Wenn Sie die Regelstudienzeit überschreiten, dürfen Sie das Deutschlandstipendium nicht mehr beziehen.
Im konkreten Bewerbungsfall gilt die Regelstudienzeit des Studiengangs, mit
dem man sich auf das Deutschlandstipendium bewirbt. Die folgende Tabelle dient
dabei nur der Übersicht.
Ausnahme:
Damit Studierenden in Hessen aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen keine Nachteile entstehen, hat die hessische Landesregierung eine Verlängerung der Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020; Wintersemester 2020/21; Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22 an hessischen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden um bis zu vier Semester beschlossen.
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Angestrebter Abschluss |
Regelstudienzeit in Semestern |
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Bachelor |
6 oder 8 |
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Master |
4 |
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Lehramt L1 und L2 |
7 |
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Lehramt L3 und L5 |
9 |
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Diplom |
9 oder 10 |
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Magister |
9 |
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Staatsexamen (Medizin) |
13 |
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Staatsexamen (Zahnmedizin) |
11 |
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10 |
Ausnahmen
Erste theologische Prüfung/Magister Theologiae*: 10
Sie können einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer stellen, sofern einer der Gründe gemäß §7 Abs. 1 StipG für Sie zutrifft:
Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.
Senden Sie den Antrag mit Nachweisen für
den geltend gemachten Härtefallgrund rechtzeitig (mind. 10 Werktage vor Ablauf
der Bewerbungsfrist) an deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de, so dass Sie
nach einem Bescheid noch die Möglichkeit haben, sich fristgerecht zu bewerben.
Der formlose Antrag sollte folgende Daten enthalten:
Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen (siehe §4 StipG). Wenn Sie eine andere Zusage für eine Stipendium erhalten und dieses annehmen möchten, informieren Sie uns bitte. Eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier.
Sollten Sie sich aufgrund eines Universitätswechsels oder der Beendigung Ihres Studiums exmatrikulieren, informieren Sie uns bitte (deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de).
Wechselt der Stipendiat oder die Stipendiatin während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, endet das Stipendium mit Ablauf des Semesters, für welches das Stipendium nach § 6 Absatz 3 oder 4 fortgezahlt wird.
Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit aus welchen Gründen Sie ein Urlaubssemester planen.
Lassen Sie sich während Ihrer Förderung durch das Deutschlandstipendium beurlauben, so bleibt Ihnen die volle Förderzeit auf jeden Fall erhalten. In Abhängigkeit vom Beurlaubungsgrund gibt es hierfür zwei Möglichkeiten:
1. Beurlaubung für ein Pflichtpraktikum bzw. ein fachrichtungsbezogenes Auslandssemester
Lassen Sie sich für ein durch Ihre Studienordnung vorgegebenes Pflichtpraktikum oder für ein fachrichtungsbezogenes Auslandssemester beurlauben, kann die finanzielle Förderung in diesem Zeitraum weitergeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
2. Beurlaubung aus anderen Gründen
In allen anderen Fällen kann während der Beurlaubung kein Stipendium ausgezahlt werden. Ihre Förderung wird solange aufgehoben, bis Sie wieder regulär immatrikuliert sind. Sie erhalten dann die entgangene Förderung zeitversetzt ausgezahlt.
Weitere Infos finden Sie hier.
Die Förderung endet bei erfolgreichem Studienabschluss mit der Bekanntgabe des Gesamtergebnisses, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach der Erbringung der letzten Prüfungsleistung. Ansonsten endet das Stipendium mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin das Studium abgebrochen, die Fachrichtung gewechselt hat oder exmatrikuliert wird. Bitte informieren Sie uns hierzu unter: deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de frühzeitig.
Das ideelle Förderprogramm ist eine Besonderheit des Deutschlandstipendiums der Goethe-Universität.
Neben der finanziellen
Förderung ist das eigentliche Herzstück des Stipendiums das Ideelle
Förderprogramm, welches vor allem Eines vermitteln will: „Haltung zeigen“. Mit
unseren Bildungsangeboten und Veranstaltungen wollen wir die Stipendiat*innen
in ihrem Engagement unterstützen, sie aber auch dazu inspirieren neue Wege zu
beschreiten und innovative Ideen für Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu
entwickeln.
Die Arbeit in kleinen,
interdisziplinären Stipendiat*innengruppen bietet dabei Raum, sich aus unterschiedlichsten
Perspektiven mit aktuellen Fragestellungen auseinanderzusetzen und diese
kritisch zu diskutieren. In Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mentor*innen
entstehen dann Ideen und Konzepte, die ihre Umsetzung in konkreten Projekten
finden und somit einen positiven Beitrag zur Mitgestaltung der Universität,
Region und unserer Gesellschaft im Allgemeinen leisten.
Außerdem finden
regelmäßige Veranstaltungen wie Workshops oder Lectures statt, bei denen die
Stipendiat*innen die Möglichkeit haben, herausragende Persönlichkeiten der
Region und der Stadt Frankfurt kennen zu lernen, wichtige Kontakte zu knüpfen
und Inspiration für ihren eigenen Werdegang mitzunehmen. Zusätzlich werden
verschiedene Formate zur Persönlichkeitsbildung und der Vermittlung von Future
Skills angeboten. Wir trauen Ihnen viel zu – gestalten Sie unsere
Bürgeruniversität aktiv mit!