spezielle Informationen für Outgoings 2025/26

Liebe ERASMUS-Teilnehmer*innen 2025/26,

hier auf dieser Seite finden Sie die Informationen speziell zu Ihrem ERASMUS-Jahrgang. 

Alle jahrgangsübergreifenden Infos finden Sie in den allgemeinen Informationen für Outgoings.

Die offizielle Bewerbungsfrist für ERASMUS 2025/26 begann am 16.12.2024 und endete am 01.02.2025. Danach fand die Auswahl in den Fachbereichen und Instituten statt und uns im GO wurden die Meldebögen der Programmbeauftragten gesendet bis 01.04.2025. Für ERASMUS 2025/26 wurden insgesamt 715 Studierende nominiert, genau 100 mehr als im Vorjahr. Wir bearbeiteten die Bewerbungen und markieren diese als nominiert oder abgelehnt. Bewerber*innen, die nominiert wurden, können sich danach ihre Teilnahmebestätigungen herunterladen. In einem nächsten Schritt wurden im Anfang Juni die Stipendiensummen errechnet. Danach stehen auch die Teilnahmebestätigungen inkl. Stipendiensumme als Download zur Verfügung.

ONLINE LEARNING AGREEMENT
Das Learning Agreement wird auch im Jahrgang 2025/26 als 
OLA = Online Learning Agreement abgeschlossen. Nur in Ausnahmefällen, in denen der OLA-Prozess nicht funktioniert oder die Gasthochschule das Verfahren nicht anbietet, kann auf die alte Learning Agreement-Vorlage zurück gegriffen werden, die Ihnen im Workflow Ihres Teilnehmer*innenkontos als Download zur Verfügung gestellt wird. 
Leitfaden OLA, FAQ OLA, Zeichnungsberechtigte im Fachbereich/Institut sowie weitere Informationen zum OLA und zum alten Learning Agreement finden Sie in den allgemeinen Informationen für Outgoings .

Herzliche Grüße

Ihr Outgoing-Team, Global Office 

Höhe des Zuschusses in 2025/26

Wer erhält einen Mobilitätszuschuss? 

alle regulären ERASMUS-Teilnehmenden (d.h. bis auf die mit Zielland Schweiz oder ERASMUS-Freemover / Zero Grant-Studierende)


Förderdauer:

Bitte beachten Sie, dass der finanzielle Zuschuss nur für Zeiten physischer Mobilität gezahlt werden kann, d.h. von der Gasthochschule bestätigte Studienzeiten im Gastland, aber maximal für 115 Tage / 3 Monate 25 Tage bei einem Semester Dauer und 230 Tage / 7 Monate 20 Tage bei zwei Semestern Dauer.

Diese im Vergleich zum Vorjahr geringere Förderdauer erklärt sich daraus, dass zum einen für ERASMUS 2025/26 aus den Fachbereichen und Instituten genau 100 Nominierungen mehr eingingen als im Vorjahr und zum anderen der uns zur Verfügung stehende Etat nur leicht angehoben wurde, aus dem auch die zusätzlich eingeführte Reisekostenpauschale sowie die Social Top-ups zu zahlen sind. Die letztendliche individuelle Förderhöhe ist bei einsemestrigen Mobilitäten zum Teil etwas höher, zum Teil etwas niedriger als in 2024/25, bei zweisemestrigen Mobilitäten leider durchweg geringer, weil da die Reisekostenpauschale die niedrigere Sockelförderung nicht ausgleicht.


Wie hoch ist der Mobilitätszuschuss voraussichtlich?

Die Höhe der ERASMUS-Förderraten für die drei Ländergruppen wird bundesweit einheitlich vom DAAD vorgegeben. Wir als entsendende Hochschule sind verpflichtet, diese vorgegebenen Raten unverändert anzuwenden. Für 2024/25 waren bei einigen Ländern Anpassungen vorgenommen worden, so dass es seitdem für diese eine höhere Förderung gibt als in den Vorjahren. Außerdem ist die Förderung der Ländergruppe 3 an die der LG 2 angeglichen worden.

Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden: 
Monatspauschale 600€ (Tagespauschale 20,00€) - maximale Sockelförderung 2.300€ bei einem Semester, 4.600€ bei zwei Semestern  

Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern: 
Monatspauschale 540€ (Tagespauschale 18,00€) 
maximale Sockelförderung 2.070€ bei einem Semester, 4.140€ bei zwei Semestern

Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn: Monatspauschale 540€ (Tagespauschale 18,00€) maximale Sockelförderung 2.070€ bei einem Semester, 4.140€ bei zwei Semestern

Zusätzlich erhalten alle ERASMUS-Stipendiat*innen in 2025/26 eine Reisekostenpauschale, die abhängig ist von der Entfernung der Gasthochschule zur Goethe-Universität (Luftlinie) und in welche Distanzkategorie die Entfernung eingeteilt ist und ob eine grüne An- und/oder Abreise durchgeführt wird (siehe unten Tab Reisekostenpauschale).

Weiterhin gibt es sogenannte Social Top-ups für Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen in Höhe von 250€ pro Fördermonat (8,33333333€ pro Fördertag bzw. 958,33333333€ für 115 Fördertage pro Semester), und Förderung für durch Green Travel bedingte zusätzliche Reisetage, die Angaben dazu wurden im Fragebogen zur Sonderförderung in Workflow Ihres Teilnehmer*innenkontos erhoben (siehe unten Tabs Social Top-ups und Green Travel).

Ihre individuelle Fördersumme entnehmen Sie Ihrer Teilnahmebestätigung, die genaue Zusammensetzung dann dem Grant Agreement. Beide Dokumente werden im Workflow Ihres Teilnehmer*innenkontos zur Verfügung gestellt.


Wie berechnet sich die finale Gesamtförderung nach Beendigung der Mobilität?
Stichwort 
tagesgenaue Abrechnung der finanziellen ERASMUS-
Förderung bei kürzeren Aufenthalten

Wir sind verpflichtet, Ihren Studienaufenthalt nach Ende Ihrer Mobilität tagesgenau zu erfassen. Dafür verwenden wir die von Ihnen hochzuladende Confirmation of Period of Study, in der die Gasthochschule das Anfangs- und Enddatum der Studiendauer Ihrer physischen Mobilität bestätigt. Wenn der tatsächliche Aufenthalt länger war als als voraussichtlich 115 Tage bei einem und 230 Tage bei zwei Semestern, sind die darüber hinausgehenden Tage sogenannte Zero Grant Tage und können nicht finanziell gefördert werden. Falls sich hingegen herausstellt, dass Ihr Studienaufenthalt die anfangs pauschal veranschlagte Förderdauer von voraussichtlich 115/230 Tagen unterschritten hat, müssen wir die Förderung nachträglich tagesgenau neu berechnen und die Schlussrate anteilig reduzieren oder bei sehr kurzen Aufenthalten (unter 92 Tagen bei einem oder 184 Tagen bei zwei Semestern) auf Null setzen und einen Teilbetrag der ersten Rate zurückfordern.


Bei denen, die ein kurzes Semester oder ein einzelnes Trimester an der Gasthochschule machen, wird es definitiv so sein, dass der tatsächliche Zeitraum im Nachhinein so kurz ist, dass eine Teilrückzahlung der ersten Rate notwendig wird. Generell gilt: Die Mindestförderdauer bei ERASMUS beträgt 2 Monate bzw. 60 Tage, kürzere Aufenthalte sind nicht gestattet und damit nicht förderfähig.

Um die Zugänge zum Erasmus+ Programm chancengerechter zu gestalten und zukünftig mehr Studierende für das Programm zu gewinnen, erhalten die folgenden Zielgruppen eine finanzielle Zusatzförderung (250€ pro Fördermonat) durch das Top up „geringere Chancen“:  
  • Teilnehmende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
  • erwerbstätige Studierende
  • Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung 
  • Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen,

Dieser Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen ist für Geförderte nur jeweils einmal anwendbar, auch wenn mehrere der Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllt sind. Mit dem Top up für Praktika und grünes Reisen sind die Zuschüsse für Teilnehmende mit geringeren Chancen kombinierbar.  

