Die Gremien des Fachbereich 05


Gremien

Am Fachbereich 05 gibt es eine Reihe von Gremien, die zum Beispiel für das Prüfungsgeschehen zuständig sind, Studiengänge evaluieren oder die Einhaltung ethischer Standards in der Forschung kontrollieren. 

Der Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat setzt sich aus Mitgliedern des Instituts für Psychologie und des Instituts für Sportwissenschaften zusammen. Die Sitzungen des FBR finden drei Mal pro Semester, während der Vorlesungszeit, statt. Zu den Aufgaben des FBR gehören u.a. die Befassung mit den Studien- und Prüfungsordnungen, auch im Rahmen von (Re)akkreditierungsverfahren, und die Abstimmung von Forschungsvorhaben sowie die Diskussion von Strategie- und Entwicklungsplanungen. Des Weiteren entscheidet der Fachbereichsrat über die Ausschreibung von Professuren und beschließt über den Berufungsvorschlag der Berufungskommission. Der Fachbereichsrat entscheidet auch über die Zuerkennung von Habilitationsverfahren. Die Vorträge der Habilitationskolloquien finden öffentlich statt.


Vorsitz: Dekanin Prof. Dr. Sonja Rohrmann

Ansprechperson: Dr. Ninja Roth

Weitere Informationen zu Habilitationen im FB 05 finden Sie hier.

Der wissenschaftliche Mittelbau wird im FBR vertreten von:
Dr. Julia Mendzheritskaya (Stellv.: Apl.-Prof. Dr. Stephan Bongard) und Bettina Bredereck (Stellv.: Dr. Björn Wieland).


​Die Ethikkommission des Fachbereichs

Die Ethikkommission hat die Aufgabe, geplante psychologische und sportwissenschaftliche Forschungsvorhaben auf ihre ethischen Aspekte hin zu prüfen, insofern diese nicht in die Zuständigkeit einer medizinischen Ethikkommission (bspw. des Fachbereichs 16) fallen. Das Letztere ist der Fall, wenn sie überwiegend medizinische Fragestellungen verfolgen (bspw. im Sinne des Arzneimittelgesetzes oder des Medizinproduktegesetzes) oder die körperliche Integrität von Menschen oder Tieren verletzt wird, bspw. durch Medikamentengabe, Verletzung der Haut, Strahlenbelastung.

Die Ethikkommission berät die Mitglieder des Fachbereichs in Fragen der Forschungsethik und gibt ggf. eine Stellungnahme ab. Die ethische Verantwortung des*der verantwortlichen Forschers*Forscherin bleibt dabei unberührt.

Die Ethikkommission und ihre Mitglieder sind bei der Wahrung ihrer Aufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Bitte lesen Sie die u.s. Informationen zum „Einreichen von Ethikanträgen“, bevor Sie ihren vollständigen Antrag einreichen


Vorsitz: Prof. Dr. Andreas Klein

Anträge an die Ethikkommission richten Sie an den Vorsitzenden.


Die Begutachtung von Ethikanträgen (Kurz- oder Langanträgen) beginnt immer zum 15. und 30. eines Monats. Die Begutachtungsdauer beträgt ca. 4-5 Wochen ab diesem Stichtag, wenn der Antrag ansonsten vollständig ist.

WICHTIG: Bitte fügen Sie beim Einreichen Ihres Antrags in die Betreffzeile der E-Mail UNBEDINGT das Wort "Ethikantrag" (OHNE WEITERE ZUSÄTZE!) ein. Sonst wird Ihr Antrag beim automatischen Sortieren übersehen und möglicherweise nicht rechtzeitig bearbeitet.

Es gibt 2 Antragsformate: Kurzantrag und Langantrag. Für Studien mit besonders schutzbedürftigen Personen (z.B. chronisch Kranken, Kindern u. Jugendlichen, Klinikpatient*innen, Heimbewohner*innen, etc. ) muss ein Langantrag gestellt werden.

Des weiteren gibt es die Möglichkeit, in Form eines Ergänzungsantrags eine Ergänzung (od. Änderung) einer früher bereits begutachteten Studie einzureichen. Hierbei sind die Änderungen im früheren Antragstext gelb zu markieren. Ein Ergänzungsantrag setzt voraus, dass keine wesentlichen Änderungen bzgl. der Belastung der Proband*innen, der Erhebung besonders sensibler persönlicher Daten oder des Datenschutzes (Umgang mit den Daten) durchgeführt  werden.

