FAQ

Allgemeine Informationen

  • Finanzielle Förderung von 300 € monatlich für 1. Jahr
  • Aufbau eines Netzwerks (Studierende, Förderer, Mentoren, Referenten)
  • Beschäftigung mit vielfältigen Fragestellungen im interdisziplinären Kontext
  • Türöffner für weitere Bewerbungen
Man erhält eine finanzielle Förderung von 300€ pro Monat und hat die Möglichkeit, am Programm der ideellen Förderung teilzunehmen.
Stipendien werden aufgrund von besonders guten Leistungen gewährt. Zusätzlich werden jedoch auch gesellschaftliches Engagement, besondere persönliche Leistungen sowie die Überwindung besonderer biografischer Hürden berücksichtigt.

Bewerbungsvoraussetzungen

Das Deutschlandstipendium fördert an deutschen Hochschulen Studierende aller Nationalitäten, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählen neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement, zum Beispiel in Vereinen oder in der Hochschulpolitik, in kirchlichen oder politischen Organisationen sowie der Einsatz im sozialen Umfeld, in der Familie oder in einer sozialen Einrichtung. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der sozialen Herkunft ergeben.

Man muss an der Goethe-Universität eingeschrieben sein und sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden.
Ja. Für das Deutschlandstipendium können sich alle bewerben, die an der Goethe-Universität eingeschrieben sind und sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden.

Aufgrund der Corona-Pandemie verlängert sich die Regelstudienzeit um ein Semester

Damit Studierenden in Hessen aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen keine Nachteile entstehen, hat die hessische Landesregierung eine Verlängerung der Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020; Wintersemester 2020/21; Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22 an hessischen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden um bis zu vier Semester beschlossen. 

Sie können einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer stellen, sofern einer der Gründe gemäß §7 Abs. 1 StipG für Sie zutrifft:
"Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden."


Senden Sie den Antrag mit Nachweisen für den geltend gemachten Härtefallgrund rechtzeitig (mind. 10 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist) an deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de, so dass Sie nach einem Bescheid noch die Möglichkeit haben, sich fristgerecht zu bewerben.

Der formlose Antrag sollte folgende Daten enthalten:
  • Vor- und Nachname
  • Matrikelnummer
  • Studiengang
  • Antragstext mit Begründung
  • Nachweise

Wenn Sie sich für einen Studienplatz an der Goethe-Universität beworben oder bereits eine Studienplatzzusage erhalten haben können Sie sich für ein Deutschlandstipendium der Goethe-Universität bewerben.

Sie müssen sich frühzeitig um die Immatrikulation kümmern, sodass Sie im Bewerbungszeitraum schon Ihren HRZ-Account besitzen, welcher Ihnen nach erfolgter Einschreibung gemeinsam mit der Goethe-Card ausgeteilt wird.

Sollten Sie Ihren HRZ-Account nicht bis zur Bewerbungsphase erhalten, so können Sie sich über die Online-Bewerbungsmaske einen Account mit Ihrer privaten Email Adresse anlegen. Nachdem Sie den Verifizierungslink bestätigt haben, können Sie das Bewerbungsformular online ausfüllen. Hier müssen Sie dann nachweisen, dass Sie sich für einen Studienplatz an der Goethe-Universität beworben haben. Dafür müssen Sie Ihre Bewerbernummer angeben sowie einen schriftlichen Nachweis über die Bewerbung hochladen.

Sobald Sie sich an der Goethe-Universität immatrikuliert und Ihren HRZ-Zugang erhalten haben, teilen Sie uns bitte Ihre Matrikelnummer sowie Ihren HRZ-Account per Email mit.Wenn Sie sich für einen Studienplatz an der Goethe-Universität beworben oder bereits eine Studienplatzzusage erhalten haben können Sie sich für ein Deutschlandstipendium der Goethe-Universität bewerben.

Sie müssen sich frühzeitig um die Immatrikulation kümmern, sodass Sie im Bewerbungszeitraum schon Ihren HRZ-Account besitzen, welcher Ihnen nach erfolgter Einschreibung gemeinsam mit der Goethe-Card ausgeteilt wird.

Sollten Sie Ihren HRZ-Account nicht bis zur Bewerbungsphase erhalten, so können Sie sich über die Online-Bewerbungsmaske einen Account mit Ihrer privaten Email Adresse anlegen. Nachdem Sie den Verifizierungslink bestätigt haben, können Sie das Bewerbungsformular online ausfüllen. Hier müssen Sie dann nachweisen, dass Sie sich für einen Studienplatz an der Goethe-Universität beworben haben. Dafür müssen Sie Ihre Bewerbernummer angeben sowie einen schriftlichen Nachweis über die Bewerbung hochladen.

