Eine Erasmus+ Förderung ist nicht möglich für:
Wenn Sie auf der Suche nach einem Auslandspraktikum sind, haben wir Ihnen auf dieser Webseite einige Tipps und Hinweise zusammengestellt, u.a. mit Praktikumsbörsen und Vermittlungsorganisationen, die Sie verwenden können.
Eine Erasmus+ Förderung ist nicht möglich für:
Wenn Sie auf der Suche nach einem Auslandspraktikum sind, haben wir Ihnen auf dieser Webseite einige Tipps und Hinweise zusammengestellt, u.a. mit Praktikumsbörsen und Vermittlungsorganisationen, die Sie verwenden können.
Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
Eschersheimer Landstraße 155
c/o House of Labour
3. OG - Raum 331
60323 Frankfurt am Main
Luisa Döhner
auslandspraktikum@uni-frankfurt.de
) +49 (0)69 798 17195
Um sich für Erasmus+ zu bewerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und Bedingungen beachten.
Sie müssen folgende obligatorische Versicherungen im Ausland nachweisen, um eine Erasmus+ Förderung zu erhalten:
In manchen Fällen erfolgt die Versicherung am Arbeitsplatz auch direkt über den Praktikumsgeber.
Zusätzliche Versicherungen für den privaten Bereich werden dringend empfohlen.
Keine Erasmus+ Förderung ist möglich für:
Das Erasmus+ Praktikumsprogramm wird in Hessen über ein Konsortium an der Hochschule Fulda (eu-placements) administriert. Die Bewerbung erfolgt zunächst hier an der Goethe-Universität. Nach einer Vorabprüfung erstellen wir ein Gutachten zur Bewerbung und senden dieses zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an die Kontaktstelle in Fulda. Dort findet die finale Auswahl statt. Auch die Stipendienverträge werden in Fulda ausgestellt. Daher sind auch sämtliche Vorlagen, die Sie bei der Bewerbung verwenden müssen, mit den Symbolen der Hochschule Fulda versehen.
Eine Erasmus+ Bewerbung ohne vorliegende Praktikumszusage ist ab Juni 2025 nicht mehr möglich.
Länderpauschale
Das Erasmus+ Praktikumsstipendium umfasst monatliche, länderspezifische Pauschalen zwischen 690€ und 750€.
Reisekostenpauschale
Die Reisekostenpauschale wird automatisch basierend auf der Distanz zur Gastinstitution (ermittelt über den EU Distance Calculator) und dem genutzten Verkehrsmittel berechnet und ausgezahlt – ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich.
Bitte lesen Sie dazu das Infoblatt zur Zusatzförderung des ERASMUS Programms.
Eine Förderung durch Erasmus+ setzt den Nachweis eines
ausreichenden Versicherungsschutzes verbindlich voraus. Sie müssen folgende
Versicherungen nachweisen:
Mittels Ihrer Immatrikulation an der Goethe-Universität besteht für Sie prinzipiell ein Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz am Arbeitsplatz durch das Studierendenwerk Frankfurt. Dieser Versicherungsschutz findet in gewissem Umfang auch auf studienbezogene Auslandsaufenthalte/ Auslandspraktika Anwendung.
Da die Reichweite dieses Versicherungsschutz jedoch stark limitiert ist, empfehlen wir allen Bewerber*innen dringend den Abschluss einer zusätzlichen Unfall- und Haftpflichtversicherung im privaten Bereich im Ausland.
Sollte ein Versicherungsschutz am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber erfolgen, in dem dieser Sie in die Unfall-und Haftpflichtversicherung aufnimmt, müssen Sie die Versicherungsnummer ausfindig machen und diese entsprechend hinzufügen.
Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Auslandsaufenthalt eine Versicherung über den DAAD abzuschließen. Beim DAAD können Sie sich kostengünstig über eine Gruppenversicherung versichern und erhalten einen umfangreichen Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz.
Die Konditionen und Hinweise zur Antragsstellung finden Sie hier.
Vorgehen bei einem Versicherungsabschluss beim DAAD: Eine Aufnahme in die DAAD-Gruppenversicherung ist leider erst möglich, nachdem Sie eine vorläufige Erasmus+ Förderung nachweisen können. Sie müssen also bereits eine vorläufige Zusage für die Erasmus+ Förderung erlangt haben. Da Sie jedoch bereits im Erasmus+ Bewerbungsprozess eine Versicherungserklärung ausstellen müssen, bieten wir Ihnen folgenden Weg an: Sie können in der Versicherungserklärung zunächst nur Ihre Krankenversicherung eintragen. Bei der Haftpflicht- und Unfallversicherung würden Sie darauf hinweisen, dass der Versicherungsabschluss beim DAAD folgt.
Nach der vorläufigen Zusage für eine Erasmus+ Förderung schließen Sie dann die Versicherung beim DAAD ab. Den Nachweis zum DAAD-Versicherungsschutz oder eine aktualisierte Versicherungserklärung laden Sie anschließend in Ihrem Bewerbungskonto hoch.
Personen, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen, können die Realkosten im Rahmen eines Realkostenantrags bis zu einer Maximalhöhe von 15.000€ pro Semester und Mobilität bzw. 30.000€ pro Studienjahr und Mobilität erstattet bekommen. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, denn der Antrag muss beim DAAD mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität komplettiert eingereicht werden und vorher eine Vorprüfung dort durchlaufen.
Voraussetzungen:
Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können die Realkosten im Rahmen eines Realkostenantrags bis zu einer Maximalhöhe von 15.000€ pro Semester und Mobilität bzw. 30.000€ pro Studienjahr und Mobilität erstattet bekommen. Auch vorbereitende Reisen, die der Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität, dienen, können gefördert werden. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, denn der Antrag muss beim DAAD mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität komplettiert eingereicht werden und vorher eine Vorprüfung dort durchlaufen.
Voraussetzungen:
In einer Lage, wie wir sie seit einigen Jahren auch in Europa vorfinden, ist es schwer absehbar, wie sich einzelne Länder, Regionen und Städte zum Zeitpunkt einer geplanten Mobilität präsentieren. Sie als ERASMUS-Teilnehmer*in gehen auf eigene Verantwortung in das Gastland. Falls dies ein Land mit einer nicht überschaubaren soziopolitischen Lage sein sollte, empfiehlt sich eine Registrierung in der Krisenvorsorgeliste Auswärtigen Amtes (ELEFAND). Sollten Sie aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse im Gastland Ihre ERASMUS-Mobilität nach Beginn abbrechen wollen, ist ein individuell dokumentierter Hinweis (datierter Screenshot) einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Berücksichtigung als Erasmus Mobilität ausreichend, auch wenn diese unter der Mindestdauer von 2 Monaten liegen sollte.