Prüfungsamt Mathematik

Das Prüfungsamt Mathematik ist verantwortlich für die Prüfungsangelegenheiten der Studiengänge

  • Bachelor Mathematik
  • Master Mathematik

und als solches die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses für diese Studiengänge.



Prüfungsausschuss

Prof. Dr. Christoph Kühn

Robert-Mayer-Str. 10
Raum 710

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung

Prof. Dr. Thorsten Theobald

Robert-Mayer-Str. 6-8
8. OG, Raum 811

Sprechzeit:
nach Vereinbarung

Weiterführende Links

Für den Studiengang Lehramt Mathematik L3 (neue Ordnung) ist die Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung zuständig.

Um Promotionen kümmert sich das Promotionsbüro der Mathematisch Naturwissenschaftlichen Fachbereiche.

Mo. 8:00 - 14:30 Uhr
Di.  8:00 - 15:00 Uhr
Mi.  8:00 - 12:30 Uhr
Do. 11:00 - 13:00 Uhr

ACHTUNG: 09.12.2025 ist das PA von 11:00 bis 13:00 vorübergehend nicht besetzt!


Studienordnung 2020


Praktikum & Tutoriumsordnung


Modulbeauftragte

Studienordnung 2019


 Studienordnung 2016

Bewerbung zum Bachelorstudiengang Mathematik 

Die Bewerbung zum Bachelor Mathematik verläuft zentral über ein Onlineportal.

Bewerbung zum Masterstudiengang Mathematik

Das Masterstudium Mathematik setzt

  • den erfolgreichen Abschluss eines Bachelorstudiums in Mathematik oder
  • einen mindestens gleichwertigen Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule in einem Fach mit Schwerpunkt Mathematik (zum Beispiel Technomathematik, Wirtschaftsmathematik oder Mathematik der Informationstechnologie)

voraus.

Bewerberinnen und Bewerber ohne Bachelorabschluss in Mathematik müssen zur Feststellung der Gleichwertigkeit Kenntnisse (im Umfang des Pflichtbereiches des Bachelorstudiums Mathematik) in Analysis, Linearer Algebra, Stochastik, Numerik und Diskreter Mathematik nachweisen und sich darüber hinaus in einem mathematischen Gebiet im Umfang von mindestens 18 CP vertieft haben. Hier sind in der Regel Auflagen zu erteilen.

Die Bewerbung zum Masterstudiengang Mathematik verläuft online über uni-assist.

Häufig gestellte Fragen

Das Prüfungsamt ist der erste Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen rund um die Studienorganisation, Klausuren etc. Falls nötig kann es anschließend zu weiteren Besprechungen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und/oder dem Studiendekan kommen.

Der Prüfungsausschuss tagt ca. zweimal im Semester. Hier werden vor allem Anerkennungsfragen, Mastereinschreibungen und Fragen rund um die Studienordnung diskutiert. Standardentscheidungen werden im Laufe des Semesters durch den Prüfungsausschuss-Vorsitzenden entschieden. Gegen diese Entscheidungen kann Einspruch erhoben werden, dann erfolgt die Behandlung im Ausschuss.

§21 (8) Gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses oder der bzw. des Vorsitzenden kann innerhalb eines Monats beim Prüfungsausschuss Einspruch erhoben werden. In diesem Fall muss die bzw. der Vorsitzende den Prüfungsausschuss einberufen.

Allgemeine Hinweise zu Leistungsnachweisen und Modulprüfungen können Sie in dieser Zusammenfassung nachlesen.

Geregelte Anwendungsfächer im Bachelor/Masterstudium
Sowohl im Bachelor als auch im Master müssen (je nach Fachbereich) zwischen 22 bis 24 CP im Anwendungsfach erbracht werden. Eine Auflistung der zu erbringenden Leistungen für bereits geregelte Anwendungsfächer entnehmen Sie dem Modulkatalog. Im Anwendungsfach studieren sie prinzipiell nach der Prüfungsordnung des betreffenden Fachbereichs. Sie sollten sich also rechtzeitig im Vorfeld mit dessen Bestimmungen hinsichtlich von Anmeldungen und Prüfungsformalitäten vertraut machen, bzw. das dortige Prüfungsamt zu allen fachspezifischen Fragen konsultieren.


