskutieren. In den Offenen Foren werden keine Beschlüsse gefasst, sondern Meinungsbilder erhoben und Empfehlungen für den FBR formuliert. Die Offenen Foren dienen dem Austausch und der Meinungsbildung.
Vorsitz Offenes Forum Psychologie: Prodekan Prof. Dr. Rolf van Dick
Ansprechperson: Agnieszka Kasprzyk
Vorsitz Offenes Forum Sportwissenschaften: Prodekan Prof. Dr. Dr. Michael Behringer
Ansprechperson: Susanne Preller