Qualitätsmanagementsystem

Die Akkreditierung von Studiengängen an der Goethe-Universität zielt als Verfahren der Qualitätssicherung auf hochwertige Studiengänge. In Hessen werden Studiengänge gemäß § 14 Abs. 6 HHG in der Regel vor Aufnahme des Lehrbetriebs akkreditiert. Seit der Zulassung der Goethe-Universität zur Systemakkreditierung erfolgt die Akkreditierung im Rahmen der Einrichtung bzw. Weiterführung von Studiengängen als interne (Re-) Akkreditierung. Die Goethe-Universität wurde im März 2016 systemakkreditiert und erlangte ihre Systemreakkreditierung im März 2024 ohne Auflagen.

Die internen (Re-)Akkreditierungen sind eng mit den Evaluationsverfahren verknüpft, so dass die Fachbereiche in einem kontinuierlichen Reflexions- und Diskussionsprozess ihre Studiengänge verbessern können. Die Ergebnisse der Studiengangevaluation und Kennzahlen werden den externen Gutachter*innen bei der internen Reakkreditierung ebenso vorgelegt wie die Empfehlungen der internen Reakkreditierungen bei der darauffolgenden Studiengangevaluation im Dialog mit Studierenden und Fachvertreter*innen adressiert werden.