Individuelle Anwendungsfächer
Alternativ zu den in der Studienordnung geregelten Anwendungsfächern haben Sie die Möglichkeit einen formlosen Antrag auf ein individuelles Anwendungsfach zu stellen. Hierfür sollten Sie sich von der Fachbereichsleitung des betreffenden Studiengangs einen Studienverlaufsplan ausstellen lassen, in welchem die zu besuchenden Veranstaltungen im Umfang von 22 bis 24 CP gelistet sind. Beachten Sie bitte bei der Erstellung der Plans dass mindestens 50% der zu erbringenden CP aus benoteten Prüfungsleistungen stammen müssen. Der fertige Studienverlaufsplan sollte beim PA zur Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden eingereicht werden.


Anerkennung von Anwendungsfächern
Bereits (an der Goethe Universität oder anderen Hochschulen) absolvierte Leistungen können gegebenenfalls als Anwendungsfach anerkannt werden. Dies bedarf allerdings einer gesonderten Prüfung innerhalb eines Anerkennungsverfahrens. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Prüfungsamt.



ACHTUNG: Sollten Sie im Anwendungsfach weniger als 24 CP einbringen, so müssen Sie unter Umständen das Defizit in den zum Abschluss notwendigen Gesamt-CP durch anderweitige, Mathematikveranstaltungen ausgleichen. Bedenken Sie dies bitte bei Ihrer Studienplanung.

Alle Studierenden müssen sich grundsätzlich zu Beginn des Studiums zur Bachelor/Masterprüfung anmelden.

Nutzen Sie hierfür bitte die vorgefertigten PDFs aus dem Formularcenter.

Da es im Fachbereich Mathematik keine formalen Anmeldungen zu schriftlichen Prüfungsterminen gibt, ist dieser Schritt quasi als 'generelle Anmeldung' zu verstehen.


Die Meldung zu einer Modulprüfung wird nicht durch das Prüfungsamt, sondern individuell in jeder Veranstaltung geregelt.
Für gewöhnlich geschieht sie durch Antritt am Tag der Prüfung.

Falls Sie sich jedoch verbindlich für eine Prüfung angemeldet haben (normalerweise betrifft dies nur Mathematik als Nebenfach oder fest vereinbarte Termine zur mündlichen Drittprüfung) und krankheitsbedingt verhindert waren, muss dies mit dem Formular zur Prüfungsunfähigkeit nachgewiesen werden. Ein einfaches ärztliches Attest reicht nicht.

Eine nicht bestandene Modul(teil)prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Ist die Modulprüfung eine Klausur so gibt es typischerweise dazu eine Nachklausur. Wird auch die Nachklausur nicht bestanden, so kann der Student die dritte (und letzte) Prüfung auf Antrag mündlich ablegen, was in diesem Fall dringend empfohlen wird.

Man beachte auch § 42 (9) [...] Erster und letzter Prüfungsversuch dürfen nicht länger als 15 Monate auseinander liegen. Über eine Verlängerung der Wiederholungsfrist in besonders begründeten Fällen [...] entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Antrag der oder des Studierenden. [...]

Beachten Sie: Eine Exmatrikulation oder Studiengangwechsel setzt die 15-monatige Frist zur Prüfungswiederholung nicht außer Kraft!

Wird auch die dritte Prüfung nicht bestanden oder wird die Wiederholungsfrist von 15 Monaten überschritten, so gilt der Prüfungsanspruch als endgültig verloren. Zur Folge kann der Studiengang Mathematik an keiner deutschen Universität fortgesetzt werden!

