Informationen für Stipendiat*innen


Erste Schritte

Wenn Sie für das Deutschlandstipendium angenommen worden sind, werden Sie aktiv in den Kursabschnitt des Deutschlandstipendiums auf OLAT aufgenommen. Dort werden alle wichtigen Informationen, wie anstehende Veranstaltungen, bereitgestellt.

Sie müssen die Annahmeerklärung ausfüllen und im Portal hochladen.

Danach erhalten Sie eine Bestätigung und eine erste Informations-Mail.

Die Auszahlung erfolgt immer zur Mitte des Quartals (erste Tranche von 900 € immer Mitte November).

Das Deutschlandstipendium wird für ein Jahr vergeben – vom 1.Oktober bis zum 30.September.

Wir versenden im Januar die Urkunden per Post an alle Stipendiat*innen, die nicht persönlich zur Aufnahmefeier kommen konnten.

Änderungen im Studium

Wenn Sie die Regelstudienzeit überschreiten, dürfen Sie das Deutschlandstipendium nicht mehr beziehen.

Im konkreten Bewerbungsfall gilt die Regelstudienzeit des Studiengangs, mit dem man sich auf das Deutschlandstipendium bewirbt. Die folgende Tabelle dient dabei nur der Übersicht.

Ausnahme:

Damit Studierenden in Hessen aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen keine Nachteile entstehen, hat die hessische Landesregierung eine Verlängerung der Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020; Wintersemester 2020/21; Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22 an hessischen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden um bis zu vier Semester beschlossen.

Angestrebter Abschluss

Regelstudienzeit in Semestern

Bachelor

6 oder 8

Master

4

Lehramt L1 und L2

7

Lehramt L3 und L5

9

Diplom

9 oder 10

Magister

9

Staatsexamen (Medizin)

13

Staatsexamen (Zahnmedizin)

11

Jura

10

Ausnahmen
Erste theologische Prüfung/Magister Theologiae*: 10

Sie können einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer stellen, sofern einer der Gründe gemäß §7 Abs. 1 StipG für Sie zutrifft:


Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.

Senden Sie den Antrag mit Nachweisen für den geltend gemachten Härtefallgrund rechtzeitig (mind. 10 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist) an deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de, so dass Sie nach einem Bescheid noch die Möglichkeit haben, sich fristgerecht zu bewerben.


Der formlose Antrag sollte folgende Daten enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • Matrikelnummer
  • Studiengang
  • Antragstext mit Begründung
  • Nachweise

Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen (siehe §4 StipG). Wenn Sie eine andere Zusage für eine Stipendium erhalten und dieses annehmen möchten, informieren Sie uns bitte. Eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier.

Sollten Sie sich aufgrund eines Universitätswechsels oder der Beendigung Ihres Studiums exmatrikulieren, informieren Sie uns bitte (deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de).

Wechselt der Stipendiat oder die Stipendiatin während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, endet das Stipendium mit Ablauf des Semesters, für welches das Stipendium nach § 6 Absatz 3 oder 4 fortgezahlt wird.

Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit aus welchen Gründen Sie ein Urlaubssemester planen.

Lassen Sie sich während Ihrer Förderung durch das Deutschlandstipendium beurlauben, so bleibt Ihnen die volle Förderzeit auf jeden Fall erhalten. In Abhängigkeit vom Beurlaubungsgrund gibt es hierfür zwei Möglichkeiten:

1. Beurlaubung für ein Pflichtpraktikum bzw. ein fachrichtungsbezogenes Auslandssemester

Lassen Sie sich für ein durch Ihre Studienordnung vorgegebenes Pflichtpraktikum oder für ein fachrichtungsbezogenes Auslandssemester beurlauben, kann die finanzielle Förderung in diesem Zeitraum weitergeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

2. Beurlaubung aus anderen Gründen

In allen anderen Fällen kann während der Beurlaubung kein Stipendium ausgezahlt werden. Ihre Förderung wird solange aufgehoben, bis Sie wieder regulär immatrikuliert sind. Sie erhalten dann die entgangene Förderung zeitversetzt ausgezahlt.

Weitere Infos finden Sie hier.

Die Förderung endet bei erfolgreichem Studienabschluss mit der Bekanntgabe des Gesamtergebnisses, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach der Erbringung der letzten Prüfungsleistung. Ansonsten endet das Stipendium mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin das Studium abgebrochen, die Fachrichtung gewechselt hat oder exmatrikuliert wird. Bitte informieren Sie uns hierzu unter: deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de frühzeitig.

Das Stipendium endet grundsätzlich mit einem erfolgreichen Studienabschluss, also auch mit dem Abschluss des Bachelorstudiums.

Die Förderung durch das Deutschlandstipendium verlängert sich nicht automatisch.

Wenn Sie die Bewerbungsvoraussetzungen weiterhin erfüllen, können Sie sich erneut im Sommer auf ein Deutschlandstipendium bewerben.

Ideelles Förderprogramm

Das ideelle Förderprogramm ist eine Besonderheit des Deutschlandstipendiums der Goethe-Universität.

Neben der finanziellen Förderung ist das eigentliche Herzstück des Stipendiums das Ideelle Förderprogramm, welches vor allem Eines vermitteln will: „Haltung zeigen“. Mit unseren Bildungsangeboten und Veranstaltungen wollen wir die Stipendiat*innen in ihrem Engagement unterstützen, sie aber auch dazu inspirieren neue Wege zu beschreiten und innovative Ideen für Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu entwickeln. 

Die Arbeit in kleinen, interdisziplinären Stipendiat*innengruppen bietet dabei Raum, sich aus unterschiedlichsten Perspektiven mit aktuellen Fragestellungen auseinanderzusetzen und diese kritisch zu diskutieren. In Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mentor*innen entstehen dann Ideen und Konzepte, die ihre Umsetzung in konkreten Projekten finden und somit einen positiven Beitrag zur Mitgestaltung der Universität, Region und unserer Gesellschaft im Allgemeinen leisten.  

Außerdem finden regelmäßige Veranstaltungen wie Workshops oder Lectures statt, bei denen die Stipendiat*innen die Möglichkeit haben, herausragende Persönlichkeiten der Region und der Stadt Frankfurt kennen zu lernen, wichtige Kontakte zu knüpfen und Inspiration für ihren eigenen Werdegang mitzunehmen. Zusätzlich werden verschiedene Formate zur Persönlichkeitsbildung und der Vermittlung von Future Skills angeboten. Wir trauen Ihnen viel zu – gestalten Sie unsere Bürgeruniversität aktiv mit!

Nein, die Teilnahme am ideellen Förderprogramm erfolgt freiwillig.