Strahlenschutz und Betäubungsmittelrecht

Das Referat ist der zentrale Ansprechpartner für Angehörige der Universität und Behörden in Bezug auf die Pflichten, Aufgaben und Fragestellungen im Zusammenhang mit strahlenschutzrechtlichen Angelegenheiten (ionisierende Strahlen, Röntgen, Laser) sowie Themenbereiche des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsgesetzes.

Die Goethe-Universität agiert als Betreiberin von Bereichen und Anlagen gemäß dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung, und sie wird durch den Präsidenten nach außen hin vertreten. Zur Erfüllung der damit einhergehenden Aufgaben wurde ein Strahlenschutzbevollmächtigter ernannt. Im Bereich der übrigen Rechtsgebiete bietet das Referat Beratung und Unterstützung für die verantwortlichen Personen an.

Das Aufgabengebiet des Referats umfasst unter anderem:

  • Beratung der verantwortlichen Personen und Nutzer zur praktischen Umsetzung der   gesetzlichen Vorschriften.
  • Planung und Koordination der administrativen Abläufe in den genannten           Rechtsgebieten, Überwachung der Einhaltung von behördlichen und internen Fristen.
  • Organisation und Prüfung des jährlich zu erstellenden Strahlenschutzkatasters.
  • Durchführung von Genehmigungsverfahren und Anzeigen gemäß Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz und -verordnung.
  • Bestellung und Abberufung der Strahlenschutzbeauftragten und ihrer Stellvertreter.
  • Bereitstellung von Informationen, Unterstützung und Beratung für die Strahlenschutzbeauftragten und Leiter von Arbeitsgruppen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
  • Pflege der Dokumentation von Strahlenschutz- oder Überwachungsbereichen sowie der vorhandenen strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen.
  • Umsetzung zentraler Überwachungsaufgaben, wie etwa Kontaminationskontrollen, Abfallentsorgung, Überwachung von Personen mit Strahlenexposition (Filmdosimetrie) und Messungen elektromagnetischer Strahlung.
  • Erstellung und Aktualisierung von Vorlagen (Strahlenschutzanweisungen, Unterweisungen gemäß §63 StrSchV, Personendateien zur Überwachung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, Personendosimetrie, Strahlenpässe usw.).
  • Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Genehmigungen einschließlich der dazugehörigen Auflagen durch Inspektionen sowie die Prüfung der gesetzlich geforderten Aufzeichnungen in regelmäßigen Abständen und die Verfolgung der Bearbeitung festgestellter Mängel.

Referatsleiter Strahlenschutz und Betäubungsmittelrecht

Dr. Steffen Metz

Telefon: 069/798-47029

Fax: 069/798-47115
E-Mail: s.metz@vdv.uni-frankfurt.de

Max-von-Laue-Straße 1

60438 Frankfurt am Main

Daniel Penz

Telefon: 069/798-47121
Fax: 069/798-47115
E-Mail: penz@em.uni-frankfurt.de

Max-von-Laue-Straße 1
60438 Frankfurt am Main

Ibrahim Al Makhoul

Telefon: 069/798-47121
Fax: 069/798-47115
E-Mail: almakhoul@em.uni-frankfurt.de


Max-von-Laue-Straße 1
60438 Frankfurt am Main