Im Wahlpflichtbereich besteht die Möglichkeit ein Wahlpflichtmodul nach einer nichtbestandenen Prüfung zu wechseln. Zwar besagt §37(7): "Nach Nichtbestehen einer Prüfung zu einem Wahlpflichtmodul werden bei einem Wechsel in ein alternatives Wahlpflichtmodul die nicht erfolgreichen Prüfungsversuche im ehemals gewählten Wahlpflichtmodul angerechnet."

Allerdings wurde in der 23. Sitzung des Prüfungsausschusses eine etwas großzügigere Regelung beschlossen: "In Zukunft soll ein Wechsel eines Wahlpflichtmoduls genau einmal möglich sein, dabei werden nicht bestandene Prüfungsversuche nicht weitergezählt. Bei darüber hinausgehenden weiteren Wechseln werden Fehlversuche mitgezählt, es sei denn der Prüfungsausschuss entscheidet aufgrund eines begründeten Antrags etwas anderes."

In allen Fällen ist der Wechsel eines Wahlpflichtmoduls dem Prüfungsamt schriftlich anzuzeigen. Dabei ist auch eine Angabe zu treffen, in welches Wahlpflichtmodul gewechselt wird, um die Fehlversuche korrekt abzubilden. Bei einem Wechsel können bereits bestandene Vorlesungen und Seminare in diesem Modul weiterhin als Teil der Bachelor- bzw. Masterprüfung verwendet werden. Es kann aber in diesem Modul keine weitere Vorlesung geprüft werden. Darüber hinaus kann das Gebiet dieses Moduls nicht als Spezialisierungsgebiet verwendet werden.
Erstmals nicht bestandene Modulabschlussprüfungen in den Pflichtmodulen BaM-AN1, BaM-LA1 und BaM-CM gelten als nicht unternommen, wenn sie jeweils spätestens zu dem im Regelstudienplan vorgesehenen Semester abgelegt werden (Freiversuch). In der Regel ist dies der erstmögliche Prüfungstermin.

Bestandene Modulprüfungen können nicht wiederholt werden. Eine Ausnahme bildet der Pflichtbereich des Bachelorstudiums, in dem bestandene Modulabschlussprüfungen aus höchstens zwei von dem/der Studierenden benannten Modulen einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden können, wobei die bessere Leistung angerechnet wird.

Die Benennung muss gegenüber dem Prüfungsamt spätestens zum Ende des 4. Fachsemesters erfolgen. Die erstmals bestandene Prüfung muss dabei spätestens im 4. Fachsemester abgelegt sein. Die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung muss zum nächsten regulär angebotenen Prüfungstermin nach der Benennung des Moduls zur Notenverbesserung stattfinden.

Im Anhang 1 der Bachelor-/Master-Ordnung finden sich exemplarische Studienverlaufspläne. Diese sind so gestaltet, dass die Veranstaltungen für Bachelor und Master sinnvoll aufeinander aufbauen können. Es handelt sich aber nur um Empfehlungen.

Es wird empfohlen, das Bachelor-Studium in Mathematik im Wintersemester zu beginnen. Es ist allerdings auch möglich, im Sommersemester anzufangen. Die Vorlesungen des ersten Semesters werden komplett angeboten. Die Vorlesungen höherer Semester können nicht immer so angeboten werden, wie dies in den exemplarischen Studienverlaufsplänen vorgesehen ist. Sommeranfänger sollten sich dieser Tatsache bewusst sein und ihr Studium dementsprechend gut planen und die Hilfe der Studienberater in Anspruch nehmen.


Achtung: Im Studiengang Bachelor Mathematik müssen im Zeitraum von jeweils 2 Semestern mindestens 10 CP erreicht werden. Studierende welche dies nicht erfüllen, werden durch das Prüfungsamt aufgefordert die Studienfachberatung aufzusuchen. Beachten Sie hierzu bitte unbedingt §28 der Studienordnung!