Wie sind die „geringeren Chancen“ nachzuweisen und zu beantragen?

Im Sinne eines einfachen Zugangs zum Programm sind Nachweis- und Dokumentationspflicht für Top ups niederschwellig gestaltet:

  • Vorerst genügt eine Selbsterklärung der Teilnehmenden, die diese nach der Nominierung durch die Programmbeauftragten im Teilnehmer*innenkonto durchführen und hochladen (ab Anfang Mai).
  • Nachweise müssen aber auf Anfrage vorgelegt werden bzw. im Teilnehmer*innenkonto hochgeladen werden.

Voraussetzungen:

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule
  • Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (Bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss.
Nachweis:
  • Selbsterklärung, in welcher von der begünstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.

Voraussetzungen:

  • Die Tätigkeit muss mindestens ohne Unterbrechung regelmäßig sechs Monate mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Tätigkeiten im Zeitraum von 6 Monaten vor der ERASMUS-Deadline 01. Februar an der Goethe-Universität bis maximal Antrittsdatum der Mobilität können hier berücksichtigt werden.
  • Während des 6-monatigen Mindestzeitraumes der Ausübung der Tätigkeit muss der durchschnittliche monatliche Erwerb über 450€ und unter 850€ (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert) liegen.
  • Die Tätigkeit kann in einem sozialversicherungspflichtigen Vertragsverhältnis ausgeübt werden, muss aber nicht unbedingt.
  • Die Tätigkeit wird nicht in Selbstständigkeit ausgeübt, auch nicht in freiberuflicher Anstellung.
  • Studiengänge, bei denen ein festes Gehalt gezahlt wird (bspw. duale Studiengänge) sind ausgenommen.
  • Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (eine Kündigung ist keine  Voraussetzung, die Tätigkeit kann auch pausiert werden).
Nachweis:
  • Selbsterklärung, in welcher von der begünstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.

Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können das Social Top-up (€250/Monat) beantragen:

  

Voraussetzungen bei Studierenden mit einer Behinderung:

  • Grad der Behinderung von wenigstens 20
Nachweis (verpflichtend):
  • Selbsterklärung
  • Schwerbehindertenausweis
  • oder Bescheid Landessozialamt

Voraussetzungen bei Studierenden mit chronischer Erkrankung:

  • Chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland

Nachweis (verpflichtend):

  • Selbsterklärung
  • Ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht


ODER

Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können die Realkosten im Rahmen eines Realkostenantrags bis zu einer Maximalhöhe von 15.000€ pro Semester und Mobilität bzw. 30.000€ pro Studienjahr und Mobilität erstattet bekommen. Auch vorbereitende Reisen, die der Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität, dienen, können gefördert werden. 

Voraussetzungen:

  • Grad der Behinderung von wenigstens 20 
  • oder Chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland
  • Verwendung der Mittel dient während der Durchführung einer Mobilität der Abdeckung auslandsbedingter Mehrkosten auf Grund der Behinderung oder chronischen Erkrankung
Nachweis:
  • Selbsterklärung
  • Schwerbehindertenausweis
  • oder Bescheid Landessozialamt
  • Realkostenantrag

Teilnehmende mit Kind(ern) können das Social Top-up (€250/Monat) beantragen:

Voraussetzungen:

  • Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen. Bei der Mitnahme mehrerer Kinder erhöht sich der Zuschuss nicht.
  • Falls ein teilnehmendes Paar 2 Kinder mit in den Auslandsaufenthalt nimmt, kann der Zuschuss für beide Teilnehmer:innen gewährt werden.
Nachweis der Förderfähigkeit:
  • Selbsterklärung, in welcher von der begünstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.
  • Ein Scan der Geburtsurkunde(n) (vor der Mobilität per Mail ans Global Office)
  • Reiseunterlagen des Kindes/der Kinder (nach der Mobilität per Mail ans Global Office)


ODER

Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen, können die Realkosten im Rahmen eines Realkostenantrags bis zu einer Maximalhöhe von 15.000€ pro Semester und Mobilität bzw. 30.000€ pro Studienjahr und Mobilität erstattet bekommen. 

