Das ideelle Förderprogramm ist eine Besonderheit des Deutschlandstipendiums der Goethe-Universität.
Neben der finanziellen Förderung ist das eigentliche Herzstück des Stipendiums das Ideelle Förderprogramm, welches vor allem Eines vermitteln will: „Haltung zeigen“. Mit unseren Bildungsangeboten und Veranstaltungen wollen wir die Stipendiat*innen in ihrem Engagement unterstützen, sie aber auch dazu inspirieren neue Wege zu beschreiten und innovative Ideen für Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu entwickeln.
Die Arbeit in kleinen, interdisziplinären Stipendiat*innengruppen bietet dabei Raum, sich aus unterschiedlichsten Perspektiven mit aktuellen Fragestellungen auseinanderzusetzen und diese kritisch zu diskutieren. In Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mentor*innen entstehen dann Ideen und Konzepte, die ihre Umsetzung in konkreten Projekten finden und somit einen positiven Beitrag zur Mitgestaltung der Universität, Region und unserer Gesellschaft im Allgemeinen leisten.
Außerdem finden regelmäßige Veranstaltungen wie Workshops oder Lectures statt, bei denen die Stipendiat*innen die Möglichkeit haben, herausragende Persönlichkeiten der Region und der Stadt Frankfurt kennen zu lernen, wichtige Kontakte zu knüpfen und Inspiration für ihren eigenen Werdegang mitzunehmen. Zusätzlich werden verschiedene Formate zur Persönlichkeitsbildung und der Vermittlung von Future Skills angeboten. Wir trauen Ihnen viel zu – gestalten Sie unsere Bürgeruniversität aktiv mit!
Das Ideelle Förderprogramm umfasst ein freiwilliges Engagement in Stipendiat*innengruppen zum Austauschen und Mitgestalten. Es bietet die Möglichkeit an kostenlosen Workshops, Lectures und Veranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahme kann ein Türöffner für weitere Bewerbungen sein.
Studierende aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen, die an der Goethe Universität immatrikuliert sind, können sich für das Deutschlandstipendium bewerben. Grundsätzlich ist jedes Studium förderungsfähig. Also zum Beispiel auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium, ein Masterstudiengang oder ein berufsbegleitendes/duales Studium. Auch Teilzeitstudierende und angehende Studierende, die auf eine Zulassung warten, können sich für das Deutschlandstipendium bewerben. Ausgenommen von der Förderung sind Promovierende und Studierende im Studienkolleg.
Das Deutschlandstipendium ist ein Leistungsstipendium. Das Hauptkriterium ist daher die akademische Leistung und berücksichtigt die bisher erworbenen Studienleistungen und den Studienfortschritt.
In die Bewerbung fließt Ihr soziales oder außerfachliches Engagement ein (bspw. ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement sowie die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen). Soziales Engagement ist eine Voraussetzung für die Bewerbung für ein Deutschlandstipendium.
Das Hauptkriterium für die Vergabe eines Stipendiums ist gemäß § 3 StipG die Leistung und Begabung. Diese wird durch bisher erworbene Studienleistungen und den Studienfortschritt folgendermaßen nachgewiesen:
a. Studierende im ersten Fachsemester bewerben sich mit der Hochschulzugangsberechtigung bzw. im Zweitstudium mit der Note des Erststudiums.
b.
Studierende ab dem zweiten Fachsemester in
Studierende im Lehramt nutzen für die Umrechnung von Punkten in Noten bitte die folgende Tabelle: https://www.tinygu.de/Lehramt
Studierende der Rechtswissenschaften rechnen ihre Punkte gemäß der Nebenfachprüfungsordnung in Noten: https://www.tinygu.de/jura
c. Studierende im Masterstudium bewerben sich mit der Abschlussnote ihres Bachelorstudienganges. Liegt diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, ist die Note maßgeblich, mit der der Bewerber zum Masterstudium zugelassen wurde. Im Falle eines Zweitstudiums wird die Note des vorangegangenen Masterstudiums herangezogen.
d. Studierende der Medizin und Zahnmedizin vor dem ersten Staatsexamen bewerben sich mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (bis einschl. zum 5. Semester). Studierende nach dem ersten Staatsexamen (ab dem 6. Semester) bewerben sich mit der Note des ersten Staatsexamens.
Wichtig: Wir benötigen als Nachweis der Note die VDP (Vorprüfungsdokumentation) von Uni-Assist bei Bewerber*innen aus dem Ausland!
Der BAföG-Nachweis sollte aus dem Bewerbungssemester bzw. Ihrem letzten Studiensemester stammen. Sollten Sie sich für das erste Semester bewerben und voraussichtlich BAföG beziehen, so laden Sie eine PDF-Datei hoch, die sich aus Ihrem BAföG-Antrag sowie dem Ergebnis des Online-BAföG-Rechners zusammensetzt. NICHT gemeint ist die "BAföG-Bescheinigung" der Universität. Ein BAföG-Nachweis ist aber nicht zwingend notwendig für die Bewerbung.
Der Auswahlprozess ist in zwei Phasen unterteilt: Die Vorauswahl und die Jury-Auswahl. Nachdem die Bewerbungen nach Fachbereichen sortiert wurden, werden sie anhand der Informationen aus der Bewerbungsplattform nach den Kriterien Leistung, Engagement und persönliche Umständen sortiert. Die besten Bewerbungen werden anschließend anonymisiert an eine Jury aus dem jeweiligen Fachbereich weitergeleitet, die nochmals das Gesamtpotenzial der Bewerber*innen bewertet und somit über die Vergabe der Stipendien entscheidet.
Sie erhalten spätestens bis Ende Oktober eine Mitteilung zum Stand Ihrer Bewerbung. Im Falle einer Zusage müssen Sie anschließend die Annahme bestätigen. Zu- und Absagen werden an die Mailadresse versendet, mit welcher Sie sich im Portal registriert haben. Bitte prüfen Sie auch regelmäßig Ihren Spamordner. Die Zusagen können auch schon früher versendet werden, bitte prüfen Sie daher eigenständig das Bewerberportal auf neue Nachrichten.