Hier finden Sie die jeweils aktuelle Liste der Studienberater für die Mathematik. Diese können Ihnen bei Fragen zur Organisation Ihres Studiums weiterhelfen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang Mathematik ein Teilzeitstudium möglich. Vor Aufnahme eines solchen empfiehlt es sich, die Hilfe der Studienberater in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen zum Teilzeitstudium

Sollen Prüfungsleistungen anerkannt werden, die z.B. an einer anderen Hochschule, in einem anderen Studiengang oder nicht in dem eigentlich vorgesehenen Modul erbracht worden sind, kann ein formloser Antrag auf Anerkennung der Leistungen an das PA gesendet werden.

Dem Antrag sind alle notwendigen Unterlagen wie Transcripts, Leistungsnachweise, Zeugnisse etc. sowie bestenfalls eine Modulbeschreibung aus welcher der Umfang und die behandelte Thematik der Veranstaltung klar ersichtlich wird beizufügen. Die Bearbeitungszeit ist sehr variabel, da oftmals vor einer Entscheidung der Ratschlag von Kollegen, Modulbeauftragten oder vom Prüfungsausschuss eingeholt wird.


WICHTIG: Laut §43 (5) sind Fehlversuche derselben oder einer vergleichbaren Modulprüfung eines anderen Studiengangs der Goethe-Universität oder einer anderen deutschen Hochschule auf die zulässige Zahl der Wiederholungsprüfungen anzurechnen. Das bedeutet dass prinzipiell auch alle Fehlversuche von Prüfungen, welche Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfolgreich bestanden haben in Ihr Studierendenkonto übertragen werden müssen. Bedenken Sie dies bitte vor der Antragstellung!

Zu jedem Modul gibt es eine/n Modulbeauftragte/n.

Die Modulbeauftragten sollte man zuerst kontaktieren um abzuklären, ob Vorlesung X die Vorlesung Y aus Modul Z ersetzen kann.

Liste der Modulbeauftragten

Im Vertiefungsbereich im Bachelor sind genau zwei Seminare zu belegen, wovon mindestens eines im Spezialisierungsgebiet liegen muss.

Im Master ist im Hauptfachstudium genau ein Seminar zu belegen, dass im Spezialisierungsgebiet liegen muss.

Der Besuch weiterer Seminare ist möglich.

Im Bachelor (typischerweise ab 4. Semester) und Master ist alternativ eine Tutoriumsleitung, ein Berufspraktikum oder ein Programmierpraktikum "Computational Finance" vorgesehen. Die Bedingungen für die ersten beiden Veranstaltungen finden sich in der Tutoriumsordnung bzw. Praktikumsordnung. Das Programmierpraktikum ist im Anhang der Studienordnung beschrieben.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind gleichzeitig auch im Praktikums- und im Tutoriumsausschuss. Anträge an diese Ausschüsse, insbesondere Bewerbungen für ein Pflichttutorium werden beim Prüfungsamt abgegeben.

Die Tutoriumsleitung ist Pflichtveranstaltung und daher unbezahlt. Allerdings können nach §4, Absatz 5 bereits in anderen Studiengängen geleistete (und möglicherweise bezahlte) Tutoriumsleitungen anerkannt werden.

Auch über die die Anerkennung von Leistungen bei der Betreuung von Tutorien aus anderen Studiengängen entscheidet der Tutoriumsausschuss. Das könnte z.B. ein während des Bachelors erbrachtes, bezahltes Tutorium in einer höheren Veranstaltung sein, welches dann im Masterstudium anerkannt wird. Über die Anerkennung in solchen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Das Berufspraktikum kann laut § 3 (5) der Praktikumsordnung auch in mehreren Abschnitten durchgeführt werden. Jeder dieser Abschnitte ist genehmigungspflichtig (§ 3 (6)); der Praktikumsausschuss entscheidet im Einzelfall, ob z.B. eine Aufsplittung auf mehrere Firmen möglich ist.