Ferner bitten wir, die Information zur Irrelevanz von Ethikvoten zu beachten. Hier sind Studiensituationen beschrieben, in denen kein spezielles Votum und somit keine Antragstellung bei der EK vonnöten sind. Beachten Sie hierzu den Formbrief Irrelevanz von Ethikvoten. Die Einstufung der Studie in diese Kategorie erfolgt durch den*die Studienleiter*in, er*sie ist auch für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.

Antragsberechtigt für eine Studie sind hauptverantwortliche Studienleiter*innen, welche Mitglieder des FB 05 der Goethe-Universität sind. Dies sind im Regelfall am FB 05 beschäftigte Professoren*innen mit permanenter Institutsadresse, Apl.-Professoren*innen sowie während der gesamten Zeit der geplanten Studie am FB 05 beschäftigte Habilitierte oder Promovierte.

Der im Antrag genannte Studienleiter muss antragsberechtigt und für die und Untersuchung der Proband*innen verantwortlich sein. Überdies können nur Anträge für Studien bearbeitet werden, bei denen die Rekrutierung und Untersuchung der Proband*innen im deutschen Rechtsraum erfolgt.

Dem Antrag ist ein Deckblatt als separate Datei beizufügen, welches Sie hier finden. 

Bitte achten Sie vor der Einsendung inbesondere auf folgende Punkte:


1) Im Aufklärungsbogen für die Proband*innen muss eine dauerhafte Institutsadresse des*der am Fachbereich ansässigen hauptverantwortlichen Studienleiters*in angegeben sein (nicht bloß die Adresse eines Studierenden oder eines kurzfristig angest. PostDocs, bitte Festnetz- und kei-ne Handy-nummern). 

- Die Aufklärung sollte ferner beispielsweise das Logo der Goethe-Universität enthalten, wodurch zusätzlich kenntlich gemacht wird, dass die Verantwortlichkeiten im Kontext der Universität wahrgenommen werden.

- Die Aufklärung sollte Information darüber enthalten, wann man sich über Resultate der Studie informieren kann. Sie  sollte ferner eine ungefähre Angabe zum Zeitpunkt der Löschung der Da-ten (oder der personenbezogenen Information darin) enthalten.

-Achten Sie darauf, dass der Aufklärungstext für die Proband*innen allgemein verständlich ist. 

- Achten Sie darauf, dass Personen, die besonders schutzberechtigt sind (z.B. chronisch Kranke, Kinder u. Jugendliche, Klinikpatient*innen, etc.), ausreichend und verständlich über die Freiwil-ligkeit der Teilnahme und die Belastung durch die Studie aufgeklärt werden. 

2) Prüfen Sie zuvor, ob überhaupt ein Ethikantrag gestellt werden muss (s. Hinweise zu „Irrelevanz von Ethikvoten") 

3) In der Betreffzeile der E-Mail muss das Wort „Ethikantrag“ stehen (ohne weitere Zusätze!), und die E-Mail muss von einer E-Mail-Adresse der Universität aus gesandt werden. 

4) Die Größe der Anhänge sollte 4 MB nicht überschreiten und der Antrag ist in einer Datei zu-sammenzufassen . Bitte keine alten Dateiformate wie *.doc verwenden, sondern stattdessen *.docx! Zusätzlich bitte das Deckblatt nicht vergessen, also insg. 2 Dateien im Anhang!

5) Video- u. Tonaufnahmen im Rahmen von Studien sollten sobald wie möglich anonymisiert (z.B. durch Transkription) und gelöscht werden.

6) Achten Sie darauf, dass kein Abhängigkeitsverhältnis der Proband*innen (was deren freiwillige Teilnahme betrifft) bei der Rekrutierung bestehen sollte. Dies betrifft die Art der Ansprache oder Kon-taktierung der Proband*innen durch eine rekrutierende Person. Ggf. ist dieser Punkt im Antrag zu erläutern und kurz darzustellen, sodass daraus hervorgeht, dass keine die freiwillige Teilnahme der Proband*innen beeinträchtigende Abhängigkeit besteht.

7) Achten Sie darauf, dass bei MRT-Studien im Aufklärungsbogen für die Proband*innen darauf hingewiesen wird, dass im Falle von Auffälligkeiten dies den Pbn mitgeteilt wird mit dem Hinweis, es ggf. medizinisch abklären zu lassen.


Die Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse und die Prüfungsämter sind für die Organisation der Prüfungen zuständig. Sie achten auf die Einhaltung der Ordnung für den Studiengang. Die Prüfungsausschüsse entscheiden in allen Prüfungsangelegenheiten, die nicht durch Ordnung oder Satzung einem anderen Organ oder Gremium oder der*dem Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses übertragen sind. 


