Ins Ausland mit...

Ein Auslandssemester gemeinsam mit Kind(ern) zu erleben, ist eine einzigartige Erfahrung, die euch nicht nur akademisch, sondern auch persönlich bereichern wird. Bei einem Auslandsstudium mit Kind spielen neben fachlichen, sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten an einer potentiellen Gasthochschule auch die Betreuungs- und Wohnmöglichkeiten eine entscheidende Rolle. Auf unserer Webseite sammeln wir umfassende Informationen und wertvolle Tipps zu allen Aspekten eines Auslandssemesters mit Kind. Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Auslandssemester mit Kind interessieren und beraten Sie gerne bei der weiteren Planung. Schreiben Sie uns an outgoing@uni-frankfurt.de oder kommen Sie in unsere Sprechstunde!


Bei der Planung eines Auslandssemesters mit Kind können u.a. folgende Aspekte eine Rolle spielen:

  • (studentischer) Wohnraum für Familien und Bezahlbarkeit
  • Betreuungsmöglichkeiten oder Schulen vor Ort
  • Sprache im Gastland
  • Sicherheit und Gesundheitsversorgung (bspw. für U-Termine)
  • Erreichbarkeit und Anreise
  • Mobilität vor Ort 
  • Visums- oder Meldebestimmungen im Ausland (welche Dokumente/Übersetzungen werden benötigt)

Erasmus+: Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder während des Erasmus-Studienaufenthaltes mit ins Gastland nehmen, erhalten neben dem regulären Mobilitätszuschuss eine monatliche Pauschale (Social Top-up) von 250€. Alternativ gibt es die Möglichkeit einen Realkostenantrag zu stellen, bei dem bis zu 15.000€ pro Semester für Reisekosten, Betreuungskosten und Unterkunftskosten des Kindes erstattet werden können. Infos zur Antragstellung für das Social Top-up im Rahmen von Erasmus+ finden Sie hier. 

Für einen Praktikumsaufenthalt im europäischen Ausland können Studierende sich ebenfalls um einen Mobilitätszuschuss über das Erasmus+ Programm bewerben. Der monatliche Zuschuss wird für Studierende, die mit Kind ins Ausland gehen ebenfalls leicht aufgestockt.

DAAD-Stipendien: Der DAAD vergibt länderabhängige monatliche Stipendien für Studienaufenthalte an anerkannten Hochschulen im Ausland. Da in aller Regel auch während des Auslandsaufenthalts Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden kann, gewährt der DAAD keine zusätzlichen Kinderzuschläge. Kinderbetreuungskosten können hingegen bis zu bestimmten Obergrenzen vom DAAD übernommen werden. Die einzelnen Bestimmungen sind abhängig von Programm und Zielland.

Auslandsbafög mit Kinderzuschlag:· Selbst wenn Sie regulär nicht bezugsberechtigt sind, kann es sich lohnen einen Auslands-BAföG Antrag zu stellen, da hier der Bedarf anders berechnet wird. Zum Regelsatz erhalten Studierende mit Kind(ern) einen Kinderzuschlag je Kind. Detaillierte Informationen finden sich auf der Webseite "bafoeg-aktuell". Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte sechs Monate vor Beginn der Mobilität beim jeweiligen Auslands-BAföG-Amt gestellt werden. Dessen Zuständigkeit ist bundesweit zentral geregelt und richtet sich nach dem Land, in das die Reise gehen soll.

Bei der Wahl der Gasthochschule sind neben den akademischen Inhalten auch andere Faktoren zu beachten. Wie ist die Lehre aufgebaut? Kann ich mein Kind ggf. mitnehmen? Gibt es Angebote für Studierende mit Kindern bspw. durch ein Familienbüro? Gerne beraten wir Sie bereits im Bewerbungsprozess hierzu.

Nach der erfolgreichen Bewerbung ist es sinnvoll frühzeitig mit der Gasthochschule in Kontakt zu treten, um weitere Infos zu erhalten und die eigene Situation zu schildern. 

Die Betreuungsmöglichkeiten im Ausland können eine Herausforderung darstellen. Daher lohnt es sich frühzeitig zu recherchieren und verschiedene Einrichtungen anzufragen. Diese Webseiten geben einen Überblick über deutsche Kindergärten und Schulen im Ausland. Aber auch andere Einrichtungen im Gastland können in Frage kommen:

Erfahrungsberichte von Studierenden der Goethe-Uni:
(Bei Interesse können wir gerne den Kontakt herstellen. Schreiben Sie uns einfach eine Email an outgoing@uni-frankfurt.de, die wir dann gerne weiterleiten.)

    ERASMUS mit Kind in Finnland (SoSe 2022): 
    ERASMUS mit Kind in Rumänien (SoSe 2019): 
    Als Paar mit Kind an der University of Toronto (WS 21/22):

    Eine Behinderung oder chronische Erkrankung muss einem Auslandsaufenthalt nicht im Wege stehen. Schreiben Sie uns unter outgoing@uni-frankfurt.de oder kommen Sie in die Sprechstunde des Study Abroad-Teams des Global Office und lassen Sie sich zu ERASMUS, Austauschprogrammen und Fördermöglichkeiten beraten.

    Ins Ausland mit Behinderung – (wie) geht das?

    • Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat umfangreiche Informationen zum Auslandsstudium für Studierende mit Behinderungen zusammengestellt, u.a. zu Finanzierung und Krankenversicherung: DSW: Auslandsstudium mit Behinderung
    • InclusiveMobility.eu versteht sich als europäische Plattform rund um das Thema Auslandsstudium und Inklusion und bietet vielfältige Informationen in englischer Sprache 
    • Um sich ein Bild vom Zielland und den jeweiligen Partnerhochschulen zu machen, lohnt sich ein Blick in Erfahrungsberichte von anderen Studierenden: Erfahrungsberichte
    • Die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit hat Informationen zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung zusammengestellt: eu.daad.de/engagiert

    Finanzierung des Auslandsaufenthalts

    Studierende mit einer Behinderung von mindestens 20 GdB oder chronischer Erkrankung haben die Möglichkeit, über das Erasmus+ Programm eine Zusatzförderung für durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten zu erhalten. So kann entweder ein Social Top-up in Höhe von 250€ mtl. bezogen, oder ein Realkostenantrag gestellt werden, bei dem bis zu 15.000€ pro Semester für erhöhte Reisekosten, Unterkunftskosten, Assistenzkosten, Medizinische Betreuung oder Didaktische Mittel übernommen werden. Auch für das PROMOS-Programm ist eine Übernahme von Mehrkosten möglich. Weitere Infos vom DAAD dazu finden Sie hier: Mobilität mit Behinderung