Um ein zusätzliches Unterrichtsfach studieren, müssen Sie sich im Erweiterungsfach einschreiben. Auch für das Erweiterungsfach ist eine Erstmeldung beim ZPL einzureichen und dieses muss (ausgenommen der Praxisphasen) im vollen Umfang studiert werden. Zur Meldung für die Erweiterungsprüfung müssen Sie eine vollständige Leistungsübersicht des gewählten Studienanteils bei der Hessischen Lehrkräfteakademie vorweisen. Informationen zur Bescheinigung finden Sie
hier [URL].
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Studium von Erweiterungsfächern:
- Bei Studierenden mit Musik/Kunst L3 kann das Erweiterungsfach nur im Umgang der großen Fakultas studiert werden.
- Erweiterungsprüfung und Zusatzprüfung sind nicht dasselbe. Die Unterschiede zwischen der Erweiterungsprüfung und Zusatzprüfung haben darüber hinaus Einfluss auf den Studienverlauf sowie die benötigten Nachweise zur Prüfungsanmeldung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie.
- Erweiterungsfächer werden bei Prognosen zum Studienverlauf (bspw. bei der Beantragung von BAföG) nicht berücksichtigt.
- Im Erweiterungsfach Sachunterricht muss gemäß Ordnung das Modul AGD-D nachstudiert werden, sollte dies nicht im Rahmen des regulären AGD-Studiums erbracht worden sein. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleg*innen des ZPL.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Wechsel des Erweiterungsfaches zum Unterrichtsfach unter dem Reiter Fachwechsel.