Sobald Sie sich an der Goethe-Universität immatrikuliert und Ihren HRZ-Zugang erhalten haben, teilen Sie uns bitte Ihre Matrikelnummer sowie Ihren HRZ-Account per Email mit. (an deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de)

Ja, die Bewerbung ist möglich.

Sollten Sie sich für ein Masterstudium an der Goethe-Universität beworben haben und im Zeitraum der Bewerbungsphase noch keinen Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie sich trotzdem für das Deutschlandstipendium der Goethe-Universität bewerben.

Bitte legen Sie sich dafür über die Online-Bewerbungsmaske einen Account mit Ihrer privaten Email Adresse an. Nachdem Sie den Verifizierungslink bestätigt haben, können Sie das Bewerbungsformular online ausfüllen. Hier müssen Sie dann nachweisen, dass Sie sich für einen Studienplatz an der Goethe-Universität beworben haben. Dafür müssen Sie Ihre Bewerbernummer angeben sowie einen schriftlichen Nachweis über die Bewerbung hochladen.

Sobald Sie sich an der Goethe-Universität immatrikuliert und Ihren HRZ-Zugang erhalten haben, teilen Sie uns bitte Ihre Matrikelnummer sowie Ihren HRZ-Account per E-Mail (an deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de) mit.
Nein, sie können sich jederzeit als Stipendiat*in bewerben, sofern Sie in Regelstudienzeit an der Goethe-Universität studieren.
Nein, das Stipendienprogramm ist leider nur immatrikulierten Studierenden der Goethe-Universität vorbehalten.

Bewerbungsverfahren

Das Verfahren dauert etwa zwei Monate. Kurz vor Beginn des Wintersemesters wird die Auswahl der Stipendiaten übermittelt.

Die für die Bewerbung zum Deutschlandstipendium relevante Note richtet sich nach der Zuordnung zu den Studienphasen:

Studienanfänger*innen (1. Fachsemester)
  • Es gilt die Note des Abiturs oder einer anderen Form der Hochschulzugangsberechtigung.
  • Für Bewerber*innen im Zweitstudium gilt die Note des Erststudiums.


Grundständige Studiengänge (ab dem 2. Fachsemester)

  • CP-gestützte Durchschnittsnote & erworbene CP
  • Bezugssemester ist immer das vorangegangene Wintersemester
  • Für Jura ist eine Umrechnung der Notenpunkte in Notenwerte erforderlich


Masterstudium

  • Es gilt die Note des Bachelorabschlusses. Liegt diese noch nicht vor, gilt die Note, mit der Sie sich für den Studienplatz beworben haben.
  • Für Bewerber*innen im Zweitstudium gilt die Note des Erststudiums.
Ja, die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Zusätzlich zählen jedoch auch ein besonderes gesellschaftliches Engagement oder die Überwindung biografischer Hindernisse zu den Auswahlkriterien.

Die Notengrenzen werden je nach Fachbereich individuell festgelegt, d.h. die Notengrenzen hängen davon ab, wie viele Studierende sich im jeweiligen Fachbereich bewerben. Unter den Bewerbern eines Fachbereichs wird eine Durchschnittsnote ermittelt.

Der BAföG-Nachweis sollte aus dem Bewerbungssemester bzw. Ihrem letzten Studiensemester stammen. Sollten Sie sich für das erste Semester bewerben und voraussichtlich BAföG beziehen, so laden Sie eine PDF-Datei hoch, die sich aus Ihrem BAföG-Antrag sowie dem Ergebnis des Online-BAföG-Rechners zusammensetzt.

Es finden zwei Auswahlphasen statt. In der ersten Auswahlrunde wird anhand der erbrachten Leistungen sowie anhand des Engagements und der persönlichen Umstände bewertet, wer in die zweite Runde kommt. Die Leistung bildet dabei das Hauptkriterium.

In der zweiten Auswahlrunde werden die Bewerbungen an eine Jury, die aus zwei Lehrpersonen des jeweiligen Fachbereichs besteht, in anonymisierter Form weitergegeben. In diesem zweiten Verfahren wird das Gesamtpotenzial der Bewerbung bewertet. Dazu gehört die Motivation & Leistungsbereitschaft, Qualität des Engagements, Überwindung von persönlichen Hürden, besondere Erfolge.

