Zentraler Aktionsplan Chancengerechtigkeit der Goethe-Universität 2025 - 2030



Chancengerechtigkeit gehört zu den strategischen Handlungsbereichen der Goethe-Universität Frankfurt und ist für die universitäre Teilhabe grundlegend. Sie unterstützt innovative und gesellschaftlich bedeutende Forschung, eine lebendige Lehr- und Studienkultur sowie ein inklusives, diskriminierungskritisches Arbeitsumfeld. Chancengerechtigkeit zielt auf die Einzelnen und auf die Organisation. Unsere Universität profitiert davon, wenn alle Studierenden und Beschäftigten ihre vielfältigen Potentiale entfalten können.

Dafür sind klare Zielsetzungen, Strategien und Maßnahmen sowie ein breit getragenes Engagement der Goethe-Universität nötig. Hier setzt der „Aktionsplan Chancengerechtigkeit 2025 – 2030“ (APC 2025 – 2030) an. Er enthält Maßnahmen für die Bereiche Gleichstellung, Inklusion, Antidiskriminierung, Diversity Policies sowie Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf.1 Der APC 2025 – 2030 integriert erstmals den Arbeitsschwerpunkt Inklusion, dieser war zuvor im „Ersten Aktionsplan Inklusion: Inklusion gemeinsam gestalten (2020– 2023)“ verankert. Er enthält auch den Gleichstellungsplan gemäß des „Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes“ (HGlG) und erfüllt die Voraussetzungen eines „Gender Equality Plans“ (GEP) im Sinne des EU-Forschungsrahmenprogramms „Horizon Europe“.


Komplementiert wird der zentrale „Aktionsplan Chancengerechtigkeit 2025 – 2030“ durch die fachbereichseigenen „Gender Equality & Diversity Actionplans“ (GEDAPs). Mit den GEDAPs werden den heterogenen Fachkulturen und den damit verbundenen Bedarfen Rechnung getragen und die universitätsweiten Ziele und Aktivitäten durch Vorhaben auf der Fachbereichsebene gezielt ergänzt.

Mission Statement "Chancengerechtigkeit"

Wir fördern ein chancengerechtes und diskriminierungskritisches Umfeld und stehen für Gleichstellung, Diversität und Inklusion.


Strategische Ziele "Chancengerechtigkeit"


Strategisches Ziel 1

Geschlechter- und diversitätsgerechte, diskriminierungskritische sowie inklusive Strukturen und Prozesse

Strukturelle Verankerung zielt auf den institutionellen Wandel und die Verankerung von Chancengerechtigkeit in den Universitätsstrukturen, zum Beispiel bei Entscheidungs- und Auswahlprozessen, der Verteilung von Ressourcen oder dem Umgang mit Bedarfen und Benachteiligungen. Dazu gehören der Einbezug in zentrale Strategien und Leitlinien, personelle Zuständigkeiten in den verschiedenen Bereichen der Universität sowie der Aufbau chancengerechter Prozesse und Verfahrensabläufe. 

Strategisches Ziel 2

Umfassende Ausgestaltung einer chancengerechten Wissenschafts- und Organisationskultur

Eine chancengerechte Wissenschafts- und Organisationskultur zielt auf ein wertschätzendes, willkommen heißendes und diskriminierungskritisches gemeinsames Studieren und Lehren sowie Forschen und Arbeiten. Hierfür sollen alle Hochschulangehörigen sensibilisiert und in die Lage versetzt werden, die Universität als chancengerechten Ort für Studierende, administrativ-technisch und wissenschaftlich Beschäftigte sowie für Gäste zu gestalten.

Strategisches Ziel 3

Effektive und gesicherte Maßnahmen zur Förderung der Entfaltung der individuellen Potenziale alle

Die individuelle Unterstützung zielt auf die Entfaltung der Potentiale aller Universitätsangehörigen durch entsprechende Förderung, etwa auf Karrierewegen in und außerhalb der Wissenschaft, bei biographischen Übergängen sowie in der Aus- und Weiterbildung. Diese Unterstützung basiert auf der Wertschätzung aller Universitätsangehörigen und zielt darauf, Benachteiligungen im universitären Einflussbereich zu reduzieren und präventiv Diskriminierungen zu verhindern.

Er wurde durch das Büro für Chancengerechtigkeit (BfCG) im Auftrag des und in enger Abstimmung mit dem Präsidium sowie unter Beteiligung der Antidiskriminierungsbeauftragten, den zentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie der Inklusionsbeauftragten und der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen erarbeitet.

Der Fortschreibung liegt das kontinuierliche Qualitätsmanagement und Monitoring der Goethe-Universität zugrunde sowie eine externe Evaluation des „Aktionsplan Chancengleichheit 2019–20
24“ (APC 2019– 2024), die unter breiter Beteiligung aus der Hochschule stattgefunden hat. Darüber hinaus wurden Expert*innengruppen zu Themenschwerpunkten im APC durchgeführt. In die Erarbeitung waren zudem Universitätsangehörige aller Statusgruppen und Fachbereiche durch Diskussionen und Abstimmungsprozesse in der akademischen Selbstverwaltung einbezogen. Hierzu zählen insbesondere die Senatskommission „Frauenförderung, Gleichstellung und Diversität“, die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und -rätinnen, der Personalrat, das Präsidium und der Senat. Über 100 Universitätsangehörige – darunter Studierende, Wissenschaftler*innen, Mitarbeitende aus der Administration, Angehörige der Fachbereiche und der Hochschulleitung – haben in Gremien, Interviews und Gesprächsrunden an der Reflexion des bisherigen Aktionsplans und der Fortschreibung des neuen Aktionsplans mitgewirkt.