Voraussetzungen:

  • Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen. Bei der Mitnahme mehrerer Kinder erhöht sich der Zuschuss nicht.
  • Falls ein teilnehmendes Paar 2 Kinder mit in den Auslandsaufenthalt nimmt, kann der Zuschuss für beide Teilnehmer:innen gewährt werden.
Nachweis:
  • Selbsterklärung
  • Scan der Geburtsurkunde(n) 
  • Reiseunterlagen des Kindes/der Kinder
  • Realkostenantrag

Förderung von Reisekosten

Die Förderung von Reisekosten wurde für 2025/26 neu geregelt mittels Pauschalen, die von der Einteilung in eine Entfernungstabelle (distance band) abhängen, die automatisch mit einem EU-Tool aus der Entfernung (Luftlinie) Goethe Universität - Gasthochschule berechnet wird. (Bsp.: Paris ist in  der zweiten Kategorie bis 499 km)

Dabei ist zu beachten, dass es für Green Travel, d.h. ökologisch verträglicheres Reisen per Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaft, eine höhere Pauschale gibt als für z.B. Flugreisen!

ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
10 bis 99 km28 €56 €
100 bis 499 km211 €285 €
500 bis 1999 km309 €417 €
2000 bis 2999 km395 €535 €
3000 bis 3999 km580 €785 €
4000 bis 7999 km1.188 €1.188 €
8000 km oder mehr1.735 €1.735 €


Nach einer neuen Erasmus-Regelung können bei nachweisbarem Bedarf auch bei nicht-grünem Reisen bis zu 2 Reisetage gefördert werden. Aufgrund der in Deutschland bereits recht hohen monatlichen Förderraten und der weit gefassten Zielgruppen, die Anspruch auf die Zusatzförderung Chancengerechtigkeit haben, kann jedoch grundsätzlich kein Bedarf an zusätzlichen Reisetagen bei nicht-grünem Reisen festgestellt werden. Diese sind in der Regel mit der Erasmus-Förderung, die kein Vollstipendium darstellt, abgegolten. Nur auf Antrag inkl. Begründung (z.B. unabdingbare Übernachtungskosten) kann bei nicht-grünem Reisen eine Förderung von bis zu 2 Reisetagen gewährt werden. Der Antrag muss vor dem Beginn des Auslandsaufenthalts per Email an outgoing@uni-frankfurt.de erfolgen und als Mailanhang Belege der aufgewendeten Kosten enthalten (z.B. Rechnungen).

Green Travel

Laut dem EU Green Deal soll die EU bis 2050 Klimaneutralität erreichen und alle EU-Maßnahmen und Strategien sollen helfen, dieses Ziel zu erreichen. Für das ERASMUS-Programm Studium im Ausland, das nach wie vor den Schwerpunkt auf physische Mobilität ins Gastland legt, bedeutet das, dass der ökologische Fußabdruck graduell kleiner werden soll. Green Travel bedeutet also nachhaltiges Reisen.

Als Motivation für eine umweltfreundlichere An- oder Abreise an die und von der Gasthochschule erhalten grün reisende ERASMUS-Teilnehmer*innen zusätzliche finanzielle Förderung im Vergleich zu den nicht grün reisenden Studierenden.

Die Green Travel-Förderung besteht aus:

  • einer höheren Reisekostenpauschale als bei nicht grünem Reisen, die abhängig ist von der automatischen Berechnung des distance band in einem EU-Tool, das die Luftlinien-Entfernung von Goethe Universität zur jeweiligen Gastinstitution zu Grunde legt
  • bis zu 6 zusätzliche Reisetage in Höhe der Tagespauschale der Ländergruppe (20€ oder 18€ oder 16,33333333€)
  • analog bis zu 6 Tage mal 8,33333333€ (=1/30 von 250€), falls der/die Teilnehmer*in einen Social Top-up erhält 

Voraussetzungen:

  • Die An- und/oder Rückreise muss per Bahn, Bus oder im Auto per Fahrgemeinschaft mit anderen ERASMUS-Teilnehmer*innen bzw. anderen Personen erfolgen. Reisende per Fähre (z.B. nach Skandinavien) erhalten die Förderung ebenfalls, wenn der Rest ihrer Reise per Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaft erfolgt. 
  • Flugreisende erhalten keine Green Travel-Förderung.
Nachweis:
  • vor der Mobilität: Selbsterklärung, in welcher von der begünstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.
  • Nachweise über Green Travel nach Hin- bzw. Rückreise (im Teilnehmer*innenkonto hochzuladen mit der Bestätigung über Beginn und Ende der Mobilität)

Auszahlung der Förderung: 

  • Die Förderung wird anteilig mit erster und zweiter Förderrate ausgezahlt und ggf. bei Auszahlung der zweiten Rate korrigiert. 
  • Sollten keine Nachweise zum Green Travel vorhanden sein, muss eine bereits gezahlte Förderung zurückgezahlt werden.
Reisekosten für "teures Reisen" in sog. ERASMUS Partnerländer (weltweit, nicht EU):
  • Falls die Reisekosten Green Travel nachweislich weniger als 70% Ihrer tatsächlichen Reisekosten abdeckt, können Sie über das Global Office beim DAAD einen Realkostenzuschuss zur Deckung von 80% der außergewöhnlichen Kosten für "teures Reisen" beantragen. Dieser Zuschuss ersetzt dann die regulären Reisekostenbeihilfe. Bei Interesse schreiben Sie uns bitte mindestens drei Monate vor Ihrer Abreise eine E-Mail. Weitere Informationen des DAAD dazu finden Sie hier

Auszahlungsmodalitäten des ERASMUS Mobilitätszuschusses

Wie hoch ist die Förderung voraussichtlich?

Dies kann bis Mai 2025 nur geschätzt werden. Erst nachdem der uns zur Verfügung stehende Etat ca. Ende Mai 2025 bekannt ist und auch die Anzahl der Green Travel- und Social top up-Kandidat*innen, kann im Anschluss die Berechnung der Förderdauer erfolgen. Das ist nun geschehen. Bei einem Aufenthalt von 1 Semester wurden in 2025/26 anfänglich pauschal 115 Fördertage und bei 2 Semestern 230 Fördertage) berechnet, auch wenn das Auslandsstudium länger oder kürzer geplant ist oder dauern sollte. Bei einem Trimester gilt die Semester-Regelung, bei 2 Trimestern und 3 Trimestern die Regelung für 2 Semester. 

Noch einmal: Diese im Vergleich zum Vorjahr geringere Förderdauer erklärt sich daraus, dass zum einen für ERASMUS 2025/26 aus den Fachbereichen und Instituten genau 100 Nominierungen mehr eingingen als im Vorjahr und zum anderen der uns zur Verfügung stehende Etat nur leicht angehoben wurde, aus dem auch die zusätzlich eingeführte Reisekostenpauschale sowie die Social Top-ups zu zahlen sind. Die letztendliche individuelle Förderhöhe ist bei einsemestrigen Mobilitäten zum Teil etwas höher, zum Teil etwas niedriger als in 2024/25, bei zweisemestrigen Mobilitäten leider durchweg geringer, weil da die Reisekostenpauschale die niedrigere Sockelförderung nicht ausgleicht.

Bitte beachten Sie: Die anfangs berechnete Gesamtsumme beruht auf 115 bzw. 230 Fördertagen = von der Gasthochschule nachgewiesener Studienaufenthalt im Gastland. D.h. wenn die Zahl der Fördertage geringer ist, reduziert sich die finale Gesamtsumme entsprechend und entspricht nicht mehr der Pauschalsumme! Die Pauschalsumme ist gleichzeitig auch die maximal mögliche Fördersumme. Wenn Ihr Studienaufenthalt länger als 115/230 Tage dauert, können die zusätzlichen Tage nicht gefördert werden, sind also Zero Grant-Tage.