Sie erhalten voraussichtlich im Laufe des Oktobers eine Mitteilung, ob Sie das Deutschlandstipendium erhalten und müssen anschließend Ihre Annahme erklären. Zu- und Absagen werden an Ihre studentische E-Mail-Adresse (s1234567@stud.uni-frankfurt.de) verschickt. Bitte prüfen Sie auch regelmäßig Ihren Spamordner.

Bewerbungsstart

Die nächste Bewerbungsphase für das Förderjahr 2024/25 findet vom 15. Juli bis 02. August 2024 (bis 16 Uhr!) 2023 statt.

Die Bewerbung findet online statt. Das Bewerberportal wird im entsprechenden Bewerbungszeitraum freigeschaltet.

Nein. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online auf der Website www.deutschland-stipendium.uni-frankfurt.de 


Bewerbungen, die nicht über das Online Formular abgeschickt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Probleme und Fragen bei der Online-Bewerbung

Möglicherweise wurde die Bewerbungsmaske noch nicht freigeschaltet.

Ja, ohne einen HRZ-Account der Goethe-Uni können Sie am Online-Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie bei der Immatrikulation zusammen mit Ihrer Goethe-Card.

Ausnahme: Sollten Sie Ihren HRZ-Account nicht bis zur Bewerbungsphase erhalten, so können Sie sich in der Online-Bewerbungsmaske mit Ihrer privaten Emailadresse für einen lokalen Account registrieren. Nachdem Sie den Verifizierungslink bestätigt haben, können Sie die Bewerbung online ausfüllen und abschicken.

Sie müssen über die Angabe der Bewerbungsnummer sowie einer schriftlichen Bestätigung nachweisen, dass Sie entweder

  • eine Studienplatzzusage für das Wintersemester erhalten haben, oder
  • sich für das Wintersemester für einen Studienplatz beworben haben.

Sobald Sie sich an der Goethe-Universität immatrikuliert und Ihren HRZ-Zugang erhalten haben, teilen Sie uns bitte Ihre Matrikelnummer sowie Ihren HRZ-Account per Email mit (an deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de).

Sollte Ihr Studiengang, den Sie ab dem kommenden Semester belegen, in der Bewerbungsmaske nicht zur Auswahl stehen, sind Sie möglicherweise noch nicht immatrikuliert oder haben sich noch nicht zurückgemeldet.

Deutschlandstipendiat*in

Das Deutschlandstipendium wird für ein Jahr vergeben – vom 1.Oktober bis zum 30.September

Nein, die Teilnahme am ideellen Förderprogramm erfolgt freiwillig.
Ja, das Deutschlandstipendium ist eine Ergänzung zum BAföG. Stipendiat*innen können beide Fördermaßnahmen ohne Einschränkungen miteinander kombinieren.
Stipendien, bei denen der Begabungs- und Leistungsbezug klar im Vordergrund stehen, können in der Regel nicht mit dem Deutschlandstipendium kombiniert werden. Eine detaillierte Liste zu den verschiedenen Stipendien mit der jeweiligen Antwort, ob ein gleichzeitiger Bezug möglich ist, finden Sie auf der Homepage des Deutschlandstipendiums des BMBF
Zum Zeitpunkt der Exmatrikulation endet zugleich auch das Deutschlandstipendium.

Wenn während des Urlaubssemesters Studienleistungen erbracht werden (beispielsweise Pflichtpraktika oder Auslandssemester), erhalten Sie in diesem Zeitraum weiterhin die Mittel des Deutschlandstipendiums. Sollten Sie während des Urlaubssemesters keine Studienleistungen erbringen (beispielsweise aus Krankheitsgründen o.ä.), haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Ihren Förderungszeitraum von einem Jahr, dieser verschiebt sich dann jedoch um die Zeit des Urlaubssemesters.

Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit aus welchen Gründen Sie ein Urlaubssemester planen.

Und danach?

Sollten Sie die maximale Förderungszeit von zwei Jahren bereits erreicht haben, können Sie sich nicht noch einmal für das Deutschlandstipendium bewerben. Ist dies nicht der Fall, können Sie für das folgende akademische Jahr erneut am Bewerbungsprozess teilnehmen.

Nein, man muss sich für das darauffolgende akademische Jahr erneut bewerben, vorausgesetzt, man hat die maximale Förderungszeit von zwei Jahren noch nicht erreicht.