Vorsitz Bachelorstudiengang Psychologie: Prof. Dr. Martin Schultze

Vorsitz Masterstudiengang Psychologie: Prof. Dr. Andreas Frey

Vorsitz Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie: Prof. Dr. Tobias Kube

Ansprechpersonen: Silvia Weis und Jerina Ptak (Prüfungsamt Psychologie)


Vorsitz Prüfungsausschuss Sportwissenschaften: Prof. Dr. Christopher Heim

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes für Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften (PGKS).


Den Prüfungsausschüssen obliegen in der Regel insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entscheidung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorprüfung
  • Festlegung der Prüfungszeiträume und der Prüfungstermine für die Modulprüfungen
  • Festlegung der Meldefristen für die Modulprüfungen
  • Festlegung der Rücktrittsfristen
  • Organisation der Anrechnung von außerhalb der jeweils geltenden Ordnung für den Studiengang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
  • Anregungen zur Reform des Studiums und der Prüfungen gegenüber dem Fachbereichsrat

Die Prüfungsausschüsse tagen nicht öffentlich. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse und deren Stellvertreter*innen unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben das Recht, an den mündlichen Modulprüfungen als Zuhörer*innen teilzunehmen und an den schriftlichen Modulprüfungen beizuwohnen sowie in schriftliche Modulprüfungsergebnisse einzusehen.

Die Prüfungsausschüsse können Anordnungen, Festsetzungen von Terminen und andere Entscheidungen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen mit rechtlich verbindlicher Wirkung durch Aushang am Prüfungsamt oder andere geeignete Maßnahmen bekannt machen.


Die Promotionsausschüsse

Die Promotionsausschüsse sind zuständig für die Durchführung von Promotionsverfahren. Dies umfasst z.B. die Annahme als Doktorand*in, die Eröffnung der Prüfungsverfahren und die offizielle Bestellung der Promotionskommission. Zu den weiteren Aufgaben der Prüfungsausschüsse gehören u.a. die Festlegung von Zugangsvoraussetzungen zur Promotion für Fachfremde, die Gestaltung von Zusatzstudien und Prüfungen sowie diverse Empfehlungen zur Gestaltung der Dissertation. 


Vorsitz Promotionsausschuss Psychologie: Dekanin Prof. Dr. Sonja Rohrmann

Ansprechpersonen: Agnieszka Kasprzyk


Vorsitz Promotionsausschuss Sportwissenschaften: Prodekan Prof. Dr. Dr. Michael Behringer

Ansprechperson: Susanne Preller


Weitere Informationen zur Promotion am FB 05 finden Sie hier.


Die Studienkommissionen

Die Studienkommissionen haben die Aufgabe, Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Studiums zu entwickeln. Diese Empfehlungen werden an den Fachbereichsrat gegeben. Des Weiteren haben die Studienkommissionen die Aufgabe der Überprüfung und Weiterentwicklung des Lehrangebots, der Studienberatung für Studieninteressierte und Studierende und des Betreuungsangebotes in den angebotenen Studiengängen. 


Vorsitz Studienkommission Psychologie: Studiendekan Prof. Dr. Holger Horz, Anfragen richten Sie bitte an Dr. Ninja Roth

Vorsitz Studienkommission Sportwissenschaften: Studiendekan Prof. Dr. Christopher Heim


Offenes Forum Psychologie und Offenes Forum Sportwissenschaften

Das Offene Forum Psychologie bzw. das Offene Forum Sportwissenschaften findet drei Mal pro Semester vor den FBR-Sitzungen statt und dient der Vorbereitung und Vorbesprechung von Themen, die für das jeweilige Institut relevant sind. Alle Mitglieder des Instituts für Psychologie bzw. des Instituts für Sportwissenschaften sind eingeladen, an den Sitzungen teilzunehmen, Themen einzubringen und mitzudiskutieren. In den Offenen Foren werden keine Beschlüsse gefasst, sondern Meinungsbilder erhoben und Empfehlungen für den FBR formuliert. Die Offenen Foren dienen dem Austausch und der Meinungsbildung.


Vorsitz Offenes Forum Psychologie: Prodekan Prof. Dr. Rolf van Dick

Ansprechperson: Agnieszka Kasprzyk


Vorsitz Offenes Forum Sportwissenschaften: Prodekan Prof. Dr. Dr. Michael Behringer

Ansprechperson: Susanne Preller