Wann erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die Auszahlung der Zuschüsse an die Teilnehmenden erfolgt zentral durch das Global Office und in der Regel in zwei Raten. Wir weisen den Teilnehmenden innerhalb von 30 Kalendertagen nach Upload des unterschriebenen Grant Agreement die erste Rate in Höhe von 80% der anfangs berechneten Gesamtsumme auf ihr Konto an. Studierende, deren Mobilität zum WS 2025/26 beginnt, erhalten ihre erste Rate frühestens Anfang September. Teilnehmende, die erst im SoSe 2026 ins Ausland gehen, erhalten ihre erste Rate ab Anfang Januar 2026. Nachdem diese Auszahlung getätigt ist, sind Änderungen der Förderung bis zur Endabrechnung des Auslandsstudiums nicht mehr möglich, außer bei Verlängerungen oder Verkürzungen um ein Semester. 

Was passiert bei Verlängerungen des ERASMUS-Aufenthaltes?
Bei um ein Semester verlängerten Studienaufenthalten kann der Verlängerungszeitraum gefördert werden mit einer weiteren Förderrate, wenn Sie diese Verlängerung im Teilnehmer*innenkonto 1 Monat (30 Tage) vor dem ursprünglich geplanten, im System hinterlegten Studienende beantragen und nur, falls wir noch ausreichende Fördermittel haben. Die Verlängerungsrate würde frühestens in der zweiten Januarhälfte 2026 ausgezahlt. Falls Sie die Verlängerung nicht beantragen, wird der Verlängerungszeitraum als sogenannte "Zero Grant Tage" berücksichtigt, also leider ungefördert. Geringe Verlängerungen um wenige Tage oder Wochen müssen zwar von uns erfasst werden, können aber nicht gefördert werden, wenn sie die noch nicht feststehende maximale Förderdauer (siehe oben) überschreiten. Bitte beachten Sie, dass laut ERASMUS-Regelwerk nur die Zeiträume finanziell gefördert werden können, die vorher geplant und vereinbart sind und deren physische Durchführung durch die Gasthochschule bestätigt werden. Wenn Ihre im Teilnehmer*innenkonto eingetragene, geplante Studiendauer unter der der Pauschale zugrunde liegenden maximalen Förderdauer liegt, müssen Sie eine Verlängerung beantragen, um die verlängerte Dauer gefördert zu bekommen. 

Tagesgenaue Abrechnung der finanziellen ERASMUS-Förderung bei kürzeren Aufenthalten

Da wir verpflichtet sind, Ihren Studienaufenthalt im Nachhinein tagesgenau zu erfassen, werden wir dies anhand des dann vorliegenden, von der Gasthochschule in einer Confirmation bestätigten Anfangs- und Enddatums der physischen Mobilität machen. Falls sich dabei herausstellt, dass Ihr Studienaufenthalt die pauschalen Monate unterschritten hat, also kürzer war als der für die komplette Pauschalsumme zu Grunde liegende und nötige Förderzeitraum, müssen wir die Förderung nachträglich tagesgenau neu berechnen und die 20%-Rate = Schlussrate anteilig reduzieren oder bei sehr kurzen Aufenthalten (unter 92 Tagen bei einem oder 184 Tagen bei zwei Semestern) auf Null setzen und einen Teilbetrag der ersten Rate zurückfordern.
Gleiches gilt, wenn die ursprünglich geplante Dauer unter 115 bzw. 230 Tagen lag, der tatsächliche Aufenthalt länger war als geplant, aber eine Verlängerung nicht oder nicht fristgerecht beantragt wurde, da wir dann leider nur den ursprünglich geplanten Zeitraum und nicht die tatsächliche Dauer fördern dürfen.
Bei denen, die ein kurzes Semester oder ein einzelnes Trimester an der Gasthochschule machen, wird es definitiv so sein, dass der tatsächliche Zeitraum im Nachhinein so kurz ist, dass eine Teilrückzahlung der ersten Rate notwendig wird. Generell gilt: Die Mindestförderdauer bei ERASMUS beträgt 2 Monate bzw. 60 Tage, kürzere Aufenthalte sind nicht gestattet und damit nicht förderfähig.

Auszahlung der sogenannten 20%-Rate oder Schlussrate

Die ausstehende 20%-Rate oder Schlussrate wird erst an die Teilnehmenden überwiesen, nachdem die geforderten einzureichenden bzw. hochzuladenden Unterlagen nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes eingegangen sind und die EU Online Survey komplettiert wurde. Ihr Anspruch auf 100% der schlussendlich berechneten Förderung ist an die fristgerechte Erledigung aller abschließenden administrativen Schritte geknüpft.