Um ein Praktikum in Ihr Studium einzubringen sind folgende Schritte vorgesehen:


1. Antrag und Betreuersuche
Sie stellen zunächst einen formlosen Antrag auf das Praktikum beim PA, in welchem Sie uns Ihren gewählten Betreuer am Institut nennen. (sollten Sie den Antrag per Email stellen, so bietet es sich an den Betreuer in CC zu setzen) Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt auch bereits einen Praktikumsvertrag unterzeichnet haben, so fügen Sie dem Antrag auch bitte gleich eine Kopie davon bei. - Auch Werkstudententätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden. In diesem Fall reichen Sie bitte eine Kopie des Arbeitsvertrags ein.

2. Besuch des Praktikumsbetriebs
Nachdem Ihr Praktikumsantrag eingegangen ist und genehmigt wurde, nehmen Sie die Arbeit in Ihrem Praktikumsbetrieb auf.

3. Praktikumsbericht und finale Stellungnahme
Sobald sich Ihr Praktikum dem Ende zuneigt lassen Sie sich vom Betrieb ein Praktikumszeugnis ausstellen, welches Sie zusammen mit einem selbst verfassten Praktikumsbericht bei Ihrem Betreuer am Institut einreichen. Dieser wird beide Dokumente zusammen mit einer finalen Stellungnahme an das PA senden.



Nachdem alle Dokumente ordnungsgemäß beim PA eingegangen sind und der Vorgang in der darauf folgenden Prüfungsausschusssitzung beschieden wurde, wird Ihnen die Leistung eingetragen.

Um ein Tutorium in Ihr Studium einzubringen sind folgende Schritte vorgesehen:


1. Antrag und Betreuersuche
Sie stellen zunächst einen formlosen Antrag auf das Tutorium beim PA, in welchem Sie uns Ihren gewählten Betreuer am Institut nennen, sowie das Semester und den Namen der Veranstaltung in welcher Sie das Tutorium halten werden. (idealerweise setzen Sie bei Antragstellung den Betreuer in CC) Es empfiehlt sich bereits frühzeitig mit den Professoren bezüglich einer Tutoriumsübernahme Kontakt aufzunehmen, da Tutoriumsstellen oft nur in begrenztem Umfang vorhanden sind.

2. Schulung und Abhalten des Tutoriums
Vor dem Abhalten Ihres Tutoriums sollten Sie an einer der obligatorischen Tutorenschulungen teilnehmen. Diese werden jedes Semester zu gegebenem Zeitpunkt vom Fachbereich angeboten. Danach nehmen Sie in Koordination mit Ihrem Betreuer Ihre Tätigkeit als Tutor auf. Denken Sie bitte daran das Zertifikat über die besuchte Tutorenschulung an das Prüfungsamt zu senden.

3. Tutoriumsbericht und Stellungnahme
Nachdem Sie Ihr Tutorium erfolgreich absolviert haben, reichen Sie Ihrem Betreuer einen entsprechenden Bericht ein. Dieser wird ihn zusammen mit einer finalen Stellungnahme welche auf Basis Ihrer Leistungen erstellt wurde an das PA weiterleiten.


Nachdem alle Dokumente ordnungsgemäß beim PA eingegangen sind und der Vorgang in der darauf folgenden Prüfungsausschusssitzung beschieden wurde, wird Ihnen die Leistung eingetragen.



Das Ergänzungsmodul BaM-ERG & MaM-ERG bietet die Möglichkeit verschiedene Leistungen wie etwa Sprachkurse, Programmierkurse, oder auch andere Schlüsselkompetenzen aus dem Kursangebot der Universität, sowie andere 'Soft Skills' auf Antrag einzubringen.

Prüfungsamt Mathematik
Sachbearbeitung:

Jutta Huber
Samir Hourani
Michèle Fellinghauer

Telefon: 069/798-229-51/-53
Email: pruefung@math.uni-frankfurt.de

Robert-Mayer-Str. 10
EG, Raum 12a/12b
60325 Frankfurt am Main