Auszahlungstermine für die Schlussrate für beendete und auch abgebrochene Mobilitäten des WS 2025/26 immer zu Anfang und zur Mitte eines Monats, beginnend im Februar 2026. Auszahlungen für die Schlussrate der Jahresaufenthalte und SoSem 26-Mobilitäten beginnen frühestens ab Juni 26.

Sichern Sie sich 500 € für Ihren Erasmus Aufenthalt 2026!

Liebe Erasmus-Stipendiatinnen und Erasmus-Stipendiaten für ein Studium im Ausland,

in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Santander haben Sie die Möglichkeit, eine einmalige Bezuschussung in Höhe von 500 Euro für das Erasmus+ Programm zu erhalten – und das notenunabhängig. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und melden Sie sich an.

Die Bewerbung dafür ist jedem freigestellt, also völlig freiwillig. Um die Chancengleichheit zu wahren, wird der Bewerbungsprozess einfach gehalten.

Für die Bewerbung müssen Sie lediglich nachweisen, dass Sie an der GU Frankfurt eingeschrieben und Teilnehmende des Erasmus-Programms sind. Dies erfolgt über das Hochladen der entsprechenden Dokumente, den Immatrikulationsnachweis sowie das Erasmus-Zertifikat, das Sie im Workflow Ihres Teilnehmer*innenkontos erneut herunterladen können.

Sie möchten sich bewerben?
So funktioniert es:

1. Registrierung auf Santander Open Academy vornehmen und das Benutzerkonto bestätigen.
2. Füllen Sie dort das Bewerbungsformular Erasmus+ Programm bis zum 14. April 2026 aus.
3. Laden Sie alle erforderlichen Dokumente im Bewerbungsformular hoch und schicken die Bewerbung ab.

Nach Ablauf der Bewerbungsphase am 14. April 2026 werden die Begünstigten per Losverfahren ausgewählt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Anschluss durch die Goethe Universität.

Sie haben noch Fragen zum Programm oder benötigen Hilfe bei der Bewerbung? Dann werfen Sie einen Blick in die FAQs oder melden Sie sich gerne direkt bei den Kolleg*innen vom Santander Universitäten Team unter: universitaeten@santander.de

Voraussetzungen: Studierende der Goethe Universität Frankfurt, Teilnahme am Erasmus Programm Studium im Ausland 2025/26 

Informationsseite zum Programm: 
http://app.santanderopenacademy.com/program/fuer-erasmus-2026?utm_source=crm_unis&utm_medium=email&utm_campaign=erasmus_2026_uni_mail

Sie möchten ins Ausland und vorher Ihre Sprachkenntnisse verbessern?

Das Sprachenzentrum der GU bietet z.T. Vorbereitungssprachkurse für Erasmus sowie auch weitere Sprachkurse in den Semesterferien oder auch semesterbegleitend an für Sprachen, die Unterrichts- oder Landessprache Ihrer ERASMUS-Mobilität sind. Weitere Infos unter http://www.sprachenzentrum.uni-frankfurt.de

Die Kursteilnahme von ERASMUS-Teilnehmer*innen 2025/26 an den Kursen wird vom GO finanziell aus ERASMUS-Mitteln unterstützt - siehe hier auf der Seite der Punkt Erstattung kostenpflichtiger Sprachkurse.

Welche Sprachkurse werden finanziell gefördert? 
  • Vorbereitungssprachkurs Spanisch oder Französisch des Sprachenzentrums der GU im Sommersemester 2025  (Teilnahmegebühr ca. 60€) für ERASMUS-Teilnehmer*innen 2025/26  
  • andere Sprachkursen des Sprachenzentrums der GU im Semester vor dem ERASMUS-Aufenthalt (nicht früher!) 
  • vorbereitende und semesterbegleitende Sprachkurse an der Gasthochschule bzw. im Gastland 
  • Außerhalb des Sprachenzentrums der GU angebotene Kurse können leider nicht gefördert werden. D.h. kostenpflichtige Sprachkurse oder sprachpraktische Übungen aus dem regulären Studium (z.B. Wirtschaftsenglisch oder Sprachkurse der Romanisten, Anglisten etc.) werden nicht gefördert, und auch Kurse außerhalb der GU werden nicht gefördert (VHS, andere Sprachschulen). 

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Übernahme der Sprachkursgebühren stehen in ERASMUS leider nur begrenzte Mittel zur Verfügung, in Höhe der jeweiligen Sprachkursgebühren, aber insgesamt für maximal 2 Sprachkurse und insgesamt nicht mehr als 100€ pro Teilnehmer*in. 

Wie bekommt man die Sprachkursgebühren zurückerstattet?

Im Teilnehmer*innenkonto hochladen (in einer Datei):

  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme 
  • Nachweis über die Zahlung der Kursgebühren (Quittung, Überweisungsnachweis) 
Wann erfolgt die Auszahlung?
  • Teilnehmende an den Vorbereitungssprachkursen zum WS 2025/26 sowie an kostenpflichtigen wintersemesterbegleitenden Sprachkursen laden ihre Unterlagen bis zum 15.03.2026 hoch und erhalten ihre Förderung Ende März 2026.
  • Teilnehmende an Vorbereitungssprachkursen zum SoSe 2026 und an kostenpflichtigen sommersemesterbegleitenden Sprachkursen laden ihre Unterlagen bis zum 31. Juli 2026 hoch und erhalten Ihre Förderung im August 2026. 
  • Falls Sie den Einreichungstermin verpasst haben, werden Sie beim nächsten Termin berücksichtigt. 
  • Nach dem 31. Juli 2026 eingehende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Verlängerungen, z.B. durch

  • einen früheren Studienstart 
  • Vorbereitungssprachkurs im Gastland 
  • oder ein späteres Studienende 

müssen Sie bis spätestens 30 Tage vor dem im System hinterlegten ursprünglich geplanten Studienende  im Teilnehmer*innenkonto im Bereich "Während des Auslandsaufenthaltes" beantragt werden. (Diese Beantragung ist also erst möglich, wenn die Ankunftsbestätigung von Ihnen hochgeladen und vom GO erfasst wurde.)

Ein Verlängerungsantrag ist auch dann nötig, wenn Ihre tatsächliche Studiendauer länger ist als die im System hinterlegte geplante Studiendauer (pauschal berechnete Tage pro Semester), und Sie einige Tage oder Wochen länger als geplant studieren werden, da laut ERASMUS-Regelwerk nur die Zeiträume finanziell gefördert werden können, die vorher geplant und vereinbart sind. Alle weiteren Informationen zum Prozedere finden Sie unter Verlängerung

Eine weitere Förderung ist  nicht garantiert, ggf. ist eine Verlängerung nur als ERASMUS-Freemover möglich, falls nicht mehr genügend Fördermittel vorhanden sind. Für die Genehmigung der Verlängerung im System ist es nötig, dass zuerst Ihr/e Frankfurter Programmbeauftragte/r und danach Ihre Gasthochschule der Verlängerung zustimmen. Bitte informieren Sie die Zuständigen darüber, diese Zustimmung per formloser Email direkt an outgoing@em.uni-frankfurt.de zu senden.

Mobilitäten an Partneruniversitäten im Vereinigten Königreich können seit 2023/24 wieder mit den üblichen Stipendiensätzen für die Ländergruppe 1 und den neuen Zusatzförderungen (Reisekostenpauschale, Green Travel, Social Top-ups) des regulären ERASMUS Programm finanziell gefördert werden.
Die Goethe-Universität Frankfurt informiert jährlich gemäß der Mitteilungsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mv/gesamt.pdf ) bei wiederkehrenden Bezügen oder Überschreitung der Summe der Zahlungen von 1.500€ Ihr zuständiges Finanzamt über die entsprechenden Zahlungen. Der /die Zahlungsempfänger*in hat eigenverantwortlich steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten in Bezug auf die Einnahmen zu erfüllen (§12 MV). Hinweise zur Steuerfreiheit von Stipendien sind unter §3 Nr.44 des Einkommensteuergesetzes nachzulesen.